Webseite 2019 in eigener Sache & UNHCR & Verfassungsschutzanfrage
Anträge Stiftungen & Kunstvereine & Kooperationen
Sonstige Kooperationsangebote, CIA & BKA
Politisches in Eigener Sache
Für meine eigenen politischen, als auch künstlerischen Projekte, suchte ich nach geeigneten Kooperationspartnern.
Bis auf die Löschung meiner Daten, sowohl von Sticks, externen Festplatten und alten Computern, als auch aus E-Mails und dem Explorer, kann ich bisherig keinerlei offene, solidarische und konkrete Unterstützung wahrnehmen.
Das Projekt Webseite tanjaevelynpohl.com aus 2020 widmete sich den trockenen und herben Aktenbeständen, aus der nunmehr zurückliegenden Zeit des Kontaktes in die BKHen Ansbach & Werneck, als auch Kontakte zu Polizeibehörden und sonstigen kommunalen Einrichtungen.
Der widerliche Teil Ihrer Geschichts"schreibung".
Zukünftige Projekte: Aktenablage Ihres "Mülls", "Lobpreisungen" auf Ihre Solidarität & Opferverhöhnung, Engagement für Ihre Delegitimierung über die Wahrheit über Sie im Speziellen & Allgemeinen, Flyer: Abwahl & Ticket ins Ausland .... Geld haben sie doch allesamt auf Kosten Ihrer Opfer zur Genüge auf Ihren Konten.
Anliegen aus den Vorjahren ab 2018
Leider kann ich aufgrund der Datenschrottung keine Nachweise mehr erbringen zu meinen Leistungen aus den Jahren 2010 bis 2018.
Ich nehme schlichtweg an, sie wollen meine Leistungen schlichtweg nicht anerkennen, weil es Ihnen politisch nicht in den Kram passt.
Bekannte "Vertreter", als auch weitere Beteiligte, machen halt auf Kosten Ihrer Opfer Karrieren.
Und alle machen mit.
Autobezichtung und Autosuggestion
Nein, ich leide nicht unter Selbstschädigendem Verhalten / Selbstbashing um mich damit im Markt zu positionieren.
Wissen Sie im Marketing gibt es auch eine Strategie, sich mit Bad News als Entry einen Marktzugang zu erschliessen, ich habe darüber nachgedacht, das aber nicht in Erwägung gezogen.
Ich habe meine Seite gelauncht in 2021 zur Heirat, weil es die letzte Chance war, mich zu schützen, durch diese Art der Öffentlichkeit.
Das Leak?
Genauso Shocking.
Ich habe ungefähre 2.500 € dann investiert, um das Netz wieder zu bereinigen.
Wer hat geleakt?
Wenn ich das wüsste, würde ich dagegen vorgehen können.
Wieder Zwei oder nur Eins diesmal?
Fragen Sie meinen Frauenarzt.
Offiziell bin ich in HRT.
Sobibor Easy.
Wie gesagt, ich hatte sechs Lebendgeborene, mit den Zwillingen.
Wo sind sie nur alle geblieben?
Wo sind die Photos, die Behördenanmeldungen etc. pp.?
Was haben Sie nur getan?
Die Neue in NBG:
Walter Nowak – Die neue Gynäkologin in NBG
SS Scharführer Sobibor
Gerne nocheinmal: Mitinsass*Innen BKH Werneck
•Alexander "Sasha" Aronovich Pechersky (Russian: Алекса́ндр Аро́нович Пече́рский; 22 February 1909 – 19 January 1990), also known as Oleksandr Aronovych Pecherskyi (Ukrainian: Олександр Аронович Печерський), was a Jewish-Soviet officer. He is one of the organizers, and the leader, of the most successful uprising and mass-escape of Jews from a Nazi extermination camp during World War II, which occurred at the Sobibor extermination camp on 14 October 1943.
und
•Leon Felhendler (Lejb Felhendler)[1] (1 June 1910 – 6 April 1945) was a Polish resistance fighter known for his role in organizing the 1943 prisoner uprising at Sobibor extermination camp together with Alexander Pechersky.
Privatvernissage 11. Juli 2020
Politische Forderung: meine Akten & dem Rest dazu, was der Rest will, ist mir inzwischen Pieps.
Wir verlesen dort als Intro den Text zu den Nürnberger Prozessen aus dem Antiquariat Buch, welches offensichtlich auch nicht mehr vorzufinden ist.
UNHCR & Bundespolizei & Bayerische Polizei
Für den Fall der Fälle hoffe ich auf Unterstützung, der Polizei bin ich zum Dank verpflichtet, mich bisherig nicht wieder in eine Anstalt verbracht zu haben. Das meine schriftlichen Unterlagen aus Paris nicht mehr auffindbar sind, finde ich befremdlich.
Gerne ergänze ich Ihnen meine Befürchtung: Verschwinden Lassen mit Sonnenklar Reisen.
Auch den Move kenne ich schon, Guantanamo Bay.
So schauts aus in 2019 zur Vorbereitung der Privatvernissage am 11. Juli 2019
Raumdeckeninstallation zur Lesung Aktenbestände und Dokument Soundso aus den KZs, ....
Neben anderen Performances.
Leider löschen Sie mir auch diese Bilder und Dokumente aus meinen Files.
Einige der Bilder konnte ich nun wieder bergen.
Der Würfel ist zudem auch verschwunden.
Im Übrigen hat das Bild mein Vater in der Tschechei gemalt, auch das wissen wir alle.
2025
Kommentierung: wenn sie mich verstehen, was ich maximal unterhalb der Gürtellinie finde.
Hausarztpraxis Grafenrheinfeld spezialisiert sich auf die Nachwuchszucht. Ich stehe vor gemischt deutschem Tresen und streichele mir den Bauch im Kreis und meine, die / das/ der Bauchspeck ist nicht zum Essen da.
Geht Ihnen ein Lichtlein auf?
Ich sitze im Gang und häkele an meiner Schlange, unauffällig, schweigsam.
Die Grippeimpfung wird gegeben und die Hälfte des Spritzinhalts versudelt.
Mit dem Kommentar ich habe alles gespritzt.
Widerlich, oder etwa nicht?
Wir haben uns über die Modellregion elektronische Patientenakte, i.Ü. im Vorfeld vor der zweiten E-mail, kundig gemacht und bekommen als Antwort, die Praxen nehmen nicht am Programm teil.
Zu Korrigieren ist: der Abstrich in der Gyn-Praxis in NBG wurde klar gemacht. Vorsorge halt. Auch ein Schwangerschaftstest. Nicht schwanger i.Ü. HPV könnte ich mich nicht erinnern, ob Teil der Routineuntersuchung, ich habe HPV nicht beauftragt.
Schon in den Jahren zuvor erhalte ich in Schweinfurt keinen Termin für die Brustkrebsvorsorgeuntersuchung, geschweige denn, eine der neueren Minimalschmerzhaften Untersuchungen.
Wie gesagt, dabei bleibe ich, ein Abzug über die Klitoris mit dem Ultraschallgerät bei Gebärmutter- und Gebärmutterhalsuntersuchung finde ich übergriffig und ekelhaft, ich gehe von Absicht aus.
Verhetzung auf gut Deutsch.
E-mail an Arztpraxis - bis heute nicht einmal eine Antwort aus Lokal. Der Rest wie gesagt, sieht sich im "Recht".
Von: Tanja Pohl
Gesendet: Freitag, 28. Februar 2025 12:20
An: 'praxis@hausarzt-sw.de' <praxis@hausarzt-sw.de>; 'versicherung@tk.de' <versicherung@tk.de>
Cc: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Betreff: Impfstatus & Vorsorgetermine an TK melden, als auch in Elektronische Patientenakte V 593296985
Sehr geehrte Praxis Schott,
ich habe gestern am 27.02.2025 einen Telefonanruf durch Dr. Schott erhalten, in dem er mich bat, mir eine andere Hausarztpraxis zu suchen.
Bevor ich mich gezwungen sehe, den Fall an die Ombudsstelle der KVB weiterzugeben, möchte ich sie bitten, mir die angedrohte zukünftige Behandlungsverweigerung, schriftlich zu begründen, da ich meinerseits hierzu keinen Anlass gegeben habe. Ihre „Bitte“ erfolgte auf meine E-Mail hin. Zudem sind sie gesetzlich verpflichtet, im Akutfall eine medizinische Behandlung durchzuführen, um so die Basisgesundheitsversorgung, sicherzustellen, darauf möchte ich, ohne die Ihnen Sonstigerweise sicherlich auch geläufigen möglichen Konsequenzen, weiter auszuführen.
Gerne übermittle auch ich Ihnen meinen Kenntnisstand zur Modellregion Franken der EPA, siehe Anhang.
Hier Auszug Ihre Praxis betreffend.
„Diese Daten müssen auf Verlangen des Patienten eingestellt werden
Praxen haben auf Verlangen der Patienten weitere Daten (§ 341 Abs. 2 Nr. 1-5, 10-14 und 16 SGB V) in die ePA zu übermitteln und dort zu speichern, soweit diese Daten in der konkreten aktuellen Behandlung erhoben und elektronisch verarbeitet wurden.
Als Besonderheit sind die Übermittlung und Speicherung hier nur zulässig, soweit der Patient in die Übermittlung und Speicherung dieser Daten aktiv eingewilligt hat (s.§ 347 Abs. 4 SGB V).
Hierunter fallen insbesondere Daten zu sogenannten Medizinischen Informationsobjekten (MIO), die derzeit (noch) keine verpflichtenden ePA-Anwendungsfälle darstellen,
zum Beispiel: › eImpfpass › eKinderuntersuchungsheft › eZahnbonusheft
Perspektivisch ist vorgesehen, dass Ärzte diese verpflichtend (auch ohne Verlangen des Patienten) einstellen müssen.“
Gerne verweise ich sie ebenso darauf, dass Daten aus den Metadaten durch das Rechenzentrum gelöscht wurden, so verdachtslastig, entweder a) auf ärztliche Anweisung hin oder b) durch das Rechenzentrum oder c) durch sonstige Dritte.
Das Gesamtbild der durch Arztpraxen, Betroffene, ergibt doch ein sehr schönes Profil, welches auch für weitere Behörden von Bedeutung oder gar Interesse sein könnte?
Oder sehen sie das anders?
Diese Daten scheinen meine Covid-Impfungen, (zwei Basisimpfungen, Booster, Grippeimpfungen, weitere Impfungen) zu betreffen, die wiederum, nach Akteneinsicht, an das Gesundheitsamt des Landratsamtes, als „nicht COVID - geimpft“ übermittelt wurden. Diese Impfungen wurden in Ihren Praxen durchgeführt. Wie diese Daten als Meldung beim Gesundheitsamt landen können, ist mir persönlich nicht einsichtig.
Ich denke, es ist Ihnen nachvollziehbar, das die psychische und physische Gesundheit ein hoher Wert ist und man nicht sorglos mit gesundheitsbezogenen Daten umgehen sollte. Gerade auch in der Vorsorge um eventuelle weitere Schäden an Leib & Seele abzuwenden, habe ich mich vertrauensvoll an Sie gewendet, um den Sachverhalt aufzuklären.
Ich bin verwundert und enttäuscht über Ihre Reaktion, da sie sie sich als ärztliche Berufsgruppe doch dem ärztlichen Eid verpflichtet haben, zum Wohl Ihres Patienten zu handeln und für diesen, statt gegen diesen aufzutreten.
Hiervon unabhängig bitte ich um die Zusendung der kompletten Patientenakte, aus den Praxen Grafenrheinfeld und Schwebheim, wie weiter unten aufgeführt, um nachvollziehbar auch die Befundberichte, gerade aus den Vorsorgeterminen und Behandlungsterminen, einzusehen.
Ob hier ein Konflikt mit Ihrer Praxis oder mit dem Rechenzentrum oder sonstigen Einrichtungen vorliegt, bleibt es zu klären.
Ich hoffe so, Ihnen deutlich gemacht zu haben, um welche Sachlage es sich handelt und begründe Ihnen mein Interesse freiwillig.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Evelyn Pohl
Tanja Evelyn Pohl
M.A. Politische Wissenschaften, Geschichte, Philosophie
Sozialwissenschaftliche Forschung
Spiesheimer Pfad 10
97525 Schwebheim
Tel.: +49 (0)9723 6 179361
Mobil: +49 (0)1590 2115861
E-Mail: tanja.pohl@tanjapohl.de
Webseite: www.tanjaevelynpohl.com
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach eingehender Prüfung meiner elektronischen Patientenakte ist mir aufgefallen, dass die Daten a) teilweise unvollständig und b) teilweise fehlerhaft, sind.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, die hiermit angeschriebenen Praxen, die bei Ihnen wahrgenommenen Leistungen zur Vorsorge und zur Behandlung, ebenso bei meiner Krankenversicherung der TK wahrheitsgemäß zu melden:
Hautarzt: Dr. med. Lars Hofmann in Schweinfurt: Routinevorsorgeuntersuchungen als auch Kontrollbehandlungen komplett nachtragen.
Gynäkologie: Dr. Villinger in Nürnberg: Routinevorsorgeuntersuchungen als auch Kontrollbehandlungen, u.a. Gebärmutterhalskrebsvorsorge, Bluttest Hormonstatus, Schwangerschaftstest; Bitte komplett nachtragen.
Hausarzt: Dr. med. Astrid Schott in Schwebheim und in Grafenrheinfeld: Gesundheitscheck-Up seit 2021 als auch Darmkrebsvorsorge Stuhlprobe: bitte komplett nachtragen.
Mammographie: gesondert; Prophylaxe-Termin in 2024 nicht wahrgenommen.
Zahnarzt: Dr, med. Hugo Dres & Kollegen: alle Vorsorge- und Kontrolltermine Termine aus dem Jahr 2024 fehlen in der elektronischen Patientenakte. Bitte komplett nachtragen.
Psychiater: Dr. med. Rödl in Nürnberg: bitte tragen sie alle Behandlungsdaten ein und überprüfen sie die von Ihnen gestellten Diagnoseschlüssel. Bitte komplett nachtragen.
Pneumologe: Dr. med. Birgit Pfeufer in Schweinfurt: Routinevorsorgeuntersuchung; Verordnung Notfallmedikation Asthmaspray. Versäumnis Prüfung Pertussis Residualeffekte Differenzialdiagnostik. Bitte komplett nachtragen.
Pathologe: 14.08.2024: Doctoris Medicinae; Anette May Sasbacherstrasse 10, 79111 Freiburg; Ein HPV Test hat bei Ihnen nie stattgefunden und wurde auch nicht in der Gynäkologischen Praxis durchgeführt.
Ihre Diagnoseschlüssel, als auch Abrechnungsdaten bitte ich sie gg.falls:
- wahrheitsgemäß zu ergänzen und zu prüfen und b) gg.falls wahrheitsgemäß auf der Basis nachgewiesener diagnostischer Analysen, auch Fragebögen etc., nachzuweisen. Labor, Standard FBs Psychiatrische Diagnostik etc.
https://www.kbv.de/html/patientenrechte.php
Gemäß
§ 630g
Einsichtnahme in die Patientenakte
Bitte ich Sie um die Zusendung aller Daten aus der Patientenakte, inklusive der durch sie übermittelten Daten an den Versicherungsträger. Die Kosten werden Ihnen erstattet.
Gg.gebenfalls sehe ich mich gezwungen mich an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Evelyn Pohl.
Tanja Evelyn Pohl
M.A. Politische Wissenschaften, Geschichte, Philosophie
Sozialwissenschaftliche Forschung
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97525 Schwebheim
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Mobil: +49 (0)1590 2115861
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Webseite: www.tanjaevelynpohl.com
Von: Tanja Pohl
Gesendet: Freitag, 21. Februar 2025 12:18
An: 'praxis@hausarzt-sw.de' <praxis@hausarzt-sw.de>; 'versicherung@tk.de' <versicherung@tk.de>
Cc: 'tanja.pohl@tanjapohl.de' <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Betreff: Impfstatus an ZK melden, als auch in Elektronische Patientenakte V 593296985
Sehr geehrte Damen und Herren,
noch immer haben sie meine Impfdaten, sowohl zu Covid, als auch alle anderen Impfungen, wie Diphterie, Masern, Pertussis, Poliopmyelitis, Tetanus, noch nicht der TK gemeldet, bzw. diese werden immer noch nicht in meiner elektronischen Patientenakte angezeigt.
Hinzu kommen Grippeimpfungen.
Bitte holen sie dies gg.falls umgehend nach.
Mit freundlichen Grüssen,
Tanja Evelyn Pohl
Tanja Evelyn Pohl
M.A. Politische Wissenschaften, Geschichte, Philosophie
Sozialwissenschaftliche Forschung
Spiesheimer Pfad 10
97525 Schwebheim
Tel.: +49 (0)9723 6 179361
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Webseite: www.tanjaevelynpohl.com
Jenseits jedweder Moral
Von: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Gesendet: Dienstag, 8. Juli 2025 08:05
An: mathilde.schoemann <mathilde.schoemann@yahoo.de>
Cc: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>; marion.hebgen@veriangroup.com
Betreff: IAB Betriebspanel
Guten Tag Frau Schoemann,
es muss Ihnen nicht Leid tun, dass Sie keine regionalen Adressen IAB mehr in Ihrem Pool haben, die sich für sozialwissenschaftliche Studien im Sozialstrukturpanel, eignen, denn ich halte es im Blick auf das momentane Deutschland im Wirtschaftlichen & Sozialem mit Heinrich Böll: „Erst kommt das Fressen, dann die Moral“.
Da der IAB Betriebspanel perspektivisch nur das „Fressen“, also die Verteilung nicht selbst erwirtschafteter Beiträge im Blick behält und die Struktur eben dieser Struktur erneut erfasst, widme ich mich gerne den eher freiheitlich orientierten Studien weiterhin zu. Ebenso verhält es sich mit dem Datendiebstahl im Zuge der Wirtschaftsspionage.
Gerne übersende ich Ihnen den Laptop und das Tablet in den kommenden Wochen zurück nach München, wie im Arbeitsvertrag angegeben.
Da ich zudem nach wie vor gut mit externen Aufträgen als auch selbstgeschaffenen Aufgaben, gut ausgelastet bin, freue ich mich auf ein „Neues Deutschland“, in dem sie möglicherweise auch modernere Studien anbieten können.
Zwischenzeitlich widme ich mich der Musik, der Kunst und der Kultur weiterhin zu, z.B. als ErwerbsminderungsrentnerInnenband. Vielleicht läuft man sich bei der Gelegenheit noch einmal über den Weg.
https://www.youtube.com/watch?v=CqOvc6dClaQ
Gerne können Sie mich im Pool der potenziellen Interviewerinnen belassen.
An dieser Stelle auch ein Dankeschön an sie als begleitende Maßnahme, die Kooperation war meist holprig im Technischen, bishin zu „echt locker“ hinsichtlich der Aufnahme in den Pool am Gesamt der Sozialwissenschaftlichen Studien.
Mein Angebotsportfolio finden Sie auf: tanjaevelynpohl.de.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Pohl
Tanja Evelyn Pohl
M.A. Politische Wissenschaften, Geschichte, Philosophie
Sozialwissenschaftliche Forschung
Spiesheimer Pfad 10
97525 Schwebheim
Tel.: +49 (0)9723 6 179361
Mobil: +49 (0)1590 2115861
E-Mail: tanja.pohl@tanjapohl.de
Webseite: www.tanjaevelynpohl.com
Von: mathilde.schoemann <mathilde.schoemann@yahoo.de>
Gesendet: Montag, 7. Juli 2025 18:18
An: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Betreff: RE: IAB Betriebspanel
Hallo Frau Pohl.
Tut mir leid, aber wir haben z. Zeit keine Arbeit für Sie.
Vg.Schoemann
Von meinem/meiner Galaxy gesendet
-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Von: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Datum: 30.06.25 10:06 (GMT+01:00)
An: "mathilde.schoemann" <mathilde.schoemann@yahoo.de>
Cc: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Betreff: IAB Betriebspanel
Guten Tag Frau Schoemann,
ich habe in der letzten Woche die Unterlagen zum IAB Betriebspanel erhalten.
Noch habe ich keine Adressen zugesandt bekommen.
Nachdem ich in der letzten Welle nur 1 Adresse zugeteilt bekommen hatte, das Interview auch nicht stattfand, aber die Vorbereitungszeit sehr lange dauerte, würde ich den diesjährigen Auftrag auch nicht annehmen wollen.
Das Testinterview im Mein Kantar / Betriebspanel kann ich gerne durchführen.
Sollten Sie mehr Adressen zuteilen wollen, so dass eine realistische Chance auf Realisierung eines Interviews bestünde, würde ich entsprechend ev. nach weiterer Überlegung, teilnehmen.
Gerne stehe ich für weitere sozialwissenschaftliche Studien zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Evelyn Pohl
Tanja Evelyn Pohl
M.A. Politische Wissenschaften, Geschichte, Philosophie
Sozialwissenschaftliche Forschung
Spiesheimer Pfad 10
97525 Schwebheim
Tel.: +49 (0)9723 6 179361
Mobil: +49 (0)1590 2115861
E-Mail: tanja.pohl@tanjapohl.de
Webseite: www.tanjaevelynpohl.com
2024
Inklusive Rentenbescheid, Schwerbehindertenausweis und Kontobelegen.
Ich denke, wir sind uns einig darüber, dass dies an Nötigung grenzt, ein quasi erzwungener Offenbarungseid.
Dies sind richterliche Kompetenzen und keine anwaltlichen.
Freiwild & Grün.
Tanja Evelyn Pohl
M.A. Politische Wissenschaften, Geschichte, Philosophie
Sozialwissenschaftliche Forschung
Spiesheimer Pfad 10
97525 Schwebheim
Tel.: +49 (0)9723 6 179361
Mobil: +49 (0)1590 2115861
E-Mail: tanja.pohl@tanjapohl.de
Webseite: www.tanjaevelynpohl.com
An:
Rechtsanwaltskanzlei SO DONE legal, Marktplatz 8, 48431 Rheine
Betreff:
3721/ 23-AB Habeck ./. Pohl, Tanja Evelyn
3028 / 23-ABStrack-Zimmermann ./. Pohl, Tanja Evelyn
Schwebheim 5.10.2024
Sehr geehrter Herr Brockmeier,
sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für ihr Schreiben vom 01.10.2024, Zustellung zu 4.10.2024, mit Aufforderung zur Nachweiserbringung zu Auskunftsersuchen zur finanziellen Situation, also Vermögen und Einkommen, als auch Schuldenstand, um Antrag auf Ratenzahlung mit Anzahlung, wie im Schreiben vom 30.09.2024, dargelegt, prüfen zu können.
Sie fragen nach entsprechenden Nachweisen zur Glaubhaftmachung der finanziellen Situation, bis zum 15.10.2024.
Wie folgt kann ich Ihnen folgende Auskünfte und Nachweise erbringen.
- Gesamtschuldenstand zu aktualisiert 5.10.2024 bei folgenden Konten / Kreditinstituten: keine weiteren HABEN-Konten, keine geldhaften oder geldwerten Rücklagen, sonstige Ersparnisse oder relevante Vermögenswerte. Vermögenswerte eigener Bildproduktionen und Konzepte unterlägen einer Schätzung nach Produktions- oder Verkaufswert zu Marktpreisen.
Zunächst Schuldenstand / Soll / Belastungen: Bank
Kontenart
Schuldenstand SOLL
Datum abgerufen / aktualisiert
2
S-Kredit, Sparkasse Berlin, Gesamtbetrag 26.920,54 € über 120 Monate bis 02.04.2033 - Auszahlung von 15.000 € zu 12.03.2023 - Vorzeitige Rückzahlung möglich ohne Ablöse - jährliche Leistungsrate von 2.681,40 €. Monatliche Rate Tilgung - 223,45 €.
SOLL 23.345,34 €.
5.10.2024
AUX-Money – Kredit: Gesamtbetrag 10.084,45 € über 84 Monate bis 02.04.2033 - Auszahlung von 6.400,00 € Nennbetrag zu 06 / 2024 - Monatliche Leistungsrate von 120,05 € . Gesamthöhe: 6.018,56 €. Monatliche Rate Tilgung: - 120,05 €.
SOLL 9.484,20 €
5.10.2024
Girokontobei bei der Sparkasse Nürnberg
SOLL 2.094,37 €
5.10.2024
Barclays Kredit - Kontokorrentkredit
SOLL 15.521,34 €
5.10.2024
AMEX Kreditkarte
SOLL 60,97 €
5.10.2024
Paypal - reines Transferkonto zur Zahlungsabwicklung
0,00 €
5.10.2024
Gesamt-SOLL zu 05.10.2024
SOLL 50.506,22 €
5.10.2024
3
Keine sonstigen Konten.
Es liegen keine weiteren Schulden vor, keine Verschuldung aus Privat oder nicht-gezahlten Rechnungen.
Ausstehende Forderungen: zu Stichtag 5.10.2024
Rechnung von 05.09.2024 (Auszahlung zu Dezember): 484,55 € - Rechnung 34 / 2024 verian
Rechnung von 09.09.2024: 180,00€ - Rechnung 35 / 2024 infas
Rechnung von 23.09.2024: 253,08 € -Rechnung 36 / 2024 infas
Gesamtbetrag ausstehende Forderungen: 917,63 €.
Vom Gesamtsoll sind abzuziehen, die ausstehenden HABEN- Forderungen über 917,63 €.
GESAMTSOLL zu 05.10.2024: 49.588, 59 €.
Davon abzuziehen des Weiteren, der aktuelle HABEN-Kassenstand Geldbörse: 140 € Bargeld.
GESAMTSOLL zu 05.10.2024: 49.488, 59 €.
Bzw.: ohne die noch ausstehenden Forderungen:
GESAMTSOLL zu 05.10.2024: 50.506,22 € minus 140,00 € Kasse Haben Bargeld: 50.366,22 €.
Offener Kreditrahmen: zu 05.10.2024
Sparkasse: Kreditrahmen Gesamt: 5.000 €, abzüglich Ausschöpfung: 2.094,37 € = 2.905,63 € aktueller Verfügungsrahmen
Barclays: Kreditrahmen Gesamt: 15.700 €, abzüglich Ausschöpfung: 15.521,34 € = 178,66 € aktueller Verfügungsrahmen. Monatliche Ratenrückzahlung des Darlehenskredites.
AMEX: Kreditrahmen Gesamt: 9.057 €, abzüglich Ausschöpfung: 60,97 € = 8.996,03 €. Da monatliche Rückzahlung, der Gesamtschuld, zählt die Kreditkarte hier nicht zu den mittelfristig liquiden Mitteln.
Verbleibender Kreditrahmen: 2.905,63 € und 178,66 € = 3.084,29 €.
Da mit einer Zahlung in Gesamthöhe der ausstehenden Forderungen an die SO LEGAL DONE-Rechtsanwaltskanzlei das Hauptkonto damit im SOLL voll belastet wäre, würde ein existenzgefährdender Liquiditätsengpass entstehen, der durch eine Ratenzahlung, wie vorgeschlagen, oder aber auch innerhalb der nächsten 12 Monate jeweilig, abgewendet werden soll. Sonstiger Weise, müsste ein P-Konto eingerichtet werden, mit Freibeträgen, was nur möglich ist, solange ein Guthaben auf dem Konto des anvisierten P-Kontos besteht.
Verfassungsrechtlich, wäre bereits durch die Erzwingung der Vollstreckung durch Pfändung von nicht-pfändbaren Kreditanteilen, nach Vermögensschätzung, oder vermögensgleicher Gegenstände, bei geldwerter Verschuldung, der Enteignungstatbestand gegeben, da das Vollstreckungsrecht nur eine Pfändung vorsehen kann, wenn Schuldner über ein geldwertes Vermögen oder vermögensgleiche Gegenstände zur Beschlagnahmung besitzt, so die Auffassung der Schuldnerin. Dies wäre durch einen Gerichtsvollzieher / Vollstreckungsbeamten festzustellen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndung
https://de.wikipedia.org/wiki/Unpf%C3%A4ndbarkeit
4
Unpfändbar ist auch die geduldete Kontoüberziehung, weil die bloße Duldung einer Kontoüberziehung dem Kunden gegen die Bank keinen pfändbaren Anspruch auf Kredit gibt.[5]
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2024/240813_rente_hoehere_pfaendungsfreigrenze
„Zum 1. Juli wurden die Pfändungsfreigrenzen um rund 6,4 Prozent erhöht. Nun sind monatliche Rentenbezüge von bis zu 1.499,99 Euro unpfändbar. Generell ist eine Rente pfändbar, da sie nach geltendem Recht wie ein Arbeitseinkommen behandelt wird.
Allerdings kann der Teil der Rente gepfändet werden, der über der Pfändungsfreigrenze liegt. Sie ergibt sich aus der Tabelle zur Zivilprozessordnung und gewährleistet, dass Betroffene auch bei einer Pfändung über ein Existenzminimum verfügen und zum Beispiel Unterhaltspflichten nachkommen können. Geprüft und festgelegt wird die Höhe des pfändbaren Betrags durch den Rentenversicherungsträger, der die Rente auszahlt.“
Ich denke, in Kinshasa könnte ich davon gut Leben. Es wäre auch etwas wärmer dort, insgesamt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Demokratische_Republik_Kongo#/media/Datei:Fac_de_droit_University_of_Lubumbashi.jpg
Einkommen und Einnahmen:
• Erwerbsminderungsrente: monatlich, Gesamt ab 01.07.2023 1.770,25 €.
-> Anlage Rentenbescheid und Kontoauszug letzte 6 Monate.
5
• 150 € Pflegegeld Barauszahlung (= Kassenbestand Geldbörse, 140 ist € zu Stichtag 05.10.2024 - siehe bereits oben verrechnet.) Ab 1.10.2024. Zählt nicht als Arbeitseinkommen.
• Durchschnittlicher Zuverdienst infas / verian/ Monat in 2024: 500,05 € (Durchschnitt bisherig in 2024)
• Private zweckgebundene Zuwendungen, Unterstützung der Verwandten, monatlich auf das Konto der Sparkasse Nürnberg, 30 € und durchschnittlich 100 € = 130 €.
Monatliches Einkommen durchschnittlich: 2,550,30 €. Abzüglich der zweckgebundenen privaten Zuwendungen in Höhe von 130,00 = 2.420,30 €.
Sind abzuziehen:
Laufende Kreditverpflichtungen: in Höhe von 703,92 €.
Im Detail:
S-Kredit Sparkasse: 223,45 €
AUX Money Kredit: Ratenrückzahlung ab 6 / 2024: 120,05 €.
Barclays Kreditrate - Kontokorrent: 310,42 €
Gerichtskosten zu Beleidigung Habeck / Strack-Zimmermann Amtsgericht Schweinfurt, beantragte Ratenzahlung: 50,00 € (Bewilligung ausstehend)
Die in einem potenziellen Schuldnerverzeichnis, sehr wahrscheinlich, vor der Kanzlei So Done Legel stehen würden.
Ergibt in der Folge ein monatliches Einkommen nach Abzug der Verpflichtungen von: 1.716,38 €.
Bei Rentenbezügen von bis zu 1.499,99 Euro unpfändbar geltend, wären nach Rechnung und Feststellung vom 05.10.2024, 216,39 € pfändbar.
Vorschlag zu Ratenzahlungsplan:
Option 1:
Damit ergäbe sich ein Ratenzahlungsplan von:
Gesamt 1.600 € / 216, 39 € = 7,39 Monaten. 1,514,73 € 7 Monate -> 85,27 € als 8.Rate.
Zuzüglich Verzugszinsen von durchschnittlichen 8,37 %, also 120 € Verzugszinsen, ergibt eine Abschlussrate von 85,27 € plus 120 € = 213,27 €.
Gesamtrückzahlung. 1.813,27 €.
6
Bei einer Gesamtforderung in Höhe von:
3721/ 23-AB Habeck ./. Pohl, Tanja Evelyn in der Höhe von 1.000,00 €, und
3028 / 23-ABStrack-Zimmermann ./. Pohl, Tanja Evelyn in der Höhe von 600,00 €,
Option 2:
Ratenzahlung 220 € / Monat: 1.600 € entspräche dies einer Laufzeit der Ratenrückzahlung von: 7,27 Monaten, damit 7 x 220 €, 1.540 €, Restrate 8, über 60 €. Damit wären Ihre Forderungen in einem akzeptablen zeitlichen Rahmen von 8 Monaten, bedient.
Ich würde Ihnen Option 1 ans Herz legen.
Option 3: In €uro oder in Dollar
Ratenzahlung 235,40 / Monat: 1.600 € entspräche dies einer Laufzeit der Ratenrückzahlung von: 6.79 Monaten, damit 6 x 235,40 €, = 1.412,4 €, Restrate 7, über 187,60 €. Damit wären Ihre Forderungen in einem akzeptablen zeitlichen Rahmen von 7 Monaten, bedient.
Ich würde Ihnen Option 1 ans Herz legen.
Übersicht Gesamteinnahmen Hinzuverdienst 2024 infas / verian – Sozialwissenschaftliche Forschung: 500,05 €.
7
Sonstige pfändbare Vermögensgegenstände: bisherig nicht geschätzt; Kaufwert ungefähre 600 €.
Da bisherig mein Unternehmen und meine Unternehmungen durch das Finanzamt nicht als solche anerkannt werden, auf Nachfrage finden Sie Einkommenssteuerbescheide aus den Jahren 2018-2021, 2022 und 2023 ausstehend, können Sie nicht von vorhandenem Betriebsvermögen, ausgehen, wenngleich ich Ihnen die Rechnung / Bilanz und den Markenwert gerne ergänzend zukommen lassen kann, bisherig ohne immaterielle Assets. Sollte sich an Status der freiberuflichen „selbstständigen“ Tätigkeit, qua Anerkennung der Selbstständigkeit durch das Finanzamt, etwas ändern, teile ich Ihnen dies, unverzüglich, gerne mit. Meine Arbeitsverträge führen mich als freiberufliche Mitarbeiterin.
Screenshots: zu 05.10.2024
Online Konto Sparkasse Nürnberg: Gesamtsaldo: minus 2.094,37 €.
Online Konto Barclays:
Gesamtsaldo zu 05.10.2024: minus 15.521,24 €. Verfügbar: 178,76 € / nächste Rückzahlung: 23.10.2024. 310,42 €.
8
AMEX-Kreditkarte: Kontoabruf zu 05.10.2024 momentan nicht verfügbar.
Letzte Information zu Kontostand zu 29.09.2024 – SOLL über 60,97 €.
Paypal-Konto -Transferkonto zur allgemeinen Zahlungsabwicklung: 05.10.2024 -0,00 €.
9
Zusammenfassung des Haushaltes:
Die Konten sind Schuldenkonten (Girokonto Sparkasse Nürnberg) oder Transferkonten (Paypal) oder Kreditkarten (Amex/ Barclays).
Monatliches Einkommen, Darlehens- und Kreditratentückzahlungen, gerichtlich beantragte Ratenrückzahlung zu 50 € habe ich Ihnen dargelegt.
Bisherig keine negativen SCHUFA-Einträge.
Frau Tanja Evelyn Pohl, führt einen eigenen Haushalt, es besteht weder eine Zugewinngemeinschaft noch eine Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter Hildegard Lehner.
Es bestehen getrennte Haushalte, als auch getrennte Wirtschaftlichkeiten, es wird nicht „aus einem Topf“ gewirtschaftet, so die Auffassung von Frau Pohl. Einladungen zum Mittagstisch und Kühlschrank oder aber auch Zugang zu Facilities der Körperhygiene, kann Frau Pohl bis auf Weiteres annehmen.
Frau Tanja Evelyn Pohl ist verheiratet, kinderlieb, hat 5 Puppen oder Puppenköpfe mit den Namen, Joshua, Noah, Saskia, David und Maria, ein paar Kuscheltiere mit den Namen: Katinka, Karsten, Simon, Sonia, Sarah … nun ist auch Thomas dazugekommen.
Es besteht kein Einkommen, auch kein pfändbares Vermögen, des Ehemanns.
Grad der Schwerbehinderung 50.
In diesem Sinne Ihnen und Ihren Familien ein glückliches, wohlhabendes, brilliantes und auch erfolgreichen Leben in in Deutschland.
Weitere Nachweise:
- Rentenbescheid Erwerbsminderungsrente
- Schwerbehindertenausweis Kopie
- Auszüge der letzten 6 Monate des Hauptkontos bei der Sparkasse Nürnberg.
Nach Beratschlagung habe ich Ihnen nunmehr zu heutigem Datum:
216,39 €, auf Ihr Konto in Münster gegengleich, überwiesen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Evelyn Pohl
Nocheinmal: für Mediation verlange ich Geld.
Von: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Gesendet: Montag, 14. Oktober 2024 13:03
An: 'kanzlei@sodone.legal' <kanzlei@sodone.legal>
Cc: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Betreff: 3721/ 23-AB Habeck ./. Pohl, / - 3028 / 23-ABStrack-Zimmermann
Guten Tag Herr Brockmeier,
leider konnte ich Sie gerade eben noch nicht persönlich sprechen.
Zur Frage, wie, und in welcher Höhe eine tragbare Lösung der Straf- und Gebühren-, als auch der Entschädigungszahlungen zu leisten wären, habe ich Ihnen ein Angebot machen können, dass meiner finanziellen Situation gerecht wird: Anzahlung in Höhe der 216, 39 €, als auch weiteren Ratenzahlungen in Höhe von 50,00 €.
Meine Bank teilte mir mit, dass zu heutigem Datum eine Anfrage einging, welchen Charakters lies sich bisherig nicht klären.
Deswegen möchte ich auch an Sie die Frage stellen, ob Sie Ansprüche, gegenüber meiner Bank, geltend machen wollen, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen.
Zu einer positiven Antwort, auf mein Angebot zur Ratenzahlung und über eine gütliche, außergerichtliche Einigung, würde ich mich freuen und hoffe, gegengleich, auf Ihre mediativen Kompetenzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Evelyn Pohl
Tanja Evelyn Pohl
M.A. Politische Wissenschaften, Geschichte, Philosophie
Sozialwissenschaftliche Forschung
Spiesheimer Pfad 10
97525 Schwebheim
Tel.: +49 (0)9723 6 179361
Mobil: +49 (0)1590 2115861
E-Mail: tanja.pohl@tanjapohl.de
Webseite: www.tanjaevelynpohl.com
Von: Tanja Pohl
Gesendet: Sonntag, 6. Oktober 2024 19:35
An: 'kanzlei@sodone.legal' <kanzlei@sodone.legal>
Cc: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Betreff: 3721/ 23-AB Habeck ./. Pohl, / - 3028 / 23-ABStrack-Zimmermann
Sehr geehrter Herr Brockmeier,
anbei mein Schreiben zu Ihrem Schreiben, zu Ratenzahlung und Darlegung in Form einer offenbarten informellen Vermögensauskunft zu Stand 5.10.2024, Glaubhaftmachung meiner „finanziellen“ Situation bis zum 15.1.2024.
Falls Ihnen noch weitere Eckpunkte oder KPIs zur „finanziellen“ Situation, fehlen, lassen sie mich das gerne wissen.
Kontoauszüge, falls notwendig, lasse ich Ihnen gerne auch auf Nachfrage, zukommen.
Das Schreiben geht Ihnen zudem sicherheitshalber auch als Postsendung in den nächsten Tagen zu.
Ich hoffe auf eine gütliche Regelung.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Evelyn Pohl.
Tanja Evelyn Pohl
M.A. Politische Wissenschaften, Geschichte, Philosophie
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E-Mail: tanja.pohl@tanjapohl.de
Webseite: www.tanjaevelynpohl.com
Von: Tanja Pohl
Gesendet: Montag, 30. September 2024 18:43
An: 'kanzlei@sodone.legal' <kanzlei@sodone.legal>
Cc: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Betreff: - 3721/ 23-AB Habeck ./. Pohl, / - 3028 / 23-ABStrack-Zimmermann
Sehr geehrter Herr Brockmeier,
konsequenterweise, möchte ich Ihnen auch noch den nunmehr aktualisierten Stand der Gesamtschuld zukommen lassen, da mir ein Kredit untergegangen ist:
Die Gesamtschuldenlast beträgt zu heutigem Datum:
49.843,29 €.
Grenzstein zwischen Hesingen und Hezingen (Tubbergen)
https://de.wikipedia.org/wiki/Grafschaft_Steinfurt
Arnold IV. von Steinfurt
Tanja Evelyn Pohl
M.A. Politische Wissenschaften, Geschichte, Philosophie
Sozialwissenschaftliche Forschung
Spiesheimer Pfad 10
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Mobil: +49 (0)1590 2115861
E-Mail: tanja.pohl@tanjapohl.de
Webseite: www.tanjaevelynpohl.com
Von: Tanja Pohl
Gesendet: Montag, 30. September 2024 16:58
An: 'kanzlei@sodone.legal' <kanzlei@sodone.legal>
Cc: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Betreff: - 3721/ 23-AB Habeck ./. Pohl, / - 3028 / 23-ABStrack-Zimmermann
Sehr geehrter Herr Brockmeier,
anbei finden Sie meinen Antrag auf Ratenzahlung mit Anzahlung zu
- 3721/ 23-AB Habeck ./. Pohl, Tanja Evelyn in der Höhe von1000,00 €, und
- 3028 / 23-ABStrack-Zimmermann ./. Pohl, Tanja Evelyn in der Höhe von 600,00 €
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie meinen Vorschlag, basierend auf Ihren Forderungen, annehmen können, so dass ich entsprechend eine Überweisung ausfertigen kann.
Gerne leiten Sie auch meine persönliche Entschuldigung für dieses strafbare Vergehen an Geschädigte weiter, im dem ich versichere, dass auch ich in einem zivilisierten Land demokratischer Grundordnung leben möchte, in dem Rechtssicherheit und Schutz von Leib & Leben gewährleistet ist, als auch die Strafverfolgung als Mittel der elementaren Säule der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, intakt ist und auch weiterhin bleibt.
Mit freundlichen Grüßen,
Frau Tanja Evelyn Pohl
Tanja Evelyn Pohl
M.A. Politische Wissenschaften, Geschichte, Philosophie
Sozialwissenschaftliche Forschung
Spiesheimer Pfad 10
97525 Schwebheim
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Mobil: +49 (0)1590 2115861
E-Mail: tanja.pohl@tanjapohl.de
Webseite: www.tanjaevelynpohl.com
Ohne Worte:
Im Gesamt Sache Beleidigung:
Habeck Privat: 1.000 €
Strack Zimmermann Privat: 600 €
Anwaltsgebühren So Legal Done: 2.081,00 €
Gerichtsstrafe: 2.600 €
Gesamt im Namen der W*Pieps: 6.281,00 €
Danke Papi Staat.
Ich lebe bereits unterhalb der Pfändungsfreigrenze und zahle davon Kredite ab, im Namen der Wahrheit & des Friedens & der Gerechtigkeit.
Verhurt und vernuttet habe ich mich bisherig, vergleichsweise, noch nicht.
Gesamtrente Netto: 1.653,03 €
S-Kredit Sparkasse 223,45 € AUX Money Kredit: Ratenrückzahlung ab 6 / 2024 120,05 € Barclays Kreditrate - Kontokorrent 310,42 € Gerichtskosten 100,00 € 753,92 €.
Bleibt Übrig: 899,11 €
Davon zahle ich noch 100 € bisher fix für Gatten Anwalt und Krankenkasse, 40 € eigene Zahnzusatzversicherung fix, Computer, jetzt nunmehr auch Auto.
Und bisherig ein Heidengeld für Klamotten / Bücher / medizinische Hilfsmittel für den Gatten.
Auf LesUbia - 13 Interviews.
Benchmark angeblich: 20, aber die geben keine Vergleichszahlen raus.
I.Ü. auch der Ausfall meines Handies geht auf Ihr Konto, als auch die Löschung meiner Garmin Routen in Polen / Tschechien.
Portugal Bilder fehlen bis heute.
Dachau / Buchenwald / Sachsenhausen / Theresienstadt - keine Bilder mehr da.
Stecken Sie sich Ihre unverschämten und beschämenden Belehrungen zum NS bitte in den Arsch.
Ist Ihnen einsichtig, dass es ohne Arbeit nicht geht - oder?
Danke Deutschland Du arme Sau.
Wie gesagt, alleine schon belegbar durch Wunsiedel das besondere Haus und das Gericht in Wunsiedel, als auch Chinese in Kaiserslautern.
Einfach Widerlich im Gesamt.
Einfach ein widerliches Land, mit widerlichen verlogenen Leuten dieses Europa im Gesamt.
Widerlich.
Von: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Gesendet: Freitag, 25. Oktober 2024 13:44
An: 'kanzlei@sodone.legal' <kanzlei@sodone.legal>
Cc: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Betreff: Sache Aktenzeichen 3721 / 23-AB und 3028 / 23-AB
Von: Tanja Pohl
Gesendet: Freitag, 25. Oktober 2024 13:36
An: 'kanzlei@sodone.legal' <kanzlei@sodone.legal>
Cc: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Betreff: Sache Aktenzeichen 3721 / 23-AB und 3028 / 23-AB
Sehr geehrter Herr Bröckmeier,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit heutigem Datum nahm ich zu Aktenzeichen 3721 / 23 und 3028 / 23 folgende Überweisungen per Sofortüberweisung vor:
SoDoneLegal Anwaltsgebühren: 1.972,81 €
SoDone legal Entschädigungsforderung: 1.491,81 €.
Gesamtbetrag über: 3.464,61€
Dafür belohne ich mich heute noch mit einer echt alten Kaffeekanne bei Ebay: Echt Weimar Porzellan Made in the GDR
Und lese dazu:
Den Kaffee würde ich dann gerne in Hausleiten einnehmen, am besten zusammen mit Willy Brandt, eines meiner Vorbilder, und alte Videos anschauen und dazu weiterführende Dokumente lesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hausleiten#/media/Datei:Hausleiten_-_Amtshaus.JPG
Gerne möchte ich Ihnen und den Geschädigten als Liebhaber von Kultur & Kunst auch meinen Katalog ans Herz legen: vielleicht möchten Sie das eine oder andere Werk darin käuflich für Ihre Büro- und Kanzleiräume, erwerben? Preise der Bilder, Verhandlungsbasis. Da meine Anhänge, Ihr Postfach, übersteigen, kann ich Ihnen den Katalog auch auf dem Postweg zukommen lassen, zur Ansicht leihweise, überlassen.
Über Ihre Belehrungen und Vergleiche zum NS-Regime, als auch zu sexuellen Praktiken Danke ich Ihnen. Bitte betrachten auch Sie meinen Katalog dazu, um auch sicherzugehen, dass ich das Thema bereits seit 2019 vollumfänglich umrissen habe. Als u.a. Politikwissenschaftlerin M.A., Yogalehrerin und FriedenspraktikerIn ist es mir besonders wichtig, immer ein Auge auch auf die strukturelle Gewalt zu legen, nicht nur auf die direkte und kulturelle Gewalt, so besonders in Nachkriegsdeutschland, welches bekanntermaßen nur unzulänglich entnazifiziert wurde, bisherig und bis dato, so die Auffassung der FriedenspraktikerIn & Antifaschistin mit ausgesprochener Solidarität besonders dem Judentum gegenüber, als auch anderen Minderheiten. Den Rechtsstaat und die Rechstsaatlichkeit zähle ich zu meinen Kernthemen.
Gerne biete ich Geschädigten hierzu ein Dialogformat an, gerne auch in Hausleiten zum Tee. Hier sollte auch über Verfassungsgrundsätze gesprochen werden, hinsichtlich des Zuständigkeitsbereiches der Strafverfolgung. Ob eine Ausweitung ins Privatwirtschaftliche durch die deutsche Verfassung vorgesehen oder zulässigist ist, werden wohl Gerichte entscheiden müssen, möglicherweise auf der Basis einer Sammelklage.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Evelyn Pohl
Tanja Evelyn Pohl
M.A. Politische Wissenschaften, Geschichte, Philosophie
Sozialwissenschaftliche Forschung
Spiesheimer Pfad 10
97525 Schwebheim
Tel.: +49 (0)9723 6 179361
Mobil: +49 (0)1590 2115861
E-Mail: tanja.pohl@tanjapohl.de
Webseite: www.tanjaevelynpohl.com
Vodafone
Anzeige Schwere Körperverletzung BKH Werneck selbstverständlich.
Von: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Gesendet: Mittwoch, 14. August 2024 20:47
An: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Cc: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Betreff: Hinweis Terrorabwehr - Handyvertrag Vodafone und SIM-Kartenmanipulation mit der Rufnummer 01590 2115861/ 0173 – 2707261. - Abends AppleSmartphone
Rufnummerncheck: von Festnetz auf die 01590 2115861 -> es klingelt.
Push TAN Sparkasse: nein, funktioniert nicht mit neuem Passwort.
Whats App, nein funktioniert nicht-> wird auf der alten Rufnummer, die Chats auf Android übertragen.
ELSTER LOG-IN: funktioniert nicht.
Circuit Download: enthält heutige Route
Google Maps Essen & Trinken installiert.
Tanja Evelyn Pohl
M.A. Politische Wissenschaften, Geschichte, Philosophie
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E-Mail: tanja.pohl@tanjapohl.de
Webseite: www.tanjaevelynpohl.com
Von: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Gesendet: Mittwoch, 14. August 2024 20:17
An: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Betreff: Hinweis Terrorabwehr - Handyvertrag Vodafone und SIM-Kartenmanipulation mit der Rufnummer 01590 2115861/ 0173 – 2707261. - Abends AppleSmartphone
Am14.08.2024 gegen 19.50Uhr lege ich die SIM-Karte in mein altes Apple IPhone ein.
Dort wird als vertrauenswürdige Nummer nun auch die 0173 2707261 angezeigt.
Ich bestätige allerdings meine alte aktuelle Telefonnummer unter 01590 2115861 als vertrauenswürdige Nummer.
Netz Vodafone Wifi Calling.
Mobile Daten
APN: web.vodafone.de
Benutzername: ohne
Passwort ohne
MMS
APN event.vodafone.de
Benutzername ohne
Passwort ohne
MMSC: http://139.7.24.1/seviets/mms
MMS-Proxy: 139.7.29.17:80
Max.Nachrichtengrösse 307200
MMS UA Prof URL
Persönlicher Hotspot
APNweb.vodafone.de
Benutzername: ohne
Passwort: ohne
Tanja Evelyn Pohl
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Spiesheimer Pfad 10
97525 Schwebheim
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Mobil: +49 (0)1590 2115861
E-Mail: tanja.pohl@tanjapohl.de
Webseite: www.tanjaevelynpohl.com
Von: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Gesendet: Mittwoch, 14. August 2024 15:08
An: 'hinweise@bfv.bund.de';
poststelle@bka.de-mail.de
Cc: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Betreff: Hinweis Terrorabwehr - Handyvertrag Vodafone und SIM-Kartenmanipulation mit der Rufnummer 01590 2115861/ 0173 – 2707261.
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei ein Hinweis zu Auffälligkeiten bei Vodafone.
Um14.56 Uhr erhalte ich zudem eine Nachricht auf mein Mobiltelefon, dass meine Rufnummer 09723 61 79361 am 14.08., um14.41 versucht hat, Sie zu erreichen.
Offensichtlich wird eine Weiterleitung auf SIM1 gemacht unter der Rufnummer 015902115861 oder der 0173 – 2707261.
Auch die Information wird als Textnachricht angezeigt, der Anrufer Vodafone mit der Rufnummer 01721217212 hat um 14.32Uhr versucht sie zu erreichen. Die MA sagte, sie würde die Rufnummer 015902115861 anwählen.
Ich möchte sie nochmals darauf verweisen, dass die Verwirrungstaktik auf Seiten des Anbieters Vodafone liegt, wie sie meinen Datumsangaben entnehmen können.
Wie erklären sie sich das?
Mit freundlichen Grüßen,
Frau Tanja Evelyn Pohl.
Von: Tanja Pohl
Gesendet: Mittwoch, 14. August 2024 14:51
An: 'hinweise@bfv.bund.de' <hinweise@bfv.bund.de>
Cc: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Betreff: Hinweis Terrorabwehr - Handyvertrag Vodafone und SIM-Kartenmanipulation mit der Rufnummer 01590 2115861/ 0173 – 2707261.
Sehr geehrte Damen und Herren,
erneut möchte ich Ihnen gerne einen Vorfall zur Kenntnisnahme mitteilen.
Seit heute um 11.50 Uhr zeigte meine Mobiltelefon Marke Samsung Galaxy S21 FE 5G, ein gelbes Warndreieckmit einem hellblauen Tropfen an.
Ich schließe hier weder auf die Nationalfarben der Ukraine noch auf sonstige Anzüglichkeiten.
Offensichtlich, so die Vermutung nach Intenetrecherche ist die NFC-Spule defekt, ev. wegen Überhitzung oder aus sonstigen Gründen.
Meine funktionstüchtige Rufnummer ist die 01590-2115861.
Bei Einlegen in ein alternatives Smartphone eines chinesischen Herstellers wird nur Steckplatz 1 der SIM-Karte angezeigt mit der angezeigten Rufnummer 0173 – 2707261.
Eine Nummer, die ich weder nutze noch genutzt habe.
Ich rufe erneut bei meinem Provider Vodafone an, in dessen Online Account Mein Vodafone, ich mich nicht einloggen kann.
In der allgemeinen Kundenbetreuung werden neben Anzüglichkeiten zur Rufnummer mit der Endung „61“, ab sofort nun die Rechnungen per Post zugesandt, nach Aufforderung eben hierzu, da der Online-Account nicht erreichbar ist.
.
Ich werde nun zur technischen Abteilung verbunden:
Eine als eher in der Tonalität einer IM-anmutenden MA, stiftet, anzunehmender Weise zusätzliche Verwirrungen in der Gesprächstaktik.
Ich fordere die Dame dazu auf, meine SIM - Karte , dort den Steckplatz 2 offensichtlich, mit der Rufnummer 015902115861, freizuschalten.
Die Rufnummer, die mir erneut auf dem Display angezeigt wird, ist die 0173 – 2707261.
Die MA Vodafone behauptet nun, dass diese Nummer 0173 – 2707261 an eine andere Kundin vergeben wurde, es sei nur eine „Übergangsnummer“, ich solle wohlweiterhin unter meiner, laut Auskunft auch aktivierten Rufnummer unter 015902115861, erreichbar sein.
Zusätzlich nennt MA eine zusätzliche Telefonnummer 0152 -53215733 von der ich noch nie etwas gehört habe und versucht sich, in diesen Account einzuloggen, statt den Account zu meiner Rufnummer.
MA nennt Ihren Namen nur undeutlich, ich gehe mutmaßlich von „bestellten“ Telefongesprächen bei Vodafone aus.
MA „prüft“ meine Rufnummer, 01590 2115861, es würde angeblich „klingeln“.
Dies prüfe ich ebenfalls “Vodafone Teilnehmer ist nicht erreichbar“ wird mit einer SMS informiert.
Ich prüfe nun die Rufnummer, 0173 – 2707261, die auf meinem Smartphone angezeigt wird. Es geht eine Person ans Telefon, und sagt Hallo, als ich gerade schon am Auflegen bin. Ich bespreche nichts mit dieser Person.
Ich möchte sie nun darauf hinweisen, dass ich mich mit einem Telefon mit einer angezeigten Rufnummer 0173 – 2707261, die nächsten Tage fortbewegen werde. Für meinen Job für infas, als auch verian.
Ich nutze Googlemaps, Circuit und Offline Maps.
Am kommenden Montag werde ich mein Samsung Handy in Schwebheim zu RSA Aschenbrenner in Reparatur geben.
Ob diese eine Tracking-ID einbauen, werde ich nicht prüfen können, da ich keine Technikerin bin.
Ich bitte sie, den Fall aufzunehmen.
Bitte senden Sie mir ein Ticket dazu zu.
Mit freundlichen Grüßen,
Frau Tanja Evelyn Pohl.
Tanja Evelyn Pohl
M.A. Politische Wissenschaften, Geschichte, Philosophie
Sozialwissenschaftliche Forschung
Spiesheimer Pfad 10
97525 Schwebheim
Tel.: +49 (0)9723 6 179361
Mobil: +49 (0)1590 2115861
E-Mail: tanja.pohl@tanjapohl.de
Webseite: www.tanjaevelynpohl.com
Von: Tanja Pohl
tanja.pohl@tanjapohl.de
Gesendet: Mittwoch, 21. Juni 2023 14:10
An:
poststelle@bka.de-mail.de
Cc: Tanja Pohl
tanja.pohl@tanjapohl.de
Betreff: Hinweis Terrorabwehr - Handyvertrag Vodafone und SIMkartenmanipulation mit der Rufnummer 01590 2115861
12.23 Uhr, 21.06.2023.
Sehr geehrter Herr Holger Münch,
sehr geehrter Präsident des BKA,
Am 21.06.2023 meldet sich ein Herr Kraus von der Polizei Schweinfurt, ich hätte geschrieben, er meint wohl nach München, es würden 2 Handynummern auf meinen Vertrag laufen. Als Polizeidienststelle würden sie dies, soweit sie Einblick haben, überprüft haben, er sehe keine außergewöhnlichen Vorgang. Ein Sicherheitsrisiko im Rahmen der Terrorabwehr im Rahmen der Telekommunikationsverordnung, erkenne er nicht. Ich solle mich nochmals an den Provider wenden. Er sehe sich nicht beauftragt sich im Namen der Polizei an den Provider zu wenden.
Er fragte nach, wann der Vertrag bei Fonic (gekündigter Vertrag) auslaufen würde, ich sagte, zu 01.07.2021. Ich sagte, dass nun auf meinem Handy als Handynummer die 0173 270 7261 angezeigt würde, obwohl gestern die Rufnummer Portierung stattfand, und ich die angebotene Vodafon Nummer nicht eingegeben habe als Telefonnummer. Ich gehe von Betrug und kriminellem Handeln aus, er sagte das wäre in seinen Augen OK. Ich solle mich nochmals an den Provider wenden. Ich sagte, er hätte mir damit eine Fehlauskunft erteilt, denn es sei im Rahmen der Terrorabwehr nach den Anschlägen auf das WTC in New York, untersagt, 2 Nummern parallel auf einem Handy zu führen, die quasi auf einer Pseudooberfläche laufen, die andere im Verborgenen, über die Transaktionen abgewickelt werden können. Er sehe sich nicht verantwortlich, ich sagte ich werde den Fall nochmalig ans BKA weiterleiten. Er behauptete zudem, in 2 Wochen nach der Rufnummerportierung wäre dann sehr wahrscheinlich nur noch eine Nummer zu sehen, ich nehme an, er will eine bekannte Tatsache fortführend untermauern, dass ich nur noch in Kontakt zu meinem Ehegatten stehen würde. Dies, so kommt hinzu, habe ich bei Überspielung Daten von altem I-Phone auf Neues Samsung auch alle Kontakte, auch aus Social Medi abgesichert und portiert. Diese sind heute beispielsweise in What’s App nicht mehr auffindbar. Ich gehe von kriminellem Handeln aus, als auch bewusst schädigendem Verhalten durch Dritte. Des Weiteren ist bei heutiger Datensicherung Bilder festzustellen, dass diese nicht nach Datum geordnet überspielt werden zu Samsung, sondern quer gemischt. Die Daten aus Chat Verlauf What‘s App fehlen und es wird eine Message wieder eingespielt von Stefan Günther, bekannt.
Ich nehme an, es ist ein Kollege aus der Nachbarschaft Grimm, „Kriminalpolizei“ Scheinfurt.
Typ: S21 FE 5 G von Tanja E. Pohl
Telefonnummer: 00491732707261
Ihr und der Modellname Ihrer Länderkollegen: SM-G990B2/DS
Seriennummer: RZCT91EJZVL
Gerne gebe ich Ihnen auch Ihre IMEI, Steckplatz 1 bekannt: 350370851868284
Gerne gebe ich Ihnen auch Ihre IMEI, Steckplatz 1 bekannt: 351638961868280
IP-Adresse: fe80:;fc10:23ff:fed4:3439192.168.178.35
2001:9e8:8298:7300:fc:10:23ff:fed4:3439
2001:9e8:8298:7300:712b:6db:3029:7e6
WLAN-MAC-Adresse des Telefons:
5C:ED:F4:DF:82:0C
Bluetooth-Adresse:
5C:ED:f:DF:82:0B
Seriennummer: RZCT91EJZVL
Modellcode: SM-G990BZWFEUX
Telefonstatus: offiziell
FCC-Zertifizierung: FCC ID: A3LSMG990B2
Polizeigewalt zeige ich in diesem Zusammenhang gleichzeitig nochmalig mit an, 31.12.2009 Pariser Gefängnis. Als auch Nichttätigsein bei Vorliegen des angezeigten Tatbestands der schweren Körperverletzung in BKH Ansbach. Ermittlungsverfahren bezögen sich auf Dienststelle Schweinfurt.
Mit freundlichen Grüßen,
Frau Tanja Evelyn Pohl
Von: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Gesendet: Dienstag, 20. Juni 2023 16:26
An:
poststelle@bka.de-mail.de
Cc: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Betreff: Hinweis Terrorabwehr - Handyvertrag Vodafone und SIMkartenmanipulation mit der Rufnummer 01590 2115861
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei mein Schreiben an Bundesverfassungsschutz i Kopie an Bundeskriminalamt mit Bitte um Kenntnisnahme, wie gehabt und bekannt.
Mit freundlichen Grüßen,
Frau Pohl.
Von: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Gesendet: Dienstag, 20. Juni 2023 16:16
An:
hinweise@bfv.bund.de
Cc: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Betreff: Hinweis Terrorabwehr - Handyvertrag Vodafone und SIMkartenmanipulation mit der Rufnummer 01590 2115861
Schwebheim, 20.06.2023
Tanja Evelyn Pohl
Spiesheimer Pfad 10
97525 Schwebheim
09723 6179361
01590 2115861
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne gebe ich einen Vorgang bekannt, der möglicherweise in den Bereich der Cyberkriminalität fällt.
Ich schließe Online-Vertrag bei Starmobile ab, einem Dienstanbieter der einen ausgewogenen Tarif im Internet mit dem Vertragspartner Vodafone unterhält. Details des Vertrages können Ihnen selbstverständlich einsichtig gemacht werden. Daraufhin lege ich SIM-Karte in geliefertes Vertragshandy ein mit der Registrierung meiner alten Rufnummer 01590 2115861, die ich daraufhin selbstredend zur Portierung von Fonic, an den neuen Vertragspartner veranlasst habe. Nach der nun seit heute stattgefundenen Rufnummerportierung bin ich unter meiner alten Rufnummer 015902115861 auch über das Mobilfunkgerät erreichbar, allerdings mit einer SIM-Karte die unter der Rufnummer 0173 270 7261 geführt wird, noch dazu als SIM Karte 2, obwohl ich nur eine SIM-Karte besitze. Die alte Fonic SIM-Karte befindet sich noch im alten I-Phone. Die neue Sim-Karte offensichtlich im neuen Samsung-Gerät. Angeblich hätte ich die Sim-Karte nicht richtig eingelegt gehabt, so dass ich in Ansbach, am 09.06.2023 den lokalen Vodafone-Shop aufsuchte, der die SIM-Karte „aktiviert“ hat. Nach Anruf bei Vodafone lässt sich angeblich auch die Rufnummer dieses Smartphones nicht ändern auf der SIM-Karte. Eine neue SIM-Karte wird mir nicht angeboten. Ich bitte Sie den Fall zu prüfen, hinsichtlich krimineller Nutzung meiner Daten und meiner Geräte, durch Unbekannt. Dies zählt bereits im Vorfeld zu den vorbeugenden Maßnahmen im Rahmen der Terrorabwehr, falls sie mich richtig erstehen. Untätigkeit fasse ich als Dienstvergehen auf, wie seit jeher auch bereits gehabt, und melde aus diesem Grund den Fall, gleichzeitig Facebook, Twitter und dem Deutschen BKA, der Staatsanwaltschaft und dem Bundesnachrichtendienst, als auch dem Verfassungsschutz.
Mit freundlichen Grüßen,
Frau Tanja Evelyn Pohl
Tanja Evelyn Pohl
M.A. Politische Wissenschaften, Geschichte, Philosophie
Zertifizierter Business Manager nach *EBCL,
Zertifizierte Konfliktberaterin nach dem Transend-Verfahren
NLP Practitioner
NIA White Belt
Yogalehrende (zertifiziert nach RYT 200)
- Sozialwissenschaftliche Forschung, Meinungs-, Markt-, und Medienforschung national und international
- Strategisches und operatives Marketing national und international
- Psychologische, Sozialwissenschaftliche, Kunstorientierte und Spirituelle Friedenspraxis mit den Methoden der lösungsorientierten Konflikttransformation – und transzendierung nach dem Transcend - Verfahren und anderen psychologischen und tiefenpsychologischen, psychoanalytischen und Gestalt-,Gesprächs-, Körper-, Atem- und Kunst- und Tanztherapieorientierten Verfahren, u.a. mit den Methoden aus Yoga, Tanz, Butoh, NIA, Malerei, szenisches Schauspiel, Tanztheater, Mediation, und weiteren.
- Freie Kunst, Yoga Arts, darstellende Kunst, z.B. Butoh, Tanz und Schauspiel
Cyperkriminalität
Von: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Gesendet: Montag, 26. Februar 2024 15:36
An: poststelle@gensta-ba.bayern.de
Cc: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Betreff: Terminabsage am 27.02.2024 um 11.00 Uhr in Bamberg
Sehr geehrte Generalstaatsanwaltschaft Bamberg,
Stelle für Cybercrime Bayern,
leider muss ich morgigen Termin aufgrund von Arbeitsaufkommen, absagen.
Der Termin war für 11.00 Uhr mit Frau Kloos vorgesehen.
Konkrete Verdachtsmomente zu Cyberkriminalität gegen meine Person gerichtet:
- Angebliche hotmail – E-Mail Adresse/ Domain.
- Unregelmäßige Abhörung Telefon.
- Voll angemeldete Marke NoraBraunRosaRot beim, angeblich nicht angemeldet laut Auskunft Patentamt München, erschien aber auf mobilen Endgeräten als angemeldet.
- Leaking Webseite JimDo tanjapohl.de in 2020, über 1.000 € Ausgaben für Reputation Management.
- Kampagne „CSU wählen ist ein Verbrechen“ – Metadaten führten zu Anwältin in Nürnberg, 2020.
- Leaking Twitter Account X, geschützter Bereich, 2023.
- Eingriffe auf Netzwerkadresse über ev. Norton exe. Fortlaufend. Hackerangriffe auf Computer.
- Ausstehender Bescheid Finanzamt Schweinfurt, aus 2023 für das Jahr 2022.
- … ev. Weiteres
Eine Anzeige gegen Unbekannt behalte ich mir bis auf Weiteres, vor. Gerne entnehmen sie weitere Information der Weiterleitung aus den Metadaten.
Mit freundlichen Grüßen,
Frau Tanja Evelyn Pohl
Tanja Evelyn Pohl
- M.A. Politische Wissenschaften, Geschichte, Philosophie
- Zertifizierter Business Manager nach EBCL*
- Zertifizierte Change ManagerIn
- Zertifizierte Konfliktberaterin nach dem Transcend-Verfahren
- Zertifizierte YogalehrerIn (nach RYT 200)
- NLP Practitioner/ NIA White Belt
Spiesheimer Pfad 10
97525 Schwebheim
Tel.: +49 (0)9723 6 179361
Mobil: +49 (0)1590 2115861
E-Mail: tanja.pohl@tanjapohl.de
Webseite: www.lösungsorientiert.com
2022
Reservistenverband
Von: Tanja Pohl
Gesendet: Freitag, 8. Juli 2022 11:45
An: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Betreff: Anfrage zu Journalisten Arbeiten - Heidenfeld - Obereisenheim - Volkach - Schwebheim - weitere Orte
Weiterleitung, Punkt vergessen.
Von: Tanja Pohl <>
Gesendet: Freitag, 8. Juli 2022 11:44
An: 'gerhardbauer@t-online.de' <gerhardbauer@t-online.de>
Cc: 'tanjapohl@tanjapohl.de' <tanjapohl@tanjapohl.de>; 'mail@ib-stadtmueller.de' <mail@ib-stadtmueller.de>; 'ottojahrsdoerfer@web.de' <ottojahrsdoerfer@web.de>; 'patrik.eberwein@t-online.de' <patrik.eberwein@t-online.de>; 'hans-aktiv@t-online.de' <hans-aktiv@t-online.de>
Betreff: Anfrage zu Journalisten Arbeiten - Heidenfeld - Obereisenheim - Volkach - Schwebheim - weitere Orte
Sehr geehrter Herr Bauer,
sehr geehrter Vorstand des Reservistenverbandes der Bundeswehr Unterfrankens,
als freischaffende Journalisten und Autorin, auch Künstlerin, Historikerin, Philosophin und Politikwissenschaftlerin, Knochenjägerin bitte ergänzen, bin ich an einer Recherche zu einem Objekt in Volkach und in Heidenfeld und Obereisenheim, weitere Orte nach Maßgabe.
Ich wende mich an den Reservistenverband der Bundeswehr, Bezirk Unterfranken, weil das Ihr Einsatzgebiet sein könnte. Meine Dienste zur Spurensuche möchte ich Ihnen gerne anbieten.
Anbei die Koordinaten:
- Feld Heidenfeld: An der Sulz – Unterer Friedhofsweg
- Felddreieck am Ende der Schubertstrasse – Richard-Strauss-Strasse.
- Volkach: Dieselstrasse – Ländestrasse
- Obereisenheim: Schiffsmühle - Sandwerk
Zu Ortsbegehung würde ich zu Recherchezwecken, Knochendetektionsgeräte und Wärmebildkameras benötigen. Des Weiteren Hochsensible Paranormale Laserquantenelektronennachtsichtgeräte und Hypermorphe DNS-Analysepetrischalen. Für Volkach wären zusätzlich Detektionsgeräte für Shriminis und Schwarze Giger, als auch Dani erforderlich, Bauhajr 1973 bestenfalls. Vielleicht arbeiten sie mit der Reservetruppe der Amerikaner zusammen und könnten sich Gerät besorgen? Zusätzlich könnte ich in Schwebheim Nachtschleichdetektoren gebrauchen, normale Sensibilität ausreichend, da bekannt. Hilfreich wäre es, einen Dietrich- und Denis(e)schutz in meine Hausschlösser einzubauen, haben sie so etwas vorrätig? Die blaue Frau ist bereits vor Ort. Ich werde in meiner Arbeit bereits verdachtslastig sabotiert, mein Fahrrad-Reifen ist nun zum zweiten mal platt, außerdem herrscht nette Internetsabotage vor. Könnten sie hier meine Frequenz bitte offenhalten, da es sich um ein äußerst wichtiges Forschungs- und Rechercheprojekt internationaler Tragweite handelt. Noch stehe ich am Anfang meiner Recherchen, weshalb ich sie frühzeitig in mein Projekt einbeziehen möchte.
Haben sie Gerät vor Ort und könnten sie mich bei Recherche unterstützen?
Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen.
Frau Pohl Tanja Evelyn.
Gruppen: u.a. AASGU – Autonome Anarchistische Sozialistische Gruppe Unterfrankens
Kooperationsnetzwerke
Angefragt:
Von: Tanja Pohl
Gesendet: Montag, 8. August 2022 17:06
An: 'bundespraesidialamt@bpra.bund.de' <bundespraesidialamt@bpra.bund.de>; 'info@zentralratderjuden.de' <info@zentralratderjuden.de>; 'office@vwi.ac.at' <office@vwi.ac.at>; 'swcjerus@netvision.net.il' <swcjerus@netvision.net.il>; 'information@wiesenthal.com' <information@wiesenthal.com>; 'general.information@yadvashem.org.il' <general.information@yadvashem.org.il>; 'kontakt@auschwitz-komitee.de' <kontakt@auschwitz-komitee.de>; 'kontakt@auschwitz.info' <kontakt@auschwitz.info>; 'info@willy-brandt.de' <info@willy-brandt.de>; 'haus-luebeck@willy-brandt.de' <haus-luebeck@willy-brandt.de>; 'info@willybrandtcenter.org' <info@willybrandtcenter.org>; 'foerderverein@willybrandtcenter.org' <foerderverein@willybrandtcenter.org>; 'info@jmberlin.de' <info@jmberlin.de>; 'info@thejm.org' <info@thejm.org>; 'info@jmw.at' <info@jmw.at>; 'information@moma.org' <information@moma.org>; 'info@mumok.at' <info@mumok.at>; 'info@transcend.org' <info@transcend.org>; 'antonio@transcend.org' <antonio@transcend.org>; 'redside@nadir.org' <redside@nadir.org>; 'info@kulturbetrieb-arnstadt.de' <info@kulturbetrieb-arnstadt.de>; 'info@louvre.fr' <info@louvre.fr>; 'mtb@museothyssen.org' <mtb@museothyssen.org>; 'mtb@museothyssen.org' <mtb@museothyssen.org>; 'info@juedisches-museum.org' <info@juedisches-museum.org>; 'info@fritz-bauer-institut.de' <info@fritz-bauer-institut.de>; 'zentrum@annefrank.de' <zentrum@annefrank.de>; 'info@gnm.de' <info@gnm.de>; 'ohchr-InfoDesk@un.org' <ohchr-InfoDesk@un.org>; 'ohchr-unvfvt@un.org' <ohchr-unvfvt@un.org>; 'poststelle@auswaertiges-amt.de' <poststelle@auswaertiges-amt.de>; 'hrc-sr-truth@un.org' <hrc-sr-truth@un.org>; 'info@nationale-stelle.de' <info@nationale-stelle.de>; 'office@kultur-burgenland.at' <office@kultur-burgenland.at>; 'poststelle@stadt.nuernberg.de-mail.de' <poststelle@stadt.nuernberg.de-mail.de>; 'daniela.recht@sparkasse-nuernberg.de' <daniela.recht@sparkasse-nuernberg.de>; 'drk@drk.de' <drk@drk.de>; 'oeffentlichkeitsarbeit@zwst.org' <oeffentlichkeitsarbeit@zwst.org>; 'new.york@wjc.org' <new.york@wjc.org>; 'jerusalem@wjc.org' <jerusalem@wjc.org>; 'brussels@wjc.org' <brussels@wjc.org>; 'washington.dc@wjc.org' <washington.dc@wjc.org>; 'buenos.aires@wjc.org' <buenos.aires@wjc.org>; 'geneva@wjc.org' <geneva@wjc.org>; 'moscow@wjc.org' <moscow@wjc.org>; 'zagreb@wjc.org' <zagreb@wjc.org>; 'poststelle@stadt.nuernberg.de-mail.de' <poststelle@stadt.nuernberg.de-mail.de>; 'office@documenta.de' <office@documenta.de>; 'vilnius@wjc.org' <vilnius@wjc.org>; 'agdf@friedensdienst.de' <agdf@friedensdienst.de>; 'info@labiennale.org' <info@labiennale.org>; 'poststelle@stadt.nuernberg.de-mail.de' <poststelle@stadt.nuernberg.de-mail.de>; 'mgs@schweinfurt.de' <mgs@schweinfurt.de>; 'info@kunstverein-schweinfurt.de' <info@kunstverein-schweinfurt.de>; 'info@kunsthalle-schweinfurt.de' <info@kunsthalle-schweinfurt.de>; 'info@verdi.de' <info@verdi.de>; 'info_de@ashoka.org' <info_de@ashoka.org>; 'info@synagoge-ansbach.de' <info@synagoge-ansbach.de>; 'info@ikg-nuernberg.de' <info@ikg-nuernberg.de>; 'empfang@ikg-m.de' <empfang@ikg-m.de>; 'dbuellesbach@governance-platform.org' <dbuellesbach@governance-platform.org>; 'info@naturfreunde.de' <info@naturfreunde.de>; 'verband@bbk-unterfranken.de' <verband@bbk-unterfranken.de>; 'kuenstlerhaus@bbk-unterfranken.de' <kuenstlerhaus@bbk-unterfranken.de>; 'mail@bbk-nuernberg.de' <mail@bbk-nuernberg.de>; 'ashiyana@ashiyana.com' <ashiyana@ashiyana.com>
Cc: Tanja Pohl <tanja.pohl@tanjapohl.de>
Betreff: Fördermöglichkeiten, Stipendien, Sponsoring, Kooperation, Beirat, Vorträgen & Workshops - Possibilities of Support, Stipends, Sponsoring, Cooperation, Counseling, Lectures & Workshops
Deutsch:
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 08 / 2018 arbeite ich als freischaffende Künstler*In unter meinem Künstler*Innennamen NoraBraunRosaRot.
Im Zuge meiner Beschäftigung und Auseinandersetzung mit unterschiedlichsten politischen Themen, als auch Rechercheprojekte, im Politischen, im Sozialen, im Kulturellen, im Wirtschaftlichen, im Spirituellen, im Religiösen, als auch Medialen, machte ich die Erfahrung, dass gerade die Auseinandersetzung mit Themen der deutschen und internationalen Vergangenheit hinsichtlich der Shoa & des Holocaust, auf Abwehr stößt. So auch Recherchen zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), seiner Entstehungsgeschichte & Nachwirkungen und zum Wahrheitsgehalt der deutschen Medienberichterstattung. Auch das Thema der realpolitisch stattfindenden und geduldeten Menschenrechtsverletzung im Rahmen von Zwangspsychiatrisierungen, ohne rechtliche Grundlage, und mit zweifelhafter Diagnostik, stößt bei den Verantwortlichen, auf meist taube Ohren.
Im Rahmen meines künstlerischen und zivilgesellschaftlichen Engagements zu Vergangenheitsbewältigung & Bildungsarbeit, als auch der künstlerischen, kulturellen und bildungspolitischer Umsetzung Selbiger, als auch zu Demokratieförderung & Zivilgesellschaft, konnte ich meine Arbeit seit 2018, dennoch fortsetzen, wenngleich unter erschwerten Bedingungen, worunter zuallererst der knappe finanzielle Rahmen, als auch weitere Sabotageakte im Bereich der Online-Kriminalität, gegen meine Person zu verzeichnen sind. Des Weiteren ist das Verschwindenlassen persönlicher Wertgegenstände zu verzeichnen, so zu allererst meiner Brille, um nur einige der Übergriffe gegen meine Person zu benennen. Auch hinsichtlich der Zusammenarbeit mit deutschen Behörden, kann von Sabotage und ev. strafrechtlich zu belangendem Verhaltens, so auch gegenüber den Finanzämtern, ausgegangen werden.
Im Rahmen meines künstlerischen und zivilgesellschaftlichen Engagements zu Vergangenheitsbewältigung & Bildungsarbeit, als auch der künstlerischen, kulturellen und bildungspolitischer Umsetzung Selbiger, als auch zu Demokratieförderung & Zivilgesellschaft, konnte ich meine Arbeit seit 2018, dennoch fortsetzen, wenngleich unter erschwerten Bedingungen, worunter zuallererst der knappe finanzielle Rahmen, als auch weitere Sabotageakte im Bereich der Online-Kriminalität, gegen meine Person zu verzeichnen sind. Des Weiteren ist das Verschwindenlassen persönlicher Wertgegenstände zu verzeichnen, so zu allererst meiner Brille, um nur einige der Übergriffe gegen meine Person zu benennen. Auch hinsichtlich der Zusammenarbeit mit deutschen Behörden, kann von Sabotage und ev. strafrechtlich zu belangendem Verhaltens, so auch gegenüber den Finanzämtern, ausgegangen werden.
Dennoch, und trotz alledem, möchte ich Ihnen heute mein Anliegen vortragen: gerne kooperiere ich im Rahmen von Förderstipendien und Fördergeldern, Sponsoring und ideeller Unterstützung, z.B. in der Form von Kooperationen zu Vorträgen und Workshops, als auch in Ihrem Beitrag als Beirat zu Geschäftstätigkeit als freiberufliche Künstler*In, mit einer kurzen Stellungnahme zu meiner Arbeit.
Bitte senden sie mir Ihre Unterlagen zu Sponsoring, Kooperationen, Förderungen und Stipendien zu. Gerne als E-Mail oder per Post oder einen Link, wo diese zu finden sind.
Meine Arbeiten aus 2018 – 2020 und zu meiner weiteren Arbeit seit 2021 – 2022, finden Sie auf meiner Webseite www.norabraunrosarot-siempreyogaartslibertad.com und meinem You-Tube-Kanal Tanja Pohl. Auf meinem You-Tube-Kanal finden Sie aktuelle Arbeiten, Konzepte, als auch meine Geschäftsberichte.
Meinen aktuellen Geschäftsbericht Finanzen aus 2018-2020, als auch meinen Katalog NoraBraunRosaRot aus 2018 – 2020, meinen Katalog Deutschland AG 2019, als auch meinen Katalog zu Privatvernissage Klagemauer-Artig aus 2019, als auch mein Projekt Zwangspsychiatrisierung in Deutschland, als auch das Projektkonzept zu Offener Kibbuzzim Nürnberg habe ich Ihnen als Anhang beigelegt. Sie finden auch den Antrag bei der Künstlersozialversicherung aus 2019. Gerne sende ich Ihnen weitere Arbeiten zu, die sie auch auf meinem You-Tube Kanal Tanja Pohl finden, wie beispielsweise meine Collagen Luxembourg Art Price seit 2021.
Mit freundlichen Grüßen, Frau Tanja Evelyn Pohl
NoraBraunRosaRot© - SiempreYogaArtsLibertad©
Anlagen: als Verlinkung zu You – Tube Kanal
·Geschäftsbericht Finance aus 2018 - 2020
·Katalog NoraBraunRosaRot aus 2018 - 2020, weihnachten
·Katalog „Deutschland AG“ 2019
·Katalog zu Privatvernissage „Klagemauer-Artig aus 2019“
·Projekt-Konzept „Zwangspsychiatrisierung in Deutschland“ aus 2019
·Projekt-Konzept „Offener Kibbuzzim Nürnberg“ aus 2019
Antragstellung Künstlersozialkasse aus 2019
Deutsch & Englisch
2020
Wohngeldantrag Stadt Nürnberg mit Wohngeldnummer
Von: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Gesendet: Freitag, 26. Juni 2020 10:47
An: 'wohnungsvermittlung@stadt.nuernberg.de' <wohnungsvermittlung@stadt.nuernberg.de>
Cc: 'Tanja Lehner (info@tanjalehner.de)' <info@tanjalehner.de>
Betreff: Antrag auf Vermittlung einer geförderten Wohnung und Allgemeinen Wohnberechtigungsschein - Wohngeldnummer 259323/ 01.
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei ein Anfrage zu Antrag auf Vermittlung einer geförderten Wohnung und Allgemeinen Wohnberechtigungsschein.
Es ist aus Ihren Unterlagen nicht ersichtlich auf welches Jahr sich die anzugebenden Werbungskostenbeziehen bei Antrag beziehen sollen.
Benötigen sie eine Übersicht zu Werbungskosten aus 2019 oder aus 2020?
Des Weiteren bezieht sich meine Frage auf Wohngeldnummer 259323/ 01.
Dort liegen bereits ein Großteil der erforderlichen Unterlagen zur Einsicht vor.
Sollen in Antrag die bereits vorliegenden Unterlagen nochmalig zugesandt werden?
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Tanja Lehner
NORABRAUNROSAROT
Freie und freischaffende Künstlerin, Philosophin und M.A. Politische Wissenschaften
Moltkestrasse 17
90429 Nürnberg
Mobil: 01590 2115861
Facebook bereits in 2020
Ab 2019 / 2020 mit meinen Drei Projekten Online
Von: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Gesendet: Montag, 17. August 2020 17:52
An: 'impressum-support@support.facebook.com' <impressum-support@support.facebook.com>
Cc: 'Tanja Lehner (info@tanjalehner.de)' <info@tanjalehner.de>
Betreff: Beschwerde zu FB-Sperrung Account Tanja Lehner https://www.facebook.com/tanja.lehner
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich mich heute an Sie wenden, um einen Sperrsachverhalt aufzuklären.
Account: https://www.facebook.com/tanja.lehner
Ich postete am 30.05.2020 einen Inhalt zur Information über Den Gau Steiermark.
Anbei Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsgau_Steiermark
Ich postete am 14.08.2020 einen Beitrag der ZDF Doku History mit dem Titel „Gesichter des Bösen – Täter ohne Reue“.
Anbei Link: https://www.youtube.com/watch?v=euUOcpfuDNo&t=110s
Ich postete am 15.08.2020 Ihren Post, den ich als beleidigend und faschistisch auffassen muss. Ihr Post verstößt gegen die Nutzung verbotener Symbole in Deutschland.
Siehe Screenshot anbei.
Könnten Sie mich darüber aufklären, warum die Inhalte gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen sollen?
Diese propagieren weder nationalsozialistisches Gedankengut, noch beinhalten sie sonstige gegen die Würde des Menschen verstoßende Inhalte. Noch dienen Sie propagandistischen Zielen, so wie andere inhaltlich und sachlich höchst fragwürdige und verfälschende bis hin zu schockierend pietätslosen Inhalten, die es in Ihrem Medium zu sehen gibt.
Falls es andere Gründe geben sollte, bitte ich Sie, mir diese zu nennen.
Eine weitere Nutzung Ihres Dienstes stelle ich mir nach Prüfung frei.
Begründung:
Da ich Medien, die die Meinungsfreiheit und Aufklärungsarbeit gegen rechtes, rassistisches und sexistisches, sowie menschenverachtendes Gedankengut blockieren, als Handlanger eines menschenverachtenden Systems erkennen muss, bin ich der Meinung und habe das Gefühl, dass FB als ein Wegbereiter hin zu einem faschistisch-nationalsozialistischen Systems begreife. Aufklärungsarbeit, demokratische Informationsfreiheit, als auch der kritische Dialog, im Sinne einer freien demokratischen Grundordnung bedarf des Diskurses und vor allem der wahrheitsgetreuen Aufklärungsarbeit und darf sich nicht der gleichen Mittel wie des eines nationalsozialistischen Regimes, der Propaganda, bedienen.
Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören und verbleibe mit demokratischen Grüßen,
Ihre Tanja Lehner
Tanja Lehner
M.A. Political Sciences
- Certified Conflict Consultant based on the TRANSCEND-Method at the Institute of Conflict Transformation and Peace Development (ICP Austria / IICP Switzerland)
- Certified NLP-Practitioner, Society of NLP
- Core Course of the International Civilian Peace-Keeping and Peace-Building Training Program supported by the Federal Government of the Republic of Austria
Moltkestrasse 17
90429 Nürnberg
Mobil: +49 1590 2115861
Landline: + 49 911 92381244
2019
SOVD
Hallo Frau Schreiner,
hallo Frau Titus,
ich freue mich auf unseren Termin am 31.07.2019 um 10.30 Uhr.
haben Sie bereits das Gutachten der Herrn Dr. Schuh einsehen können?
Ich schicke Ihnen dieses nochmalig per Post zu.
Darin sind andere Gutachten genannt, die bisherig nicht Teil der Akte sind und eingesehen werden sollten.
So das Erstgutachten des ZBFS, erstellt durch Frau Dr. med (!) Gugel, als ärztliche Gutachterin (keine unabhängige vereidigte Gutachterin) und ein Gutachten zum Widerspruchsverfahren durch Dr. med. (!) Stenzer (Sichtung alter und neuer Gutachten).
Grunderhebung angebliche bipolare Störung seit 9 Jahren ist ja anzuzweifeln. Hier eben mein grundsätzlicher Widerspruch, auch gegen andere sogenannte ärztliche Diagnosen, die ja bereits vor noch längerer Zeit gestellt wurden.
Grundsätzlich fehlt eine ordentliche Diagnostik zur Feststellung angeblicher Erkrankungen, diese haben niemals stattgefunden. Dies auch und insbesondere nicht zu angeblicher Psychose durch Frau Dr. Gassong, die ein traumatisches Belastungssyndrom (Tod des Vaters, Trennung von Partner, Abschlussarbeit an der Universität, Geldnöte, anstehende Jobsuche und Umzug) als Psychose diagnostizierte, statt als krisenhaften Reifungsprozess mit Belastungsreaktion.
- Das Gutachten des Herrn Dr. Schuh enthält einige Fehlaussagen. Ich erschien nicht 25 Minuten verspätet zum Termin, max. 20 Minuten verspätet, eher ist vom akademischen Viertel 15 Minuten auszugehen.
- Die Diagnosen der Frau Dr. Gassong sind anzuzweifeln und stehen im Widerspruch zu Diagnosen Neurologe Dr. Rödl.
Vorgeschichte und bisheriger sozialmedizinischer Verlauf (Aktenauszug):
„Am 10.08.2018 stellte die jetzige Klägerin einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von 100 beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).“
Richtigstellung: am 10.08.2019 versuchte Befragte einen Antrag zu stellen, dieser konnte aufgrund von Problemen mit dem Server des ZFBS nicht vollständig abgegeben werden. Weitere Unterlagen aus den Jahren 2009/2010 wurden dem Gericht übersandt. Diese lassen sich teilweise nicht in den Akten wiederfinden. Alleine dieser Sachverhalt, der Beweislastig schwer zu beweisen (Bildnachweise), jedoch unter Meineid bezeugt werden kann, muss Rechnung getragen werden. Die Unterlagen können dem SoVD gerne zur Verfügung gestellt werden.
Bezugnehmend hätte hier Bezug genommen werden müssen auf den Widerspruch vom 19.11.2019 (Eingang) 22.11.2019. Mit Klage wird ein GdB von 60 und höher beantragt. Psoriasis ist zu berücksichtigen, ebenso wie körperliche Funktionseinschränkung des Armes durch einen ärztlichen Behandlungsfehler.
Hebel für Revision. Diese wäre grundsätzlich zu besprechen: Wille, Erfolgsaussichten, Kosten etc.
Jetzige Beschwerden:
„Eine Psychotherapie habe sie vorzeitig bei Bedrohung durch die Therapeutin abgebrochen.“ Richtigstellung: Eine Therapie von 45 Stunden wurde durchgeführt, die Folgeanschlussstunden von 15 Stunden wurden durchgeführt. Diese wurde vorzeitig abgebrochen, da die Klientin die Therapeutin als bedrohlich wahrnahm (Aussagen zum angeblichen Gesundheitszustand der Klientin mit unterschwelliger Androhung Hypomanie bis Manie und Anraten zu Klinikaufenthalt, da die Klientin gerade Ihren Job gekündigt hatte und unglücklich verliebt war, als sich auch aus dysfunktionalen Beziehungen im sozialen Umfeld verabschiedete (wie dies auch als Option der Therapie besprochen wurde) und außerdem das soziale Mobbing und die soziale Isolation der Gesellschaft psychisches Leiden und Bedrohung hervorrief. Das ehemalige soziale Umfeld der Klientin erwies sich wie bekannt als Phobisch und aktiv verneinend, verleugnend und aggressiv gegenüber klandestinen Verhaltens! gegen Zwangspsychiatrsierung und gegen Rassismen aller Art, wenngleich diese aufgrund der momentanen Situation desweilen ignoriert werden.
„Sie fühle sich posttraumatisch schwer belastet“ -> Richtigstellung: durch Fehldiagnosen, Fehlbehandlung und Zwangspsychiatrsierung rechtswidrig, illegitim und illegal posttraumatisch belastet. Schwer belastet wäre durch Aufzeichnung zu prüfen, da die Arbeitsfähigkeit zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt war, die Copingmechanismen auf mittlerem bis sehr hohem Niveau intakt blieben und keine Depersonalisierungs- oder Derealisationsstörungen vorlagen. Gegenteilig, ergriff Befragte geeignete Mittel der Verarbeitung und Kommunikation, um somit Stellung und Haltung gegen weitere „Mishandlungen“ an Ihrer Person zu ergreifen.
Erklärend hinzufügend: Die Befragte fühle sich durch die Negativerfahrungen mit Ärzten, Pflegern, Gerichten, Behörden, Familienmitgliedern, dem sozialen Umfeld und weiteren Beteiligten, wie Anwälten, Therapeuten, einzelne Polizeiangestellte- beamten vor allem durch deren Lügen und mangelnde Kompetenzen persönlich schockiert.
„Sie würde gerne eine beruflich-therapeutische zweijährige Rehabilitationsmaßnahme aufnehmen“ -> Richtigstellung: ein Erstgespräch bei einer Therapeutin ergab, dass es angeblich eine zweijährige beruflich-medizinische Rehabilitationsmöglichkeit in Deutschland gäbe. Dies hält Befragte für eine Möglichkeit. Thematisch zuzuordnen im Rahmen der Opferentschädigung von Zwangspsychiatrisierung, Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen.
Drogen: verneint. Richtigstellung: hierzu wurde gar keine Frage gestellt. Keine illegalen Drogen, mal Cannabis konsumiert.
Soziale Anamnese:
„Sie habe einen Masterabschluss in Politischen Wissenschaften“ Richtigstellung: hier ausdrücklich darauf verwiesen, dass es sich um einen Magisterabschluß handele. Abkürzung M.A..
„ …. angestellt gewesen bis 06/2018.“ Richtigstellung. Bis 06.08.2019 Eigenkündigung, ausgesteuert bis zum 31.10.2019 auf der Basis gegenseitigem Einverständnisses.
Körperlicher Untersuchungsbefund:
Kopf und Hals:
„Zahnstatus saniert und kaufähig“ Richtigstellung: Zahnstatus wurde nicht primär erhoben. Es wurde maximal ein Blick auf die Zähne geworfen.
„Brillenträgerin bei Bedarf für die Ferne“ > Richtigstellung: Brillenträgerin, muss beim Autofahren, in der Grauzone beim Fahrradfahren.
Psyche:
„Vierfach orientierte Klägerin“ Klärung notwendig, was dies zu bedeuten hat.
„ …., jedoch besteht eine Fixierung auf die Ihrer Meinung nach fälschlich gestellten Diagnosen und nicht adäquat gewürdigten eigentlichen Behinderung, keine Aggravationstendenzen.“ Richtigstellung: Eine Fixierung kann nicht vorliegen, da es sich um eine rechtsstaatliche Aufklärung gegen medizinische Behandlungsfehler handelt. Dies kann ausführlicher besprochen werden. Eine Simulation einer nicht vorhandenen Erkrankung kann nicht vorliegen, da es sich um keine der genannten Erkrankungen handelt.
Beurteilung:
- Seelische Erkrankung, posttraumatische Belastungsstörung (Einzel-GDB)
Richtigstellung: die PTBS müsste aufgrund von politisch widerständigem Verhalten in Dresden, Köln, Schweinfurt und Nürnberg zu einer Konkretisierung außerhalb des ICD10 und des DSM führen und die Fehldiagnosen, Zwangsbehandlungen und Fehlbehandlungen vor einem Zivil- und Strafgericht verhandelt werden. Sollte sich Deutschland dazu entschließen, politisch-gesellschaftliches-privates Engagement und Leiden in den psychiatrischen Katalog aufzunehmen, müsste sich die WHO und die UNO um eine entsprechende Intervention kümmern. Sollten die elementaren Funktionen der Gewaltenteilung in Deutschland noch funktional und intakt arbeiten, müsste der Fall an die zuständigen Ermittlungsbehörden übergeben werden.
„Hierdurch wird einer Störung Rechnung getragen, die berufliche Aktivität relevant erschwert (Erwerbsminderungszeitrente gewährt).“ Richtigstellung: Ein GdB 50 bedeutet nicht Arbeitsunfähig, bedeutet nicht Arbeitsunfähig. -> Hier Klagehebel für nächste Instanz, auch aufgrund der Rechte zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in sich. (=Widerspruchshebel innerrechtlich).
„Andererseits ist der GdB aber auch nicht als kleinlich zu bezeichnen, da hierdurch bereits mittelgradige soziale Anpassungsschwierigkeiten abgedeckt werden“.
Richtigstellung: die Klägerin ist bereit, sich therapeutisch und entlohnt in dysfunktionale, sozial gestörte Gemeinschaften zu Therapiezwecken mit der Wahl situativ angemessener Methoden zu integrieren. In eine Gesellschaft im Sinne funktionierender sozialer, politischer, kultureller und wirtschaftlicher Systeme eines Kybernetikgrades 2. Ordnung mit flankierender funktionierender Rechtsstaatlichkeit ohne Rechtsbeugung und Rechtsverdrehung mit moralisch-ethischen Grundsätzen und vorausgesetzter Demokratie- Gesellschafts- und Gemeinschaftsfähigkeit der Mitglieder hingegen ist Befragte jederzeit in der Lage und willens, sich zu integrieren. Der freie Wille gilt hier als Bemessungsgrundlage einer Beurteilung und nicht eine psychopathologische Zuschreibung als Übertragungsreaktion aus der Sicht einer inner- wie intrapsychischen, inner- und intragesellschaftlich gestörter Systembeurteilung. Belegbar beteiligt sich die Befragte an sozialen Aktivitäten, ist jedoch anhaltendem Mobbing und sozialer Isolation ausgesetzt, da das Schuldgefühl- und -bewusstsein, die Reue- und Einsichtsfähigkeit und die Gewissensbildung in vielerlei Hinsicht bei der Gesamtbevölkerung gestört ist. Die Anerkennung von Widersprüchen, Meinungsvielfalt (Stichwort Pluralismus) und damit einhergehenden Konflikten setze ich voraus. Deren Bearbeitung alleine, unter den Annahmen einer als total gesetzten Transzendenz und der Negierung von Widersprüchen und Unterschieden käme einem gesellschaftlichen Totalitarismus gleich, der möglicherweise in ein neues neofaschistisches gemeinschaftliches Nationalgefühl der deutschen Gesellschaft münden kann und damit die europäische und internationale, sowie globale Friedensordnung beeinträchtigt. Dies zu analysieren, mit zu beurteilen und im Team zu intervenieren ist eine innere Lebensaufgabe der Befragten, innere Motivation und Berufung.
Befragte intergiert sich sozial in vielfältiger Weise: Organisation im Team einer Kunstausstellung, Gesellschaftstanz, Geburtstagsfeiern, familiäre Besuche und Gespräche, politische Veranstaltungen etc.
Weitere Ausführung hierzu möglich und letztlich notwendig.
- Konklusion: ev. Berufung, Revision und Klage in 2. Instanz. (nach Sozialgesetzbuch).
Ergänzungen:
- Eine schwere Psoriasis wurde erwähnt, jedoch nicht in die gutachterliche Begutachtung aufgenommen, ebenso wenig wie die Beeinträchtigungen aufgrund der NW der Medikamente und eines ärztlichen Behandlungsfehlers des Armes durch behandelnden Orthopäden.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Von: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Gesendet: Montag, 22. Juli 2019 13:38
An:
rechtsschutz@sovd-mfr.de
Cc: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Betreff: Aktenzeichen S9SB 72/19 - Ihr Aktenteichen 82/2019
Hallo Frau Schreiner,
vielen Dank für den Brief von Frau Titus zur Prüfung des Gutachtens des Herrn Dr. Schuh mit behandelnden Fachärzten.
Da es sich allerdings um eine Fortführung der Erstdiagnosen handelt, bei denen es sich, wie ich mich Ihnen gegenüber bereits äußerte, meines Erachtens um Fehldiagnosen handelt und im Weiteren dann um Fehlbehandlungen, wäre es ergänzend eventuell sinnvoll ein Zweitgutachten als Privatgutachten zu beauftragen.
Haben sie hierzu eventuell einen Hinweis, wer in der Region als unabhängiger vereidigter Gutachter tätig ist?
Ich werde das Gutachten morgen mit Frau Dr. Gassong und desweiteren am in dieser oder in der nächsten Woche. Ich habe einen nächsten festen Termin am 9.August bei DR. Rödl zu Thema
- Arbeitsfähigkeits- und Geschäftsfähigkeitsbescheinigung.
- Attest oder ärztliches Zeugnis
Mit Herrn Dr. Rödl habe ich bereits besprochen, dass dieser keine Privatgutachten für behandelte Patienten durchführt.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
on: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Gesendet: Montag, 15. Juli 2019 17:30
An:
rechtsschutz@sovd-mfr.de
Cc: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Betreff: Aktenzeichen S9SB 72/19 - Ihr Aktenteichen 82/2019
Sehr geehrte Frau Schreiner,
ich habe Ihnen heute die Datenblätter „Datenschutz“ und die Übereinstimmung zur Sache „Sozialrecht“ unterschrieben zukommen lassen.
Ich habe heute außerdem auch persönliche Akteneinsicht beim Sozialgericht genommen (wie ich Ihnen ja das Schreiben habe zukommen lassen) und mir ist aufgefallen, dass die unterschiedlichen Akten (2 Akten Verfahren + eine schwebende Akte) unterschiedliche Dokumente enthalten und einige Dokumente fehlen (ich konnte diese nicht finden).
So spezifisch die Unterlagen der Erstdiagnose durch Dr. Hermann Werneck Institutsambulanz und des Herrn Dr. Schmidt aus Schwebheim (niedergelassener Allgemeinarzt, bei dem ich den medizinischen Rehabilitationsantrag stellte). Dieser sollte im Verfahren besonders auf Akteneinsicht angeschrieben werden, da dieser eine Zwangseinweisung veranlasst hat (in Handschellen). Zwangseinweisung auch in 2016. Auch die Unterlagen von Frau Dr. Stöckl (miterstdiagnostizierende niedergelassene Ärztin sollten Teil der Akte sein). Die Gerichtsakten aus Schweinfurt und Nürnberg und meine Patientenverfügungen sind auch nicht Teil der bisherigen Akte. Diese Akten sollten im Beweisaufnahmeverfahren eventuell noch mit eingereicht werden.
Des Weiteren fehlen noch Dokumente zu „chronischer Erkrankung“ versus Dokumente zu „keine ‚Behinderung‘ am Arbeitsleben teilzunehmen“. Und auch die Erstdiagnose aus 1996 (Trauerfall in der Familie) mit Fehldiagnose Psychose, von der ich auch erst in 2019 erfahren habe. Hierzu wären ev. noch die Unterlagen von Frau Dr. Rotermund-Fritsche, meine damalig behandelnde Analytikerin, anzufordern. Auch die Dokumente der deutschen Rentenversicherung (insbesondere Gutachten, alle seit Antrag auf medizinische Rehabilitation) und des Versicherungsamtes Nürnberg fehlen noch.
Auf einer Akte war bereits SOVD vermerkt. Haben Sie Ihrerseits bereits Akteneinsicht angefordert? Die 3 Akten (1 davon die des Beklagten) enthalten ja unterschiedliche Schriftsätze.
Gerne möchte ich einen Termin vereinbaren, um die Akten auf Vollständigkeit zu prüfen, Ihnen die weiteren Unterlagen zu Bezugnahme der Richterin Frau Schuster im Aufnahmeverfahrenstermin zu erörtern und den Sachstand zu 9.02.2019 zu prüfen, ob Revision auf der Basis von Verfahrensfehler sinnig ist.
Zudem ist mir die Arztauskunft des Dr. Müller und des Dr. Rödel aufgefallen, die Falschaussagen meiner Aussagen und falsche Verordnungen, als auch Diagnosen enthalten.
Den Betrag über 100,-€ werde ich Ihnen sobald als möglich überweisen.
Ich denke, bis Ende dieser Woche.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Tanja Lehner
NORABRAUNROSAROT
Freie und freischaffende Künstlerin, Philosophin und M.A. Politische Wissenschaften
Moltkestrasse 17
90429 Nürnberg
Mobil: 01590 2115861
"Rentenbescheid" und "Wohnungstüre Einbruchanzeichen"
Von: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Gesendet: Sonntag, 17. Februar 2019 21:40
An: pp-mfr.nuerberg.pi-west@polizei.bayern.de
Cc: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Betreff: Aktenzeichen BY 5445 - 004300 - 1914 - Anfrage nach Vernehmungsprotokoll zu Vorgang - Befragungsprotokoll - Aufnahmeprotokoll
Sehr geehrte Damen und Herren,
In Wahrnehmung meiner Mitwirkungspflichten möchte ich Folgendes mitteilen:
Am Freitag war ich gegen 21.00 Uhr auf der Polizeiwache in der Wallensteinstraße, Dienststelle West, um eine Verdachtsanzeige gegen Unbekannt zu unterschiedlichen und aktuellen Delikten mit Indizien aufnehmen zu lassen.
Die Polizeistation Nürnberg Wallensteinstraße (siehe auch https://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/wir/organisation/dienststellen/index.html/30776) ist zwar für Gostenhof zuständig – ich hingegen wohne in Himpfelshof. Des Weiteren wurde mir vorher telefonisch (Notruf 110) mitgeteilt, ich solle persönlich auf einer Dienststelle erscheinen.
Kollege in Wallensteinstraße wiederrum bemerkte, es wäre eine Streife geschickt worden. Nach verstrichen 10 weiteren Minuten in der Wohnung verließ ich diese und führ mit der U3 zur Dienststelle Wallensteinstraße, nachdem ich mich lautstark mit meinem Partner zu Vorgang auseinandersetzte. Hierbei übte keiner physische Gewalt aus, es knallten die Türen aufgrund Vorfall (Verdachtsanzeige zu Diebstahl DOKUMENTE aus Wohnung, weitere Delikte), der sich nun mehrmalig wiederholt.
Da es allerdings auf der Polizeiwache Mitte mehrmalig vorkam, dass ein Anzeigenerstattung meinerseits nicht aufgenommen wurde (besonders zu durch die Pariser Polizei -Stichwort: Justizpolizeibeamter – ev. Police Judicaire - ausgeübter physischer und psychischer Gewalt (Misshandlung) in der Nacht von 31.12.2009 zu 01.01.2010 aufgrund eines nicht stattgefundenen Deliktes (über Mauer von Grundstück erfolglos steigen, etc.), wendete ich mich zur Verdachtsanzeige an die Polizeidienststelle West und nicht Mitte, die für meinen Wohnort zuständig wäre.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, mir Aktenvermerk, Aufnahmeprotokoll (sic.: auch Vernehmungsprotokoll mit Klarstellung und Berichtigung – siehe auch Entlastung Zeuge Pohl, in Zimmer mit Aufschrift Abteilung D von Samstag), zukommen zu lassen, da mir dieses zur Gegenzeichnung/Korrektur NICHT übergeben wurde. Dies entspricht nicht einem gesetzeskonformen Verhalten durch Poilzeivollzugsbeamte/polizeiliche Dienstangestellte. Es wurde Freitagabend lediglich angemerkt, (sic. Nicht Verdachtsanzeige mit ev. Ermittlungen der Polizei im Vorfeld) würde an die zuständige Staatsanwaltschaft überstellt werden. Mitgebrachte Bilder als Indizien zu eventuellem Wohnungseinbruch zur Aufnahme anbei, diese habe ich bereits an Samstag zur Einsicht vorgelegt.
Protokoll zu mir mitgeteiltem Aktenzeichen BY 5445 – 004300 – 1914 möchte ich deshalb auf Basis von DSGVO und herkömmlichem, als auch erweitertem Polizeigesetz einsehen. Da gegen mich keine Strafermittlungsverfahren bekannt sind, gäbe es zu anderweitigem Handeln keinerlei begründeten Tatverdacht, noch unterstellte Verdachte auf der Basis von altbekannter Regel „Gefahr im Verzug“. Parteiverkehr wiederholt als Geschädigte und Opfer.
Weiteres: Kollege Wallensteinstraße im Vorderwachraum hat sich nicht ausgewiesen – trug jedoch Waffe (bärtig, etwa 1.80 Mtr. groß, trainiert, in Bereitschaftsdienst – da Waffe mit Ausstattung (Freitagabend 15.02.2019, gegen 21.00 Uhr.
Zweiter Kollege kurzes blondes Haar gescheitelt war an Schreibtisch als Zeuge mitanwesend).
Samstag: Polizeibeamten Vorderraum im Bereitschaftsdienst (Frau, blondes Haar, circa 1,70 Mtr. groß, Zopf, fränkischer Dialekt und blaue Augen, Haar etwa Schulterlang, zurückgebunden, gereiztes, abwehrendes und abwertendes Verhalten und Auftreten als zweiter Kollege nicht anwesend war, versuchte mich in Verhörsituation zu bringen und Kollege braunes festes Haar, leicht gewellt, bärtig, mittelgroß, circa 1,80 Mtr., Bereitschaftsdienst, befragten mich im „Kreuzverhör“ beiderseitig, als ich Sie auf Verhör = Verhörprotokoll hinwies, wendeten sie sich an Kollege im Dienst. Nach einer circa 20 Minütigen Wartezeit – in der es vermutlich zu einer Personenkontrolle über Dienststellenabgleich kam, wurde ich in Zimmer Innenraum, wie oben beschrieben durch Kollege Fünf gebeten. Dieser war unbewaffnet. Mann, circa 1,78 groß, kurzes mittelblondes gescheiteltes, „gegeltes, eher gewachstes“ und gescheiteltes Haar – Scheitel auf links soweit ich mich erinnere, Zeugenkollege kam in Raum hinzu, groß, über 1,90 Mrt., älter ungefähr 47 – 52 Jahre alt, saß Zeitweise an Schreibtisch linksseitig, ich Stirnseitig, vernehmender Kollege rechtsseitig zu meiner Person).
Polizeibeamter Samstag (hat sich als solcher vorgestellt, „Streife“ – ohne Waffe, erstes Zimmer mittig nach Waffenaushang Historisch, Zimmer Mittig mit Aufschrift Abteilung D) Samstag 16.02.2019, zur Berichtigungsanzeige und -Entlastung Zeuge Herr Daniel Pohl der Verdachtsanzeige des Vortags gegen Unbekannt, hat mich zur Sache befragt (Worum geht es? ….), was mich dazu veranlasst das Vernehmungsprotokoll einzusehen, welches mir auch Samstag nicht übergeben wurde.
Zu keiner Zeit kam es zu einer Rechtsbehelf-Belehrung. Meine eigenen Aktennotizen zu beiden Besuchen mit Vernehmung/Verhör werde ich Ihnen dann diesbezüglich zukommen lassen, da ich eine Verdachtsanzeige gegen Unbekannt stellen möchte. Sollte der Staatsanwaltschaft ohne meine vorige Prüfung ein Schreiben zugestellt werden, welches sich inhaltlich oder im Prozess den Verfahrensregeln, der Compliance oder gegen jedwede ethischen Aspekte als nicht haltbar herausstellen sollte, verweise ich auf mein Recht, dieses direkt bei der Staatsanwaltschaft zu korrigieren und gegebenenfalls dortig zur Anzeige zu bringen.
Weitere Stichworte zu Gesprächen: Vertrauen zu Polizei, Transitional Justice, keine Belehrung meinerseits von Polizisten/Beamten, weitere Themen, z.B. PAG, Novelle EU und Zeitpunkt der Gesetzeserlass durch Landtag Bayern. Keine Ratifizierung durch Bundestag, lediglich durch Landtage. Im Klageschwebeverfahren befindlich, mit folgekonsequenter Beachtung der Nichtanwendbarkeit in voller Ausführung, auch nicht präjudikativ.
Äußeres Erscheinungsbild Meinerseits: Freitag Freizeitlook - Alltag: leger, gepflegt, gelbes Kleid, blaue Jacke, Stiefel kurz kniehoch; Samstag: Business Casual: Kleid Blau-weiß, überknielang, dezent geschminkt, hautfarbene Perlon, Pumps normalhoch. Zu jedem Zeitpunkt: gefasst, klar und orientiert, deutliche Formulierung Vorfall und Anliegen, deutliche Frage nach Protokoll mehrmalig zur Kenntnis gegeben, auf Protokoll verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Tanja Lehner
Moltkestrasse 17
90429 Nürnberg
Mobil: 01590 2115861
Gerne schreibe ich auch steuerlich einen Aufsatz über und zu Grimmscheid.
Von: newsletter@kripoz.de <newsletter@kripoz.de>
Gesendet: Montag, 30. September 2019 10:17
Betreff: KriPoZ-Newsletter September 2019
Lieber Newsletter-Abonnent,
eine neue Ausgabe der KriPoZ ist heute online gegangen. Schauen Sie doch mal vorbei (Heft 5/2019). Es erwarten Sie Beiträge zur Frage der Umsetzbarkeit von Smart Sentencing, zur Strafbarkeit und Strafverfolgung des Betreibens internetbasierter Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen, zur Diskussion über die Erweiterung der Strafbarkeit von Cybergrooming, zum Phänomen Hate Speech, zur Frage des kriminalpolitischen Handlungsbedarfs bei der Sicherstellung und Auswertung von Smartphones und zu Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten und Präventivmaßnahmen zur Eigensicherung.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!
Außerdem startet mit dem heutigen Tag unser erster KriPoZ-Aufsatzwettbewerb! Juristen vor dem zweiten Staatsexamen sowie Kriminologen, Kriminalisten, Psychologen oder Soziologen vor dem Masterabschluss, können bis zum 31. Dezember 2019 ihren Beitrag zum Thema Kriminalpolitik einreichen.
1. Platz 500 EUR
2. Platz 250 EUR
3. Platz 250 EUR
Die Gewinner werden im März 2020 benachrichtigt. Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen finden Sie hier.
Im Folgenden finden Sie die thematische Zusammenstellung der kriminalpolitischen Entwicklungen des vergangenen Monats:
Am 26. Juni 2019 hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf vorgelegt. Die Ausschüsse des Bundesrates haben sich bereits mit dem Entwurf beschäftigt und am 6. September 2019 ihre Empfehlungen (BR Drs. 365/1/19) ausgesprochen. Der Innenausschuss sieht den Gesetzentwurf als nicht weitgehend genug an. Eine Versuchsstrafbarkeit sollte seiner Auffassung nach generell gegeben sein und nicht nur für den Fall, dass der Täter irrig annehme, dass er auf ein Kind eingewirkt habe. Des Weiteren spricht sich der Rechtsausschuss im Sinne einer effektiveren Strafverfolgung dafür aus, Verdeckten Ermittlern (VE) die Möglichkeit zu schaffen, sog. Keuschheitsproben abgeben zu können. Voraussetzung für das Hochladen kinderpornografischer Inhalte im Rahmen eines verdeckten Einsatzes soll sein, dass es sich dabei um rein fiktionale Darstellungen von Kinderpornografie handele. Die Stellungnahme wurde am 20. September 2019 an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald diese sich dazu geäußert hat, wird sich der Bundesrat erneut zwecks Beratung und Entscheidung mit dem Entwurf beschäftigen.
+++ Digitale Dokumentation der Hauptverhandlung +++
Die Fraktion der FDP hat am 27. Juni 2019 bereits einen Gesetzentwurf (BT Drs. 19/11090) vorgelegt, der die Nutzung von audiovisuellen Aufzeichnungen in Strafprozessen ermöglichen soll. Am 26. September 2019 brachte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag in den Bundestag ein (BT Drs. 19/13515), der sich ebenfalls mit der digitalen Dokumentation der Hauptverhandlung beschäftigt. Die Fraktion fordert die Bundesregierung darin auf, eine Modernisierung des Strafverfahrensrechts vorzunehmen, die diesen Namen auch verdiene. Gefordert werden u.a.:
- eine obligatorische Bild- und Tondokumentation bei erstinstanzlichen strafgerichtlichen Hauptverhandlungen an Land- und Obergerichten
- eine taugliche elektronische Zugänglichmachung der Dokumentation für alle Beteiligten
- eine Verwendung der Bild- und Tondokumentation in der Revision und
- eine Erleichterung des Richter- und Verteidigerwechsels, durch die Möglichkeit der Aufarbeitung der Ergebnisse anhand der Aufnahmen
Der Regierungsentwurf (BT Drs. 19/13451) setzt die Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 138 – Eurojust-Verordnung) um. Darauf aufbauend sind ebenso Änderungen im Eurojust-Gesetz (EJG) notwendig.
+++ Persönlichkeitsschutz von Verstorbenen +++
Am 9. September 2019 veröffentlichte das BMJV einen Referentenentwurf zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes von Verstorbenen und griff die geplanten Änderungsvorschläge aus diversen Länderanträgen wieder auf. Bislang schützt § 201a StGB lebende Personen vor der Herstellung von Bildaufnahmen, die ihren persönlichen Lebensbereich verletzten. Ebenso ist die Weitergabe von Bildmaterial an Dritte erfasst, das dazu geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person zu schaden. Ist diese Person jedoch bereits verstorben, gehört sie nicht (mehr) zum geschützten Personenkreis. Diese Lücke vermag auch nicht § 33 KunstUrhG zu schließen, da dieser nur die Verbreitung, jedoch nicht die Anfertigung eines Bildnisses erfasst. Zur Gewährleistung eines effektiven postmortalen Persönlichkeitsschutzes sieht der Entwurf daher vor, den Schutzbereich des § 201a StGB auf Verstorbene auszuweiten. In § 201a Nr. 3 StGB-E soll daher das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, vom Straftatbestand erfasst werden. Flankierend soll durch einen angepassten Verweis in den nachfolgenden Nrn. 4 und 5 (nach neuer Gliederung) auch das Gebrauchen und Zugänglichmachen von Bildaufnahmen gegenüber Dritten erfasst werden. Auch der Anwendungsbereich des Abs. 2 wird auf Bildaufnahmen Verstorbener erweitert. Im Zuge dessen wird ebenfalls das Strafantragserfordernis in § 205 StGB an den geänderten Schutzbereich des § 201a StGB angepasst.
Am 4. September 2019 hat das BMJV einen Referentenentwurf zur Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland vorgelegt. Der Begriff der „Schriften“ (§ 11 Abs. 3 StGB) werde der heutigen Lebenswirklichkeit bei den entsprechenden Tatbegehungsformen nicht mehr gerecht, da die Verbreitung strafbarer Inhalte nunmehr durch moderne Informations- und Kommunikationstechnik erfolge. Insbesondere sei es dadurch nicht mehr erforderlich, dass bei Übertragungen von Inhalten eine Speicherung beim Empfänger stattfindet. Der Referentenentwurf sieht daher vor, den Schriftenbegriff des § 11 Abs. 3 StGB zu einem „Inhaltsbegriff“ werden zu lassen, indem nicht mehr auf das Trägermedium, sondern auf den Oberbegriff des Inhalts abgestellt wird. Der Begriff der Schriften aus § 11 Abs. 3 StGB soll als Untergruppe des neuen Oberbegriffs erhalten bleiben, damit auch das Verbreiten oder Zugänglichmachen entsprechender verkörperter Inhalte erfasst wird. Die sog. Schriftendelikte werden damit zu „Inhaltsdelikten“, die alle technischen Methoden der Informationsübertragung erfassen.
Des Weiteren seien aufgrund einer Änderung der Rechtsprechung des BGH die vom Ausland ausgehenden Handlungen im Bereich der §§ 86, 86a und 130 StGB nicht mehr angemessen erfasst. Gleiches gelte ebenso für § 111 StGB. Anlehnend an die Systematik der §§ 89a bis 89c StGB soll ein jeweils gesonderter Absatz in die Tatbestände eingefügt werden, der die Strafbarkeit unter bestimmten Voraussetzungen auf die im Ausland begangenen Handlungen erstreckt.
In einem weiteren Teil sieht der Referentenentwurf zur Modernisierung des Schriftenbegriffs vor, die Begriffe des „Schwachsinns“ und der „Abartigkeit“ in § 20 StGB und § 12 Abs. 2 OWiG durch die Begriffe der „Intelligenzminderung“ und „Störung“ zu ersetzen. Eine inhaltliche Änderung sei damit jedoch nicht verbunden.
Am 10. September 2019 brachte der Freistaat Thüringen einen Gesetzesantrag zum „Fahren ohne Fahrschein“ als Ordnungswidrigkeit (BR Drs. 424/19) in den Bundesrat ein. Auch er sieht vor, die Tatbestandsalternative der Beförderungserschleichung zu streichen und einen neuen Ordnungswidrigkeitentatbestand der unbefugten Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels einzuführen. Die Landesinitiative wurde am 20. September im Bundesrat vorgestellt und im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen. Diese werden sich in den kommenden Wochen damit beschäftigen.
+++ Straflosigkeit bei Konflikten und kriegerischen Auseinandersetzungen +++
Am 25. September 2019 fand im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe eine öffentliche Anhörung zum Thema Straflosigkeit, ihre Ursachen und mögliche Gegenmaßnahmen statt. Die Experten äußerten sich besorgt über dieses weltweit wachsende Phänomen angesichts der steigenden Zahl von Konflikten und kriegerischen Auseinandersetzungen. In den Gesprächen stand vor allem die Rolle der internationalen Strafgerichtsbarkeit im Fokus. Die Stellungnahmen finden Sie hier.
+++ Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft +++
Die Fraktion der FDP hat bereits am 27. Juni 2019 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Sie stört sich an der Möglichkeit des Justizministers, einzelne Strafverfahren zu lenken und die beteiligten Staatsanwälte mittels einer Einzelweisung zu steuern. Am 26. September 2019 brachte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen ähnlichen Antrag zur rechtsstaatlichen Reform der Stellung der Staatsanwaltschaft in den Bundestag ein (BT Drs. 19/13516). Die Entscheidung des EuGH vom 27. Mai 2019, dass deutsche Staatsanwaltschaften aufgrund ihrer Weisungsgebundenheit gegenüber den Justizministerien keine unabhängigen Justizbehörden im Sinne des Rahmenbeschlusses des Rates über den Europäischen Haftbefehl seien, erfordere eine Befassung mit dem Thema über den Einzelfall hinaus. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem „die Zuständigkeit der Gerichte für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls bestimmt wird“ und das externe Einzelfallweisungsrecht der Justizministerien gegenüber den jeweiligen Staatsanwaltschaften im Gerichtsverfassungsgesetz ausdrücklich auf evident rechtsfehlerhafte Entscheidungen sowie Fehl- oder Nichtgebrauch von Ermessen beschränkt wird und die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die transparente Ausübung eines solchen Weisungsrechts konkret definiert werden.“
Die FDP-Fraktion hat am 27. Juni 2019 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Strafbarkeit des sog. Upskirtings zu erarbeiten. Dies unterstützen ebenfalls die Länder Rheinland-Pfalz und Bremen (BR Drs. 423/19). Der Entschließungsantrag wurde am 20. September im Bundesrat vorgestellt und anschließend an die Fachausschüsse überwiesen. Die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Saarland fordern in einer eigenen Initiative ebenso die Strafbarkeit von Upskirting (BR Drs. 443/19). Sie schlagen im Kern die Einführung eines § 184k StGB vor. Damit soll u.a. erreicht werden, dass „das Unrecht derartiger Taten in das Bewusstsein der Bevölkerung gebracht wird“ und „potentielle Täter abgeschreckt werden“. Durch die Einstufung als Sexualdelikt werden die Nebenklage (§ 395 StPO) sowie die Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand (§ 397 StPO) zum Schutz der betroffenen Opfer ermöglicht.
+++ Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole +++
Der Freistaat Sachsen hat einen Gesetzesantrag zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole (BR Drs. 285/19) in den Bundesrat eingebracht. Die Symbole der Europäischen Union sind nach der Ansicht Sachsens derzeit nicht ausreichend über das materielle Strafrecht geschützt. § 104 StGB sieht einen Schutz der Symbole von ausländischen Staaten wie Flaggen und Hoheitszeichen vor. Hierunter ist jedoch nicht die Flagge der Europäischen Union zu subsumieren. Auch § 90a Abs. 2 StGB, der eine parallele Regelung für Symbole der Bundesrepublik und ihrer Länder vorsieht, schließt sie nicht ein. Sachsen schlägt daher vor, einen § 90c StGB einzuführen, der die Verunglimpfung der Flagge und Hymne der Europäischen Union unter Strafe stellt. Der Strafrahmen soll sich dabei an § 90a StGB orientieren. In seiner Plenarsitzung am 20. September 2019 hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf des Freistaates Sachsen in den Bundestag einzubringen. Er wird nun durch die Bundesregierung an den Bundestag übermittelt, der selbst darüber entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreift.
+++ Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU +++
Nachdem der Bundestag am 30. August 2019 seinen Gesetzesbeschluss (BR Drs. 380/19) gefasst hatte, in dem er einige Vorschläge des Bundesrates aus dessen Stellungnahme aufgriff, stand das „Zweite Datenschutz-Anpassung- und Umsetzungsgesetz EU“ am 20. September 2019 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Dieser stimmte den geplanten Änderungen zu. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es soll (überwiegend) bereits am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten.
Mit den besten Grüßen
Ihr KriPoZ-Team
Termineinbestellung Betreuungsstelle der Stadt Nürnberg 2019
Von: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Gesendet: Freitag, 6. Dezember 2019 09:39
An: sha-betreuungsstelle@stadt.nuernberg.de
Cc: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Betreff: Termin 6. Dezember 2019, 9.00 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Richthammer-Friedrich,
leider konnte ich den Termin heute um 9.00 Uhr aus außerordentlichen Gründen nicht wahrnehmen, da ich zeitgleich einen anderen Termin wahrnehmen musste und Ihnen aufgrund der außerordentlichen Umstände den Termin leider nicht zeitnah absagen konnte. Telefonisch konnte ich Sie leider nicht erreichen.
Ich bitte dies zu entschuldigen.
Gerne vereinbare ich zeitgleich einen Ersatztermin mit Ihnen.
Ich bin nun auch wieder unter der folgenden Telefonnummer zu erreichen: 01590 211561.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Tanja Lehner
HealthCareInspired – Marketing and Market Research for Good Health
M.A. Politische Wissenschaften
EBC*L Certified Manager (ECM)
Moltkestrasse 17
90429 Nürnberg
Mobil: 01590 2115861
Festnetz: 0911 92381244
Glaube mich zu erinnern, nie eine Auskunft erhalten zu haben damals.
Von: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Gesendet: Dienstag, 26. November 2019 16:53
An: gh-spdi@stadt.nuernberg.de
Cc: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Betreff: Unterlagen Versichertennummer V593296985 Frau Tanja Lehner, 11.07.1971 Gesamtunterlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Akteneinsicht zu V593296985 zu Person Tanja Lehner, geboren am 11.07.1971 in Schweinfurt auf der Basis von
BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html), im Besonderen auf die Paragraphen 630 f und 630 g.
- § 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
- § 630b Anwendbare Vorschriften
- § 630c Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten
- § 630d Einwilligung
- § 630e Aufklärungspflichten
- § 630f Dokumentation der Behandlung
- § 630g Einsichtnahme in die Patientenakte
- § 630h Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler
zu gesamten Unterlagen beim sozialpsychiatrischen Dienst zu Versichertennummer. Bitte senden Sie mir die komplette Gesamtakte an untenstehende Adresse oder digital zeitnah zu.
Als weitere rechtliche Grundlage beziehe ich mich auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Volkszählungs-Urteil aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) entwickelt und versteht es als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes (siehe beispielsweise https://www.grundrechteschutz.de/gg/recht-auf-informationelle-selbstbestimmung-272).
DeWeiteren beziehe ich mich auf die DSGVO (siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung)
Für telefonische oder schriftliche Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Tanja Lehner
HealthCareInspired – Marketing and Market Research for Good Health
M.A. Politische Wissenschaften
EBC*L Certified Manager (ECM)
Moltkestrasse 17
90429 Nürnberg
Mobil: 01590 2115861
Festnetz: 0911 92381244
Z-Bau kenne ich ja IN- und AUSwendig durch Opi von Früher.
Heuet ein Refugium für ehemalig NSler und NaziKollaborateuren
Von: Sabrina Doehler <fundsachen@z-bau.com>
Gesendet: Montag, 27. Mai 2019 10:47
An: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Betreff: Re: Verlorenes IPhone
Hallo Tanja,
leider wurde im Infobüro noch nichts abgegeben. Warst du vielleicht im KV ? Wenn ja, dann müsstest du direkt mit dem Kunstverein kontakt aufnehmen.
Lieben Gruß
Sabrina
Am 26.05.2019 um 14:22 schrieb Tanja Lehner:
Hallo,
habe in der Nacht vom 25. Auf den 26.05.2019 mein Handy im Z-bau verloren bzw. es wurde entwendet und liegengelassen.
Die Ortung zeigt den Z-Bau an.
Hat einen golfbraunen Außenverband.
Habt Ihr das I-Phone vielleicht gefunden und wann kann ich es abholen?
Viele Grüße,
Tanja
Tanja Lehner
Moltkestrasse 17
90429 Nürnberg
Mobil: 01590 2115861
Ein angebliches Gutachten wurde mir nie überstellt.
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Mittwoch, 19. Juni 2019 11:21
An: 'fahreignung@stadt.nuernberg.de' <fahreignung@stadt.nuernberg.de>
Cc: 'poststelle@datenschutz-bayern.de' <poststelle@datenschutz-bayern.de>; 'poststelle@lda.bayern.de' <poststelle@lda.bayern.de>
Betreff: Zeichen: OA/2-FE-Scha/990075787 und Zeichen: (siehe E-Mail 4.11. 2014) - OA/2-FE-Vo Frau Vogel 990075787 Betreff: Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - Tanja Lehner
Von:
Tanja Lehner
Moltkestraße 17
90429 Nürnberg
An ausgewählte Adressaten:
Stadt Nürnberg - Oberbürgermeister
Zu Händen Dr. Ulrich Maly
Verantwortlich und in Vertretung des Ordnungsamtes. Abteilung Fahreignungsbehörde und Führerscheinstelle
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Stadt Nürnberg Ordnungsamt
Behördenabteilung Fahreignung, Personen- und Güterkraftverkehr
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Stadt Nürnberg Ordnungsamt
Amtsabteilung Fahrerlaubnisse - Führerscheine
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Stadt Nürnberg Ordnungsamt
Fahreignungsbehörde
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Stadt Nürnberg Ordnungsamt
Führerscheinstelle
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Stadt Nürnberg (Kreisfreie Stadt)
Behördlicher Datenschutz
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
An Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
In Vertretung zu Referat für Finanzen, Personal, IT & Organisation
Zu Händen Herr Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly in Vertretung der behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Nürnberg
Theresienstraße 7
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 / 231 - 0
Telefax: 0911 / 231 - 52 02
Vertretungsberechtigt (nach § 5 Abs. 1 TMG; § 55 Abs. 1 RStV):
Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly
Referat für Finanzen, Personal, IT & Organisation
Datenschutzbeauftragte IT & Organisation
Theresienstraße 7
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 / 231 - 0
Telefax: 0911 / 231 - 52 02
Vertretungsberechtigt (nach § 5 Abs. 1 TMG; § 55 Abs. 1 RStV):
Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly
Stadt Nürnberg - Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation
Datenschutzbeauftragte
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Landesdatenschutzbeauftragte
Prof. Dr. Thomas Petri
Postfach 22 12 19
80502 München
Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach – Regierung von Mittelfranken
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 27
91522 Ansbach
Stadt Nürnberg – Rechtsamt
Abteilung Stadtrecht
Hauptmarkt 16
90403 Nürnberg
Auf der unten genannten Internetseite stellt das Rechtsamt alle Satzungen und Verordnung der Stadt Nürnberg als Stadrechtssammlung online bereit und aktualisiert diese bei Änderungen.
Stadt Nürnberg - Rechtsamt
Kreisverwaltungsangelegenheiten
Hauptmarkt 16
90403 Nürnberg
Landratsamt Schweinfurt
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Betreff: Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Anhörung vor Entziehung der Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen Nichteinbringen einer angeordneten Nachuntersuchung.
Zeichen: OA/2-FE-Scha/990075787
Guten Tag Herr Schaffert,
Sehr geehrte Damen und Herren in diesbezüglich Vertretungsberechtigten zuständigen kommunalen, privaten, gemeinnützigen Ansprechpartner, Referate, Dienststellen, Stellen, Behörden, Ämtern, öffentlich oder privat Beauftragte und Befugte, städtischen Organe, Einrichtungen und Stadt Nürnberg, Zweckverbandsmitglieder,
Dank für Schreiben von letzter Woche, 14.02.2019 mit Zeichen OA/2-FE-Scha/990075787 durch die Stadt Nürnberg, Ordnungsamt, Abteilung Fahreignung, Führerscheinstelle und Fahreignungsbehörde (sic. -behörde -amt)
Anlass meines Schreibens ist die Aufforderung und zeitgleiche freundliche Bitte, mir entsprechende Akte/n, Daten zu meiner Person jedweder Art (Schreiben, Erlasse, Dienstanweisungen, innerbehördlicher Verkehr, richterliche Anordnungen oder Bescheide, Ablagen und Posteingänge, als auch Archivbestände, inklusive von Ihnen erwähntes Gutachten etc.) (sic: alle Daten zu meiner Person Tanja Lehner, geboren am 11.07.1971 in Schweinfurt und in Nürnberg gemeldet) aus den jeweiligen Ämtern, Behörden, Kanzleien und Stellen etc., die innerhalb der Ihnen bekannten Aufbewahrungsfristen, bei Ihnen gespeichert, archiviert, abgelegt oder sich in Hoheitsbesitz befinden, zuzusenden. Private Archivbestände zähle ich ebenso hierzu.
Bitte vergessen Sie nicht, dies primär und vorrangig, auch die mir nicht vorliegende, da nicht durch mich ausgestellte Dateneinwilligung/en mitbeizugeben, sollte/n sich diese/dergleichen eventuell in Ihren Akten und diesbezüglichen Schreiben oder Ablagen, Archiven oder Datenspeicherungen befinden.
Rechtlich begründe ich mein Anliegen durch folgende Rechtsgrundlagen und beziehe mich auf folgende Rechtsquellen, - texte- und -gesetze, sowie Verordnungen und Erlasse etc.:
- DSGVO und Datenschutzgesetz (siehe auch http://byds.juris.de/byds/009_1.1_DSG_BY_2018_rahmen.html)
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- §630 BGB
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- grundlegendes Akteneinsichtsrecht nach BGB und StGB
- GG der Bundesrepublik Deutschland
- ESGVO
- Grundrechtecharta der Vereinten Nationen und Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte
- EUGH und BGH Urteile Deutschland
Zur Sache mit Bitte der Bearbeitung an zuständiger Stelle und zur Dringlichkeitsbegründung der Zusendung oben genannter Unterlagen innerhalb der gesetzlichen und üblichen Fristen:
Mit Bitte um Zustellung (amtlich: https://www.nuernberg.de/internet/pr/amtsblatt.html) des darin genannten Gutachtens (amtliches Dokument) zur Vorabsichtung. Grundsätzlich wäre zu klären, um welches Gutachten es sich handelt und dessen Aktualität, als auch Rechtsgültigkeit (Unabhängige Stelle) es sich dreht. Zur Datenweitergabe veralteter Gutachten habe ich keinerlei Einwilligung gegeben, im innerbehördlichen Verkehr kann weder Akte noch Gutachten zugestellt worden sein (sic: Vertraulichkeit der Daten), da gegen mich kein mir bekanntes strafrechtliches Verfahren oder ein allgemeiner Verdacht desgleichen vorliegt, welcher eine Gesetzeskonforme Datenübermittlung hätte zugelassen oder zulassen würde, besteht auch keine anderweitige rechtliche Begründung der Übermittlung desselbigen.
Gutachten, die ev. außerhalb Schweinfurts erstellt wurden, würden nicht mit meiner Einwilligung erstellt worden sein, es hat keine gutachterlichen Auftrag an Herrn Dr. Tobias Müller in Nürnberg meinerseitig gegeben, keine Einwilligung zu Datenübertragung hat stattgefunden. Im Gegenteil Herr Dr. Tobias Müller behauptete, er sei nicht gewillt ein diesbezügliches Gutachten zu stellen, da er mich gleichzeitig als Patientin führe (Befangenheit). Deshalb bitte ich Sie., mir Ihr vorliegendes Gutachten zur Prüfung mit Herkunft und Verantwortlichkeit zukommen zu lassen.
Aufforderung hierzu ging der Geschädigten nicht amtlich noch verfahrensmäßig zu. Beweislasterbringung läge bei genannten Behörden, Ämtern und Einzelverantwortlichen Personen.
Bitte senden Sie mir im Schreiben mit genannten Auflagen und entsprechende Formblätter/Formulare/Anträge (siehe anbei „Bescheinigung ärztliche Bescheinigung“ - https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/personenbefoerderung.html bei Personenbeförderung hier nicht zutreffend UND https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/neuerteilung.html ) in aktueller Vorlage bitte noch zu, ebenso wie Ihre Aufforderung in Form von Schreiben oder amtlicher Zustellung zu der Selbigen (bzw. zu erstellen Gutachten), welche mich nicht erreicht haben. Siehe dazu Ihr Beiblatt aus nicht-zugestelltem Vordruck. Es liegt mir fern, Ihnen hierbei Versäumnis oder Unterlassung unterstellen zu wollen, die Post und private Zustelldienste haben momentan bekanntermaßen lange Postlaufzeiten.
Weitere Begründungen zu Schreiben von 14.02.2018 folgen innerhalb der Ihrerseits angegeben Frist bis zu spätestens 8.03.209, wenngleich dies nicht einer amtlichen Fristsetzung entspricht.
Dies kommt eher einer amtlichen bis semiamtlichen Verordnungsweisung mit notwendiger Vorabklärung der selbigen Befugnisse gleich und daher einer 14tägigen Antwortpflicht.
- STVG: Antwort dazu innerhalb gesetzlicher Fristen, von 4 Wochen (mit Postlaufzeit)
- FeV: Antwort dazu auf Verordnungsfrist 14 Tage.
Danke auch Ihnen für die freundliche Rechtsbehelfsbelehrung in Schreiben, dass die Gelegenheit besteht mich dazu in oben genannter Sache mit Zeichen OA/2-FE-Scha/990075787 bis zum 08.03.2019 schriftlich oder mündlich zu äußern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und die freundliche Kooperation. Ich sehe mich dazu verpflichtet, meinen Mitwirkungsverpflichtungen und - pflichten nachzukommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
ANHANG:
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Tanja Lehner
Moltkestrasse 17
90429 Nürnberg
Mobil: 01590 2115861
2018
Sparkasse 2018 / 2019
Sparkasse Nürnberg - lässt sich gesetzeswidrig schon immer in Betreungsverfahren hineinziehen.
Zugang dann vor Ort erwirkt.
So geht es einfach nicht.
Von: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Gesendet: Dienstag, 13. November 2018 01:38
An: 'Tanja Lehner' <info@tanjalehner.de>
Betreff: WG: Überweisung Kontonr.: 4118493 mit der Bankleitzahl: 76050101
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Samstag, 12. Juli 2014 14:55
An: 'monika.herzog@sparkasse-nuernberg.de' <monika.herzog@sparkasse-nuernberg.de>
Betreff: Überweisung Kontonr.: 4118493 mit der Bankleitzahl: 76050101
Sehr geehrte Frau Herzog,
gerade eben habe ich nochmalig versucht eine Überweisung vorzunehmen.
Leider ist die TAN erneut nicht bei mir angekommen.
Bitte überprüfen Sie Ihr TAN-Verfahren bzw. nehmen Sie die Überweisung bitte nur einmalig vor.
Ich werde Sie dazu am Montag nochmalig anrufen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Überweisung im SEPA-Format
Seit 01.02.2014 müssen alle Überweisungen im neuen SEPA-Format ausgeführt werden. Um Ihnen die Umstellung zu erleichtern, haben wir das SEPA-Überweisungsformular für Ihre Überweisungen angepasst. Entweder erfassen Sie Ihre Überweisungsdaten gleich mit der neuen IBAN und dem neuen BIC oder, falls Sie diese Angaben noch nicht zur Hand haben, noch mit Kontonummer und Bankleitzahl.
Übrigens, Ihre neue Kontonummer = IBAN finden Sie:
- auf Ihrem Kontoauszug
- hier im Banking unter „Service > IBAN & BIC“
- auf Ihrer SparkassenCard ab „Gültig bis 12/17“ (und später) auf der Rückseite
- mit unserem IBAN-Rechner
Daten eingeben
Prüfen und Senden
Bestätigung
Begünstigter (Name oder Firma):
Sparkasse KölnBonn
IBAN oder Konto:
DE67 3705 0198 0093 1429 74
BIC oder BLZ:
COLSDE33XXX
bei (Kreditinstitut):
SPARKASSE KOELNBONN
Betrag:
528,25 EUR
Verwendungszweck:
Kassenzeichen 723185294250
Zahlungsart (Purpose):
Überweisung - Standard
Auftraggeber:
4118493 - TANJA LEHNER
TAN
Die TAN wurde per SMS an Handy (*******4381) versendet.
Bitte kontrollieren Sie vor der Eingabe der TAN die per SMS versandten Auftragsdaten.
Bei Abweichungen zu den eingegebenen Daten kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater.
Zur Bestätigung des Auftrags bitte die per SMS am 12.07.2014 um 14:51:17 Uhr zugestellte TAN eingeben und absenden*:
Tanja Lehner
Solgerstraße 19
D-90429 Nürnberg
Mobil +49 (0) 151 / 44 33 43 81
Festnetz +49 (0) 9723 / 938664
Wissen Sie, Ihre Datenbereinigungstrategien sind doch allen bekannt: wir vertauschen immer einfach mal die Tage udn lassen dann die Computer rattern-
Ihre Game ist einfach nur ekelhaft.
Von: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Gesendet: Dienstag, 13. November 2018 01:33
An: 'Tanja Lehner' <info@tanjalehner.de>
Betreff: WG: Kundennummer 747D122158
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Sonntag, 13. Juli 2014 14:05
An: 'Inkasso-Service-Sued@arbeitsagentur.de' <Inkasso-Service-Sued@arbeitsagentur.de>; 'Regensburg.081-OS@arbeitsagentur.de' <Regensburg.081-OS@arbeitsagentur.de>; 'Wuerzburg.015-OS@arbeitsagentur.de' <Wuerzburg.015-OS@arbeitsagentur.de>; 'schweinfurt.111-Eingangszone@arbeitsagentur.de' <schweinfurt.111-Eingangszone@arbeitsagentur.de>; 'Schweinfurt.121-Vermittlung@arbeitsagentur.de' <Schweinfurt.121-Vermittlung@arbeitsagentur.de>
Cc: 'Nuernberg.016-OS@arbeitsagentur.de' <Nuernberg.016-OS@arbeitsagentur.de>; 'info@ludwig-stbkanzlei.de' <info@ludwig-stbkanzlei.de>; 'Frances.Keitzl@ka-brandresearch.com' <Frances.Keitzl@ka-brandresearch.com>
Betreff: Kundennummer 747D122158
Sehr geehrte Damen und Herren,
hinsichtlich des mit Ihnen geführten Schriftwechsels möchte ich Ihnen abschließend den Stand der Dinge zur Frage der Arbeitsaufnahme beim letzten Arbeitgeber K+A Brand Research, als auch Ihre Unterlagen zur Verfügung stellen.
Angehängt sind Ihnen auch die Unterlagen der Firma K+A Brand Research, die Ihrem Haus bereits vorliegen sollten (Lohnsteuerabrechnung und Meldung zur Sozialversicherung), welche ebenfalls den 14.10.2013 als Arbeitsbeginn ausweisen.
Auf der Basis Ihrer Überweisungen auf mein Konto gehe ich nun davon aus, dass sie den 14.10.2013 als Arbeitsbeginn vermerkt haben und damit die Unterlagen so in Ordnung sind.
Meine Meldung an Sie (Arbeitsagentur Scheinfurt) hinsichtlich des Arbeitsbeginns basierte auf einem mit K+A geführten Telefonat. Die Arbeit wurde vor Ort erst am 15.10.2013 aufgenommen. Wie bereits mehrmalig mit Ihrem Haus besprochen, sollte hier einfach endgültig geklärt werden, ob Sie hier nochmalig mit dem Arbeitgeber in Kontakt treten wollen oder ob Ihnen aus rechtlicher Sicht (auch Versicherungsrechtlich) nun der 14.10.2013 als der tatsächliche Arbeitsbeginn ausreicht.
Bitte informieren Sie mich schriftlich final über die nun von Ihnen zugrundegelegten Tagesberechnung mit Begründung, um die noch laufenden Widerspruchsverfahren mit der BA zügig abzuschließen.
Anbei finden Sie auch noch Ihre Rücküberweisungen und die Überweisungen an Ihr Haus. Auf der Basis Ihrer Überweisungstätigkeit gehe ich davon aus, sie legen als Arbeitsbeginn nun den 14.10.2014 zugrunde.
25.06.2014
25.06.2014
GUTSCHRIFT (wegen doppelter Überweisung, abzüglich der Gebühren)
Bundesagentur fuer Arbeit-Service-Haus Regensburger Strasse 104
ERSTATT. KOSTEN WID 06015684128/1500002874135
50,00 EUR
01.04.2014
01.04.2014
GUTSCHRIFT
Bundesagentur fuer Arbeit-Service-Haus Regensburger Strasse 104
Forderung wurde 2x gezahl t /78015018820
59,53 EUR
26.03.2014
26.03.2014
EINZELUEBERWEISUNG
BA-Serive Haus
KZ. 6301013633969
-59,53 EUR
21.03.2014
21.03.2014
ONLINE-UEBERWEISUNG
Bundesagentur für Arbeit Inkasso Service
AZ.: 6301013633969 Lehner, Tanja DATUM 21.03.2014, 17.05 UHR 1. TAN 104577
-59,53 EUR
Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung, als auch Frau Frances Keitzl von der Arbeitgeberseite, sollte es zu weiteren Rückfragen kommen. Der Anruf zum Arbeitsbeginn am 15.10.2014 erfolgte durch Frau Engelhard Petra aus dem Sekretariat, sollten Sie eine konkrete Ansprechperson und/oder Zeugen brauchen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Tanja Lehner
Solgerstraße 19
D-90429 Nürnberg
Mobil +49 (0) 151 / 44 33 43 81
Festnetz +49 (0) 9723 / 938664
Auch hier immer wieder Ihr 1 Tag.
Widerliche Leute, vor allem der Dollmann.
Interessant auch die Quacksalberdiagnose eines hausarztes vom 1.12.2009: nichts geschäftsfähig, nicht fahrtüchtig.
Danke Nazi-Soundso.
Grüsse auch an Deinen Spezi HIV-Rose.
Von: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Gesendet: Dienstag, 13. November 2018 01:24
An: 'Tanja Lehner' <info@tanjalehner.de>
Betreff: WG: Klientenunterlagen Versichertennummer V593296985
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Dienstag, 15. Juli 2014 11:26
An: 'info@kh-schloss-werneck.de' <info@kh-schloss-werneck.de>
Betreff: Klientenunterlagen Versichertennummer V593296985
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei finden Sie Ihre Unterlagen aus dem Jahr 2009 und 2010, ebenso die Unterlagen aus dem Jahr 2012/2014.
Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben hinsichtlich des Datums des sogenannten Entlassungstages aus Ihrer Einrichtung, bzw. ergänzen Sie
das Datum mit der entsprechenden Uhrzeit.
Auf der Basis der Aufzeichnungen befand ich mich vom 18.-26.01 2014 10Uhr (Übergabe Reisepass und Entlassungsbericht).
Sollten Sie den Entlassungstag nicht als vollen Kliniktag abrechnen und würden Sie aus diesem Grund den 25.01.2010 als Entlassungstag verbucht haben (hier können Sie sicherlich im angeschlossenen Verwaltungsverbund nachfragen), so vermerken Sie dies bitte entsprechend auf Ihren Unterlagen.
Die Unterlagen zu dem von Ihnen durchgeführten Laborbefund (inklusive der angewendeten Testverfahren) können Sie freundlicherweise ebenfalls mitschicken.
Vor allem die korrekte Darstellung bei meiner Krankenkasse (TK) ist mir wichtig, da für diverse Therapieanträge das genaue Datum von Relevanz ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Solgerstraße 19
D-90429 Nürnberg
Mobil +49 (0) 151 / 44 33 43 81
Festnetz +49 (0) 9723 / 938664
Kommunikation mit der Sparkasse Nürnberg und der Agentur für Arbeit
Von: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Gesendet: Freitag, 22. Februar 2019 15:50
An: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Betreff: WG: 747D122158 - Vorbesprechung freib. Tätigkeit in Selbstständigkeit - Beschwerde über die AfA inklusive der Dienststellenleitung in Nürnberg der Bundesagentur - Reparaturaufgaben n-Zugang zur Maske der E-Services der Agentur
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Montag, 1. Oktober 2018 11:45
An: 'Nuernberg.271-Akademiker@arbeitsagentur.de' <Nuernberg.271-Akademiker@arbeitsagentur.de>
Cc: 'Renate.Hampel@sparkasse-nuernberg.de' <Renate.Hampel@sparkasse-nuernberg.de>; 'hotline@service.arbeitsagentur.de' <hotline@service.arbeitsagentur.de>; 'Zentrale@arbeitsagentur.de' <Zentrale@arbeitsagentur.de>; 'andrea.nahles@bundestag.de' <andrea.nahles@bundestag.de>
Betreff: 747D122158 - Vorbesprechung freib. Tätigkeit in Selbstständigkeit - Beschwerde über die AfA inklusive der Dienststellenleitung in Nürnberg der Bundesagentur - Reparaturaufgaben n-Zugang zur Maske der E-Services der Agentur
Sehr geehrter Herr Gerlach,
anbei ein erster Draft (siehe unten) meines BP zur Beantragung eines Gründerkredits über die Agentur für Arbeit.
Anbei auch meine Krankmeldung als Scan bis zum 19.10.2018.
Gleichzeitig habe ich mich bereits arbeitssuchend gemeldet (vorbeugend – Online – Korrektur siehe mail von gestern ab dem 1.11.2018) und möchte online einige Korrekturen vornehmen: Start des Leistungsbezugs dann ab dem 1.11.2018 bis der Gründerkredit besprochen wurde.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf, um die angehende selbstständige Tätigkeit (Kleinunternehmerin) zu besprechen. Weitere Foliensätze auch für einen kurzfristigen Start sind vorhanden. Online muss nur freigeschaltet werden.
Mein Terminvorschlag wäre der 9. Oktober um 10.00 Uhr.
MfG,
Tanja Lehner
@ Frau Andrea Nahles: zur Kenntnisnahme im Berliner Büro: Beschwerde – leider habe ich keinen Zugang zu den vollständigen E-Services der Agentur für Arbeit und möchte diese seit langem beheben lassen. Da ich zudem momentan unter einer durch Fremdverschulden bedingten offenen, klaffenden Beinwunde leide, ist es mir nicht möglich jedes Stück Papier persönlich bei der Agentur vorbeizubringen. Zudem möchte ich mich darüber beschweren, dass mein Einschreiben mit Rückschein zur Krankmeldung bisher nicht beantwortet wurde. Viele Grüße und Berg frei, Tanja Lehner
@Christian Thorn: habe Probleme beim Online-Zugang zur Agentur für Arbeit - können wir bitte einen Termin vereinbaren, um auch den NIA-Fahrplan vom alten PC klarzumachen J. Für die weitere freiberufliche Tätigkeit im Bereich Tanz-Performance/Kunst und Kultur. Diese Woche Freitagnachmittag würde bei mir ganz gut passen. Der PC hat ein Arbeitsspeicher – CPU-Problem und der Ventilator müsste ev. ausgetauscht werden, er läuft heiß. Auch ein Sicherheitsupdate wäre sinnvoll. Zudem ist meine Netzwerkverbindung etwas langsam für Breitband. Könntest Du mir auch dabei helfe meinen Fernseher von Satellit auf Digital zu erweitern – Kabel müsste ich dahaben. Auch ein altes DDR-Telefon müsste noch an meine freien Buchsen angeschlossen werden – Wurfantenne ist vorhanden/ Anschlusslüsterklemme auch. Mein Internetradio würde ich ganz gerne mit dem PC verbinden. Dann voll in die Cloud und alle Dokumente vom IPad, den Festplatten etc. hochladen. Das wäre fürs Erste (gerne würde ich auch das Frankenfernsehen empfangen). Würde ein Termin von 4 Stunden fürs erste ausreichen, um die nötige Kleinarbeit zu erledigen. Zahle 20 € die Stunde, passt das? Ist auch ein wenig Tüftlerarbeit von Nöten, aber das ist bestimmt eine Herausforderung für einen Studenten der Medieninformatik. Ich fände das super! J Zwinkersmiliey. Falls es Auffälligkeiten bei der Datenübertragung gäbe, würde ich mich damit dann an die Presse wenden.
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Montag, 1. Oktober 2018 11:19
An: 'Renate.Hampel@sparkasse-nuernberg.de' <Renate.Hampel@sparkasse-nuernberg.de>
Cc: 'Nuernberg.271-Akademiker@arbeitsagentur.de' <Nuernberg.271-Akademiker@arbeitsagentur.de>
Betreff: Termin: Vorbesprechung freiberufliche Tätigkeit in Selbstständigkeit
Sehr geehrte Frau Hampel,
den BusinessPlan werde ich vorab mit meinem Arbeitsberater durchsprechen. Anbei die Publikation vorab als pdf. Updates müssten ev. noch kleinere gemacht werden, ev. auch noch einige kleinere Quellenangaben zum Marketing ergänz werden (Kotler als Bezugsrahmen ist aber immer geeignet). Die Onlineversion müsste ich Ihnen dann noch rausfischen.
Die Selbstauskunft könnte man dann am Termin am Reformationstag zusammen ausfüllen.
Die LS/LSB bringe ich dann zum Termin mit.
MFG,
Tanja Lehner
Von:
Renate.Hampel@sparkasse-nuernberg.de [mailto:Renate.Hampel@sparkasse-nuernberg.de]
Gesendet: Montag, 1. Oktober 2018 08:41
An:
info@tanjalehner.de
Betreff: AW: Termin
Sehr geehrte Frau Lehner,
ich habe den Termin vorgemerkt. Bitte lassen Sie mir vorab folgende Unterlagen zukommen:
- Businessplan
- Selbstauskunft
- Einkommensteuererklärung und –bescheid 2017
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Renate Hampel
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Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Sonntag, 30. September 2018 13:30
An: Hampel Renate
Betreff: Termin
Sehr geehrte Frau Hampel,
da der 31.10.2018 in Bayern kein gesetzlicher Feiertag ist, möchte ich Ihnen hiermit die Bestätigung des Termins um 10.00 Uhr zukommen lassen.
Sollte Ihnen dabei zwischenzeitlich etwas dazwischen kommen, bitte ich Sie, mich darüber in Kenntnis zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Von:
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Gesendet: Donnerstag, 27. September 2018 11:29
An:
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Betreff: AW: Termin
Sehr geehrte Frau Lehner,
natürlich gerne, würde Ihnen 10.00 Uhr passen?
Freundliche Grüße
Renate Hampel
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Gesendet: Donnerstag, 27. September 2018 11:19
An: Hampel Renate
Betreff: Termin
Sehr geehrte Frau Hampel,
ginge auch ein Termin in der KW 44, z.B. am 31. 10.2018? Bis dahin habe ich dann bereits Rücksprache mit diversen Ämtern gehalten und kann Ihnen womöglich verschiedene Businesspläne zur Auswahl vorlegen.
Vielen Dank im Voraus.
MFG,
Tanja Lehner
PS.: der 4. 10 ist ein Donnerstag.
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Gesendet: Donnerstag, 27. September 2018 11:10
An:
info@tanjalehner.de
Betreff: Termin
Sehr geehrte Frau Lehner,
wie ich von Herrn Schrödel von unserer Filiale am Plärrer erfahren habe, möchten Sie sich selbstständig machen.
Ich kann Ihnen für kommende Woche folgende Termine für ein Gespräch anbieten:
Dienstag, 04.10.2018 um 15.00 Uhr oder
Freitag, 05.10.2018 um 10.00 Uhr.
Der von Ihnen gewünschte Termin am Mittwoch ist leider nicht möglich, da es sich um einen Feiertag handelt.
Freundliche Grüße
Renate Hampel
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Muss ich schauen ob KH erstattet hat, glaube nicht.
Das wäre für das FA noch zu prüfen.
Location auch bekannt.
Wie der Rest des gesamten Viertels auch.
Von: Norbert Schneider <kontakt@noschneider.de>
Gesendet: Dienstag, 6. November 2018 17:02
An: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Betreff: Re: Kurs Donnerstag nächste Woche
Hallo Tanja,
vielleicht können wir morgen mal telefonieren? Grundsätzlich kann ich Dir das schon bestätigen, weil es ja nur etwas ausführlicher ist, was ich in der TN-Bescheinigung geschrieben habe.
Ich weiß auch nicht mehr wie das am Achtsamkeitstag war, weil Du da nur 4,5 h Anwesenheit aufgeschrieben hast. Bist Du früher gegangen? Wenn ja, wann? Ich weiß es nicht mehr (es sind insgesamt 7 Kurse dieses Jahr, da weiß ich nicht ganz genau, wann wer kommt und geht) und schreibe das auch nicht so genau auf, werde ich aber in Zukunft, wenn es verlangt wird. An die Verspätung erinnere ich mich, auch an Deine Ankündigung, doch auch da habe ich mir nicht notiert, wie lange genau das war.
Insgesamt habe ich wahrgenommen, dass Du ab dem Achtsamkeitstag ziemlich in Dich gekehrt warst (so würde ich es beschreiben).
So etwas kann vorkommen, würde ich nie irgendwo reinschreiben und geht niemanden etwas an und ist auch nicht mehr als meine Wahrnehmung und spielt ja auch für die Krankenkasse keine Rolle.
Ich probiere einfach, Dich morgenmal anzurufen oder wenn Du magst kannst Du es auch probieren. Dann können wir am Telefon evtl. leichter klären, was Du genau brauchst an Bestätigung und in welche Form ich das dann packe, dass es passt.
dann
Herzliche Grüße und schönen Abend!
Bis morgen
Norbert
Norbert Schneider
Heilpraktiker für Psychotherapie, Achtsamkeitslehrer (MBSR), Berater und Coach
Diplom-Biologe u. -Psychogerontologe
Marientorgraben 13, 90402 Nürnberg, Tel 0176 80513380, www.noschneider.de
kontakt@noschneider.de
Am 06.11.2018 um 06:09 schrieb Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>:
Hi Norbert,
heute nochmal zur Sicherheit hinterher.
VG,
Tanja
Von: Tanja Lehner [mailto:nc-lehnerta3@netcologne.de]
Gesendet: Montag, 5. November 2018 08:16
An: 'Norbert Schneider' <kontakt@noschneider.de>
Cc: 'Tanja Lehner' <info@tanjalehner.de>
Betreff: Kurs Donnerstag nächste Woche
Hallo Norbert,
ich habe nun noch eine Frage zu den detaillierten Terminen und die Dauer der Kursteilnahme:
Folgende Termine habe ich wahrgenommen / teilweise wahrgenommen.
Kannst Du das so schriftlich bestätigen? Kam ich bei Kursen außer den angemerkten zu spät oder hast Du überzogen? Ich habe ja abgesagt bzw. eine SMS geschickt.
Anzahl treffen
Kurs
Uhrzeit
Dauer vorgesehen
Teilnahme
Vorgespräch am 11.05.2018
15.45 – 16.45 Uhr
1 Stunde
1 Stunde
1
Kurs am 7.06.2018:
18.30 Uhr – 21.00 Uhr
2,5 Stunden
2,5 Stunden
2
Kurs am 14.06.2018
18.30 Uhr – 21.00 Uhr
2,5 Stunden
2,5 Stunden
3
Kurs am 21.06.2018:
19.30 Uhr – 21.00 Uhr
2,5 Stunden
1,5 Stunden (Verspätung wegen Gyn-Termin)
4
Kurs am 28.06. 2018
18.30 Uhr – 21.00 Uhr
2,5 Stunden
2,5 Stunden
5
Kurs am 5.07.2018
18.30 Uhr 21.00 Uhr
2,5 Stunden
2,5 Stunden
6
Kurs am 12.07.2018
18.30 Uhr – 21.00 Uhr
2,5 Stunden
2,5 Stunden
7
Achtsamkeitstag 15.07.2018
Beginn 10.00 Uhr
Ende 16.00 Uhr – Ende 17.00 Uhr
6 Stunden
4,5 Stunden (inklusive Pause Mittags im Schweigen)
8
Kurs am 26.07.2018
18.30 Uhr – 21.00 Uhr
2,5 Stunden
Keine Teilnahme
24,5 Stunden
19,5 Stunden
24,5 19,5 79,5918367%
Gerundet 80%
Keine Teilnahme:
- Nachtreffen am 19.07.2018: 18.30 Uhr – 21.00 Uhr – 2,5 Stunden –keine Teilnahme
Viele Grüße,
Tanja
Von: Norbert Schneider [mailto:kontakt@noschneider.de]
Gesendet: Montag, 29. Oktober 2018 12:27
An: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Betreff: Re: Kurs Donnerstag nächste Woche
Hallo Tanja,
aufgrund von ein paar Komplikationen (ich hab gar keinen Drucker und muss das dann immer außer Haus erledigen und dann war ich und bin noch etwas erkältet) hat es etwas gedauert mit der TN-Bestätigung . Das tut mir leid. Heute hab ich sie aber in den Briefkasten, sollte also morgen bei Dir sein. Ich hoffe, es nutzt was für die Krankenkasse! Wenn Du wirklich eine Erstattung erhältst wäre ich wirklich sehr froh, davon zu erfahren. Sicher scheint es mir nicht, da, wie gesagt, die Zertifizierung meiner Kurse leider abgelehnt wurde .
Vielleicht kannst Du die Bescheinigung auch kopieren und für Deine Vipassana-Anmeldung verwenden. Ich vermute, dass die meisten OrganisatorInnen MBSR kennen.
Ansonsten wünsche ich Dir alles Gute und hoffe, Du kommst mit Selbstfürsorge, Freundlichkeit und vielen achtsamen Momenten in die herbstlichen Tage!
Herzliche Grüße
Norbert
Norbert Schneider
Heilpraktiker für Psychotherapie, Achtsamkeitslehrer (MBSR), Berater und Coach
Diplom-Biologe u. -Psychogerontologe
Marientorgraben 13, 90402 Nürnberg, Tel 0176 80513380, www.noschneider.de
kontakt@noschneider.de
Am 21.10.2018 um 11:34 schrieb Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>:
Hallo Norbert,
gerade möchte ich noch den MBSR Kurs bei der Krankenkasse einreichen.
Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich ev. nicht alle Termine wahrgenommen habe, und zur Erstattung soll man mindestens an 80% der Termine teilgenommen haben.
Kannst Du mir bitte nochmals alle Termine nennen, inklusive des Vorgesprächs am 11.Mai 2018, bevor es dann zum 40 Jahre DESI-Fest losging?
Du, mir ist auch aufgefallen, dass Du nicht ganz Guideline-Konform arbeitest … es sind doch nur 8 Termine laut MBSR-Trainerzertifizierung (von welche Länge, also doch nicht von 18.45- 21.00 Uhr, nur 1 -1,5 Stunden)?
Wie soll ich das der KK gegenüber verargumentieren?
Kannst Du mir bitte auch noch eine detaillierte TN-Bestätigung zukommen lassen (Datum, Zeit, Dauer, Ort mit Abschlusstag mit Agendaund Vorgespräch, am besten auch Deine Notizen dazu oder den Kursinhalten)? Ich möchte mal wieder ein Vipassana machen und bräuchte dazu die Bestätigung.
Danke, wenn Du Dich dahinterklemmst J.
Kannst Du mir dann gerne per Post mit Unterschrift zukommen lassen. Gerne schon nächste Woche, oder vielleicht kommst Du auch heute schon dazu? Du hast als Kursleiter die TN-Listen doch sicherlich griffbereit J.
Viele Grüße,
Tanja
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Samstag, 2. Juni 2018 14:33
An: 'Norbert Schneider' <kontakt@noschneider.de>
Betreff: Kurs Donnerstag nächste Woche
Hallo Norbert,
Danke für Deine Nachricht. Das ist fein.
Bis spätestens am 7.06. dann.
Liebe Grüße,
Tanja
Von: Norbert Schneider [mailto:kontakt@noschneider.de]
Gesendet: Samstag, 2. Juni 2018 13:29
An: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Betreff: Kurs Donnerstag nächste Woche
Hallo Tanja,
jetzt habe ich mich doch entschieden, den Kurs am Donnerstag zu starten und wäre also sehr froh, wenn Du da teilnehmen kannst. Es wird eher eine kleine Gruppe (bisher inclusive Dir vier Anmeldungen, zwei Rückmeldungen erhalte ich am Montag u. vielleicht meldet sich ja noch jemand).
Und vielen Dank für Deine Überweisung, die bei mir eingegangen ist.
Ich freue mich dann also darauf, Dich am Donnerstag 7.6. um 18:30 Uhr an der Oberen Krämersgasse 22 zu begrüßen.
Schönes Wochenende noch und herzliche Grüße
Norbert
Norbert Schneider
Heilpraktiker für Psychotherapie, Achtsamkeitslehrer (MBSR), Berater und Coach
Diplom-Biologe u. -Psychogerontologe
Marientorgraben 13, 90402 Nürnberg, Tel 0176 80513380, www.noschneider.de
kontakt@noschneider.de
Ob ich das Richtig finde?
Wissen Sie, was ich da gesehen und erfahren habe, wird mich ein Leben lang nicht mehr loslassen.
Ich bin froh, dass ich das überlebt habe. Das ist nun mal halt kein Witz.
Ausserdem war ich nicht Selbst- oder Fremdgefährdet.
Im Mailtext gehe ich bereits wieder von Datenmanipulation aus.
Wissen Sie, manche sinnlose Texte spare ich mir einfach.
Von: autoreply@generalbundesanwalt.de <autoreply@generalbundesanwalt.de>
Gesendet: Sonntag, 14. Oktober 2018 09:34
An: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Betreff: Ihre E-Mail an poststelle@generalbundesanwalt.de
Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender,
Sie haben sich an das E-Mail-Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft gewandt.
Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass im Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft eingehende elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden. Außerhalb dieser Dienstzeiten und an Wochenenden erfolgt keine Bearbeitung.
Selbstverstaendlich kann in Eil- und Ausnahmefaellen ein Bereitschaftsdienst telefonisch ueber Rufnummer 0721/8191-0 kontaktiert werden. Hinweise oder Anzeigen nehmen jederzeit auch alle Polizeidienststellen entgegen.
E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost.
Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden.
Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur fuer das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch geloescht.
Im Zusammenhang mit Ihrer Eingabe werden solche Daten gespeichert, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und das Verwaltungshandeln der Bundesanwaltschaft ordnungsgemaess zu dokumentieren.
Einzelheiten zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten koennen Sie den Datenschutzhinweisen unter
http://www.generalbundesanwalt.de/de/datschutz.php entnehmen.
############################################################################
Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an
mailto:poststelle@gba.bund.de bzw.
mailto:poststelle@generalbundesanwalt.de
############################################################################
------ Original Message ------
From: Tanja Lehner <info@tanjalehner.de>
Sent: Sun, 14 Oct 2018 09:33:26 +0200
To: <poststelle@generalbundesanwalt.de>
Subject: Anzeige gegen Ihnen bekannten Polizeibeamten - Dienstbereich Schweinfurt am 16.01.2016 - Bauerngasse 91, Schweinfurt
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich Sie und den deutschen Verfassungsschutz heute über die Erstattung meiner Anzeige in unten genannten Fall informieren.
Bis heute hat keine Zeugenvernehmung stattgefunden, noch ist eine persönliche Befragung eingeleitet worden. Der zuständige Staatsanwalt in Nürnberg verschiebt den Fall nach Schweinfurt, obgleich die zuständige Behörde Ihren Sitz im Bezirk Mittelfranken genießt.
Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, sich des Falls anzunehmen, da es sich um verfassungsrechtlich, als auch strafrechtlich zu verurteilende Belange im Sinne des Verfassungsschutzes und des Grundrechtsschutzes (Schutz des deutschen Grundgesetzes und der deutschen Verfassung) handelt.
Des Weiteren ist zu prüfen, ob im Sinne des allgemein eingetretenen Katastrophenfalls das Inkrafttreten der Notstandsgesetzgebung mit sofortiger Wirkung umgesetzt werden sollte (a.d.R.: zum 14.10.2018 mit der Schließung der Wahllokale in Bayern um 17.00 Uhr), um weitere strafrechtliche Delikte unter dem Deckmantel des Artikel 20 GG (Widerstandsrecht) einzudämmen und vorbeugende Maßnahmen eines Bürgerkrieges abzuwenden.
Meine Kontaktdaten finden Sie in untenstehender Signatur zur Bekanntgabe des Aktenzeichens.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Dienstag, 7. August 2018 07:46
An: 'blka.sg122@polizei.bayern.de' <blka.sg122@polizei.bayern.de>
Betreff: Anzeige gegen Ihnen bekannten Polizeibeamten - Dienstbereich Schweinfurt am 16.01.2016 - Bauerngasse 91, Schweinfurt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Anzeige gegen einen bayerischen Polizeibeamten (moosgrüne Uniform), der mich am 16.01.2016 in Schweinfurt aufgrund einer Denunziation von Waffenschiebern (Waffen Stenger, Bauerngasse 91, 97421 Schweinfurt) ohne richterlichen Beschluss, ohne Beweisaufnahme und ohne Befragung in Kollaboration mit Kollegen eines Rettungsdienstes widerrechtlich und unter Verstoß gegen das Grundgesetz, sowie internationaler rechtlicher Standards verfassungswidrig in eine geschlossene psychiatrische widerwärtige Anstalt trotz vorhandener Patientenverfügung deportiert hat. Ich hatte weder die Gelegenheit mein Auto umzuparken, noch die nötigsten Dinge zum Überleben zu packen, um in den Irrenanstalten Deutschlands zu überleben (Putzeimer, Desinfektionsmittel, Papier, Stift, Briefmarken, Zahnbürste, Seife, Selbstverpflegung etc.). Allein dies ist widerwärtig.
Zum Tathergang: nach einem Besuch auf der Polizeidienststelle in Schweinfurt, die sich schon seit längerem besonders als Kollaborateure dieses Unrechtsregimes erkenntlich zeigen besuchte ich einen Pralinenladen in Schweinfurt, um mich schließlich waffenkundig zu machen (Handwaffen ungeladen als Auslegeware und CS-Gas zum Selbstschutz). Die Waffe (Kleinkaliber) führte ich zum Mundlauf, um zu testen, ob diese auch meiner Größe entspricht. Dann erkundigte ich mich, was passieren würde, wenn ich mit dieser Waffe (Konjuktiv – Zwinkersmiley) (ungeladen und ohne Munition) nach Werneck fahren würde, um dort illegal inhaftierte Opfer Ihres miserablen Staates unter menschenunwürdigen Zuständen zu besuchen.
Auf dem Nachhauseweg drehte ich nochmals um, da ich das CS-Gas (oder etwas anderes, vielleicht einen Flyer vergaß). Daraufhin wurde ich nach einem kurzen Gespräch (Monolog, da Ihre Beamten leider mundfaul sind), mit einem Krankentransport in Handschellen nach Werneck deportiert.
Für die Folgeschäden sollten Sie aufkommen. Die zuständigen Ärzte der Irrenanstalt habe ich bei der Staatsanwaltschaft bereits angezeigt, ebenso wie ich mich bereits an den zuständigen Ermittlungsrichter gewandt habe. Der Papst ist über diese Zustände zumindest per Flaschenpost informiert und der Justizminister Heiko Maas hat einen Brief erhalten.
Täterbeschreibung: kleinwüchsig, leicht übertrainiert, schwerhörig bis taub, nicht einsichtig und schwer belehrbar. Aschblondes bis blondes Haar = „Blondi“), grenzdebil, da nicht GG-bewandert, allgemeingefährlich bis kriminell, da nicht bewandert mit der deutschen und internationalen Verfassungslage. Sehr wahrscheinlich volljährig, wenngleich er einen unreifen Eindruck auf mich machte.
Tatzeit: gegen Mittag, nach dem Mittagessen – zu dem ich gerne nachhause gegangen wäre.
Anbei finden Sie eine Kopie meines Personalausweises, der Ihnen bereits in Ihrer Datei vorliegen dürfte.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
2014
Bundestag war ein Witz :-) BUND halt
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Sonntag, 13. Juli 2014 15:48
An: 'Frances.Keitzl@ka-brandresearch.com' <Frances.Keitzl@ka-brandresearch.com>; 'info@girmscheid.net' <info@girmscheid.net>
Betreff: Lohnsteuerunterlagen 2013 - Ihre Meldung
Hallo Freu Keitzl, Frau Neubert,
Bitte überprüfen Sie doch nochmalig Ihre Lohnsteuerbescheinigung 2013 in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt Hersbruck.
http://www.lohn-info.de/sozialversicherungsbeitraege2013.html
Auf der Basis des angegebenen URLs habe ich andere prozentuale Werte für die Sozialabgaben des Bundestages und Bundesrates gesehen.
Bitte schicken Sie eine korrekte Version zu/ bzw. begründen Sie Ihre Angaben, so dass die Lohnsteuer 2013 erledigt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Tanja Lehner
Solgerstraße 19
D-90429 Nürnberg
Mobil +49 (0) 151 / 44 33 43 81
Festnetz +49 (0) 9723 / 938664
Bekannt aus Lokal bereits und eben auch Elvira
Bekannt auch zu Mollath, Eddy und der Tesafilmnummer. Also Microfishmaterial.
Als auch Hypnose, umgepolt werden sollte ich schon immer, meistens mit unlauteren Mitteln.
Das ganze ist nur die Spitze des Eisbergs.
Wir erinnern uns noch an die alte Spooky Kutschenzeit in der Schulstrasse und die Abfahrte nach Rumänien, auch von Ansbach aus.
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Montag, 3. November 2014 16:09
An: 'alexander.holst@drv-schwaben.de' <alexander.holst@drv-schwaben.de>
Betreff: Rückmeldung
Hallo Alexander,
wahrscheinlich hast Du Dich etwas gewundert über meinen Brief (wenn er Dich denn erreicht hat).
Ich habe ja nun ein echt schlimmes Jahr hinter mir, weshalb ich mich ratsuchend ja auch an Dich gewendet habe.
Laut psychiatrischer Diagnostik leide ich unter einer bipolar affektiven Störung mit manischer Auslenkung.
Wenngleich ich die Diagnostik nur in in Teilen akzeptieren kann, habe ich ja versucht in ein Fachklinik aufgenommen zu werden (Heiligenfeld und auch Klinik Wolfsried Hochgrad).
Beide Kliniken haben den Antrag bisher abgelehnt.
Nun wurde ich allerdings Gott sei Dank wieder aus dem Krankenhaus in Werneck entlassen und der gerichtliche Beschluß ist aufgehoben.
Jetzt muß ich noch das verkehrspsychologische Gutachten erstellen lassen (Landratsamt) und dann richtet sich hoffentlich alles wieder ein.
Aufgrund des Drucks in der Familie und durch die Ärzte werde ich nun vorerst eine Medikation weiterführen, auch um mich selbst zu beruhigen.
Das Ganze ist eine ziemlich traumatische Erfahrung.
Deshalb ist guter Rat teuer J, da das Ganze erst mal etwas Verarbeitet werden muss.
Wenn Du mal Zeit hast können wir gerne mal telefonieren – ich rufe Dich dann mal an. Deine Telefonnummer fische ich bestimmt noch wieder aus de E-Mails oder Du schickst mir eine kurze Rückmeldung.
Danke nochmal für Dein Verständnis!
Beste Grüße,
Tanja
Tanja Lehner
Spiesheimer Pfad 10
D-97525 Schwebheim
Mobil +49 (0) 1590 / 211 5861
Festnetz +49 (0) 9723 / 938664
Mit der Fahreignung habe ich ausgiebigste Erfahrung.
25.05.20214: den Polizisten habe ich angesprungen so Rock n Roll mäßig, ich hatte echt eine Flasche Wein getrunken mit der Dame vom Internationalen Menschenrechtsgerichtshof imaginiert.
Haben Sie was gegen Einstein?
Vorher am Tag war ich nochmal in Wackersdorf in Memoriam.
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Dienstag, 4. November 2014 14:09
An: 'fahreignung@stadt.nuernberg.de' <fahreignung@stadt.nuernberg.de>
Betreff: OA/2-FE-Vo Frau Vogel 990075787
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider ging mir Ihr Schreiben erst am 31.10.2014 zu, so dass ich umgehend nach Erhalt mit Ihnen Kontakt aufnehme.
Telefonisch haben Sie mich freundlicherweise an das Landratsamt in Schweinfurt weiterverwiesen, da ich zwischenzeitlich umgemeldet bin.
Ich befand mich nachweislich im Zeitraum vom 25.07.2014 bis einschließlich 31.10.2014 in ärztlicher stationärer Behandlung.
Die Bitte, das Datum der Leistungserbringung eines verkehrspyschologischen Gutachtens zurückzusetzen, ging Ihnen durch das Landratsamt in Schweinfurt zu.
Am 28.10.2014 wurde der Führerschein an die zuständige Füherscheinstelle in Köln geschickt (Fahrverbot 1 Monat und Geldbuße).
Am 15.08.2014 wurde mein Wohnsitz nachweislich nach 97525 Schwebheim verlegt.
Von einer Selbst- und Fremdgefährdung ist nachweislich nicht/ nicht mehr auszugehen.
Am 18.02.2014 wurde ein Fitness-Check beim TÜV Life Service (Freiwilliger Fitness-Check zum Beleg der Fahrtauglichkeit) abgelegt.
Der Nachweis kann erbracht werden bzw. dem verkehrspsychologischen Gutachter, wie alle weiteren notwendigen Unterlagen, vorgelegt werden.
Dennoch werde ich selbstverständlich Ihrer Aufforderung zu einem verkehrspsychologischen Gutachten nachkommen. Das Landratsamt in Schweinfurt hat mir alle notwendigen Unterlagen bereitgestellt.
Folgende Stellungnahme möchte ich zu Ihrem Schreiben in Ergänzung anbringen:
Punkt 1:
Am 12.01.2014 lies sich die Betroffene in die zuständige Klinik in Ansbach auf eigenen Wunsch hin heimatnah verlegen. Die ärztliche Stellungnahme des KPPPM Schloß Werneck attestierte Eigengefährdung (31.12.2013 – 12.01.2014). Der ärztliche Brief kann dem verkehrspsychologischen Gutachter vorgelegt werden. Das ärztliche Attest aus dem Krankenhaus in Ansbach (und der gerichtliche Beschluss des Amtsgerichts in Schweinfurt) gehen bei der Entlassung nachweislich nicht mehr von einer Selbst- oder Fremdgefährdung aus. Der Fitnesscheck wurde beim Tüv Süd in Schweinfurt am 18.02.2014 zur Fahrtauglichkeit abgelegt und eine Liste von amtlich anerkannten Gutachtern vom Amtsgereicht in Schweinfurt angefordert.
Zu Punkt 2:
Der Führerschein wurde am 28.10.2014 an das zuständige Ordnungsamt in Köln geschickt und die 1 monatige Fahrerlaubnis und das Bußgeld wurde bezahlt. Die Betroffene hatte bisher zuvor keinen Eintrag im Punkteregister.
Zu Punkt 3:
Am 25.05.2014 wurde die Betroffene durch eine Streife der Polizei kontrolliert und ein Atemalkoholtest wurde durchgeführt. Die Atemalkoholgrenze war so niedrig, dass die Betroffene den Wagen noch nachHause fahren durfte. Die Betroffene trug Ihre normale Brille und Ihre Sonnenbrille auf dem Kopf. Eine Verweigerung der Zusammenarbeit liegt nach Ansichtder Betroffenen nicht vor, da Sie den Atemalkoholtest machte und Ihren Führerschein vorlegte.
Zu Punkt 4:
Am 25.07.2014 wurde die Betroffene durch Ihren Hausarzt in die Klinik Werneck überwiesen, da sie sich bereits selbst/obwohl Sie sich bereits um einen Klinikaufenthalt in einer Fachklinik bemüht hat.
Der vorläufige Entlassungsbericht geht von keiner Fremd- oder Selbstgefährdung und einem guten allgemeinen physischem und psychischen Allgemeinzustand aus. Dies ist gerichtlich durch den Beschluss des Landgerichts bestätigt.
Aus allen oben genannten Gründen konnte ich ein Gutachten in der von Ihnen gesetzten Frist nicht erbringen oder das Antwortschreiben schicken, da es mir nicht vorlag. Ich bitte Sie unter der Berücksichtigung der Umstände eine Fristverlängerung, wie durch das Landratsamt in Schweinfurt veranlasst, zu erlassen.
Tanja Lehner
Spiesheimer Pfad 10
D-97525 Schwebheim
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Festnetz +49 (0) 9723 / 938664
Ablehnung der Mandatsübernahme - Unbegründet - auch hier ginge es um Strafsachen, z.B. Freiheitsentzug, Körperverletzung, Verschleppung.
Nichachtung einer Patientenverfügung.
Konstruktion einer angeblichen Selbst- und Fremdgefährdung.
Verstehen Sie, warum ich auf Sie Scheisse?
Auf Sie als Staat und seiner Vertreter?
Der Typ i.Ü. unser Familiengeschirr und unseren Familienschmuck.
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Montag, 3. November 2014 15:59
An: 'info@ra-kanzlei-spengler.de' <info@ra-kanzlei-spengler.de>
Betreff: Zeichen: 2014-204/RT - Ablehnung der Mandantsübernahme
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Schmidt,
vielen Dank für Ihr Schreiben und die Information, dass Sie empfehlen, sich an einen Anwalt für Betreuungsrecht zu wenden.
Zwischenzeitlich hat sich mein Fall gelöst und das Amtsgericht Schweinfurt hat den Beschluß aufgehoben.
Bitte stellen Sie mir die angefallenen Gebühren in Rechnung.
Bitte lassen Sie mir auch die noch ausstehenden 2 Aktenordner zukommen, die Ihnen möglicherweise verspätet zugestellt wurden. Die Portogebühren übernehme ich selbstverständlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Tanja Lehner
Spiesheimer Pfad 10
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Karma BUMS
Von: Tanja Lehner [mailto:nc-lehnerta3@netcologne.de]
Gesendet: Samstag, 1. November 2014 15:24
An: 'thomas@tlehner.de' <thomas@tlehner.de>
Betreff: Kumbh Mela Film
… anbei link zu einem Trailer von der Maha Kumbh Mela. Die Jungs waren mit im gleichen Camp (Ashram) wie ich bei der Kumbh Mela.
War ja echt spannend.
Grüße,
Tanja
Von: Ryan [mailto:salmster@hotmail.com]
Gesendet: Dienstag, 5. August 2014 18:36
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Betreff: Kumbh Mela Film
Fired up that our documentary,
"Karma Bums" about our journey down the Ganges form the Kumbh Mela is one of the two finalists for the 2014 SUP Awards. Please click this link and give us a vote!! Needless to say it's good for your Karma....
http://www.supthemag.com/sup-awards/vote/movie-of-the-year/
Ryan Marshall Salm
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Auch schon verstorben zwischenzeitlich, ein ehemaliger Kollege von der GFK aus SW, gearbeitet habe ich schliesslich en paar Stunden unterhalb der Steuerfreigrenze im Auftrag von Susan Pope bei Medothics Trnskribieren von Englischsprachigen Interviews.
Von: Tanja Lehner [mailto:nc-lehnerta3@netcologne.de]
Gesendet: Samstag, 1. November 2014 11:48
An: 'Gock, Udo (GfK)' <udo.gock@gfk.com>; 'tanja.lehner@netcologne.de' <tanja.lehner@netcologne.de>
Betreff: Projektbezogene freie Mitarbeit?
Hallo Udo,
vielen Dank für Deine Anfrage. Etwas verspätet nun eine Antwort.
Inzwischen bin ich wieder für den Arbeitsmarkt zugänglich J. Habe meine Auszeit noch etwas ausgedehnt nachdem der Job bei K+A Brand Research nicht das war, was ich gesucht habe.
Wenn Du noch jemanden für die Re-Analyse brauchst, dann melde Dich ab sofort bei mir.
In der nächsten Zeit kann ich gut eine projektbezogene freie Mitarbeit gebrauchen. Auch gerne für andere Projekte. Ich stelle mir im Moment so 25 Stunden pro Woche vor, die ich mit Mafo und Marketing füllen möchte.
Viele Grüße,
Tanja
Von: Gock, Udo (GfK) [mailto:udo.gock@gfk.com]
Gesendet: Montag, 29. September 2014 14:30
An:
tanja.lehner@netcologne.de
Betreff: Projektbezogene freie Mitarbeit?
Hi Tanja,
könntest Du Dir vorstellen, ab Oktober 2014 in Homeoffice eine Reanalyse on 14 Bayer MR Projekten, die wir zur Verfügung gestellt bekommen, plus Internetrecherche durchzuführen, um daraus einen „ Überblick der Marktentwicklung und Trends in Women’s Health“ zu erarbeiten?
Ich danke im voraus für Deine baldige Info.
Kind regards / mit freundlichen Grüßen
Udo Gock
Global Key Account Director | Health
GfK | Bamberger Str. 6 | 90425 Nuernberg | Germany
Postal address: Nordwestring 101 90419 Nuernberg
udo.gock@gfk.com
T +49 911 395 4280
Ihre Steuermachenschaften "Gemeinsam" sind doch einfach nur Schmierig
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Samstag, 12. Juli 2014 21:24
An: 'info@ludwig-stbkanzlei.de' <info@ludwig-stbkanzlei.de>
Betreff: Berichtigung der Unterlagen Tanja Lehner: VWLs/ Bahncard/Gehaltsabrechnung etc.
ergänzend zu meinen Lohnsteuerunterlagen für 2013 habe ich Ihnen nochmalig die Unterlagen der Firma K+A Brand Research angehängt, sollte es durch ein Finanzamt zu Rückfragen kommen.
Hinsichtlich der Lohnsteuerbescheinigung aus 2013 bitte ich Sie, mich nochmalig zu kontaktieren, da ja die Angaben der Bezüge aus der Agentur für Arbeit dann noch miteingerechnet werden müssen. Oder machen Sie das dann?
Ich melde mich dann nochmal bei Ihnen Anfang kommender Woche.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Solgerstraße 19
D-90429 Nürnberg
Mobil +49 (0) 151 / 44 33 43 81
Festnetz +49 (0) 9723 / 938664
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Samstag, 12. Juli 2014 20:26
An: 'Frances.Keitzl@ka-brandresearch.com'; 'info@girmscheid.net'
Betreff: Berichtigung der Unterlagen Tanja Lehner: VWLs/ Bahncard/Gehaltsabrechnung etc.
Hallo Frau Keitzl,
hallo Frau Neubert,
ich denke für die VWL Sache war ja Frau Margit (Nachname ?) zuständig. Die Ex-Kollegin mit dem starken mittelfränkischen Dialekt, Sie wissen schon, da müsste ich sonst noch in die Adressliste schauen.
Frau Neubert, bitte kümmern Sie sich auch direkt um meine Fragen, damit vor allem die Gehaltsfrage (siehe in der Email unten) etwas schneller geklärt werden kann und Sie ja auch im Schreiben als Ansprechpartnerin genannt sind.
Hinsichtlich der bei Ihnen zuständigen Finanzämter ist ja Hersbruck zuständig. Das wird für das Arbeitsamt und für meine Lohnsteuererklärung aber soweit nicht von Belang sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Die zuständigen Finanzämter für 90429 Nürnberg, Mittelfr werden angezeigt.
· Zuständiges Finanzamt(ausblenden)
Finanzamt Hersbruck
Amberger Str. 76
91217 Hersbruck
Postfach 273
91211 Hersbruck
Telefon: 09151 731-0
Telefax: 09151 731-1500
Konto bei der BBk Nürnberg
Konto-Nr.: 76001505, Bankleitzahl: 760 000 00
IBAN: DE67 7600 0000 0076 0015 05, BIC: MARKDEF1760
Konto bei der Sparkasse Nürnberg
Konto-Nr.: 190016618, Bankleitzahl: 760 501 01
IBAN: DE87 7605 0101 0190 0166 18, BIC: SSKNDE77XXX
Konto bei der UniCredit Bank-HypoVereinbk
Konto-Nr.: 21286710, Bankleitzahl: 760 200 70
IBAN: DE81 7602 0070 0021 2867 10, BIC: HYVEDEMM460
Konto bei der BayernLB München
Konto-Nr.: 24834, Bankleitzahl: 700 500 00
IBAN: DE98 7005 0000 0000 0248 34, BIC: BYLADEMMXXX
Konto bei der UniCredit Bank-HypoVereinbk
Konto-Nr.: 80164, Bankleitzahl: 700 202 70
IBAN: DE54 7002 0270 0000 0801 64, BIC: HYVEDEMMXXX
Konto bei der BayernLB München
Konto-Nr.: 3024834, Bankleitzahl: 700 500 00
IBAN: DE45 7005 0000 0003 0248 34, BIC: BYLADEMMXXX
Tanja Lehner
Solgerstraße 19
D-90429 Nürnberg
Mobil +49 (0) 151 / 44 33 43 81
Festnetz +49 (0) 9723 / 938664
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Samstag, 12. Juli 2014 19:59
An: 'Frances.Keitzl@ka-brandresearch.com'
Betreff: Berichtigung der Unterlagen Tanja Lehner: VWLs/ Bahncard etc.
Sehr geehrte Frau Keitzel,
meinerseits noch einige Rückfragen hinsichtlich der Vervollständigung der Unterlagen.
- Bitte übermitteln Sie die Krankmeldung an die Agentur für Arbeit: 19.-22.11. 2013, falls noch nicht geschehen. Dies wurde bereits angemerkt.
- Meine mündliche Kündigung müsste ja bereits am 19. 11.2013 bei Ihnen vermerkt worden sein, da ich dies bereits am Montag in einem Gespräch mit Herrn Lebok angekündigt hatte. In meinen Unterlagen habe ich meine Kündigung datiert auf den 24.11.2013. Diese wurde dann von Ihnen unterschrieben und mir zum 22.11.2013 übergeben. Des Weiteren habe ich in meinen Unterlagen notiert, dass ich eine erste weitere Kündigung am 21.11.2014 an Ihr Haus adressiert habe. Dies entspricht der schriftlichen Kündigung an Herrn Klaus Florian (Personalabteilung). Hierzu ging ja ein Bestätigungsschreiben vom 22.11.2013 ein. Bitte überprüfen Sie den Eingang und schicken mir eine Kopie hiervon. Der Briefumschlag wurde sicherheitshalber mit meinem persönlichen Daumenabdruck markiert. Am 25.11.2013 erging zudem mein Kündigungsschreiben an Herrn Dr. Ohnemus durch die deutsche Post AG per Einschreiben.
- Arbeitsbeginn: in Ihren Unterlagen ist ja der 14.10.2013 vermerkt und auch in allen Ihren Angaben an die Agentur für Arbeit, als auch an das Finanzamt so vermerkt. Sie haben mich ja vorher angerufen und mich darauf hingewiesen, dass mein offizieller erster Arbeitstag der 15.10.2013 sein wird. Sollte die Agentur für Arbeit oder das Finanzamt hierzu Rückfragen an Sie haben, so geben Sie den entsprechenden Dienstleistern und/oder Behörden entsprechende Auskunft hierzu. Im Arbeitsvertrag ist der 14. als Arbeitsbeginn vermerkt.
- VWLs: sie haben in der Tat für den Monat Okt./Nov. Keine VWLs eingestellt. Anbei finden Sie die an Ihre zuständige Sachbearbeiterin Frau Dömling? Gemeldet wurden. Bitte nehmen Sie dies zur Kenntnis und berichtigen Sie Ihren „Record“. Die VWL Nummern liegen Ihnen als Kopie vor. Bitte schicken Sie mir eine Kopie Ihrer Unterlagen ausschließlich per Post zu. Eine nachträgliche Zahlung ist nicht nötig.
- Gehalt: bei 5.000€Brutto(Monat) rechnen sie mit 30 Kalendertagen pro Monat. 18 Arbeitstage sind korrekt im Oktober.
- Entgeltabrechnung 10/2013: Bei einem Jahresgehalt von 12*5000 € Brutto = 60.000 ergibt sich bei 365 gerechneten Arbeitstagen pro Jahr ein tägliches Entgelt von 164,383562 €, bei gerechneten 360 Tagen ein täglicher Bruttoarbeitslohn von 166,666667 €. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, die von Ihnen zugrundegelegten Bruttoarbeitslöhne/Tag und begründen Sie mir, weshalb Sie auf der Basis von 360 Kalendertagen und nicht von 365 Kalendertagen rechnen. Da das Jahr 2013 365 Tage hat, frage ich mich, wie Sie auf einen Satz von 166,666667 € kommen und nicht 164,3835 … € Brutto pro Tag. Ihre Basis der Gehaltsabrechnung bezieht sich ja auf 166,666667 € und damit auf ein Bruttoentgelt von 3,000,00001 € im Oktober. Auf der Basis eines Jahres mit 365 Tagen ergäbe sich hier allerdings der Tagesbruttoarbeitsgehalt von 164,383562 € und damit ein Gehalt von 2.958,90412 €. Wenn Sie 5000 € Brutto im Oktober zugrundelegen und den Monat Oktober mit 31 Tagen rechnen ergäbe sich ein Bruttotageslohn von 161,290323 € und damit bei 18 Arbeitstagen ein Gehalt von 2.903,22581 €. Bei 30 Arbeitstagen im Oktober ein Tagesbruttogehalt von 166,666667 € und damit ein Gehalt von exakt 3.000 €. Aus diesem Grund ist anzunehmen, Sie haben hier mit 30 Arbeitstagen im Oktober gerechnet und nicht mit einem Jahresmittel von 365 Tagen im Jahr 2013 oder mit der exakten Tagen im Monat Oktober = 31 Tage. Bitte begründen Sie Ihr Verfahren und nehmen Sie hierzu unter Nennung der Rechtsquelle Stellung.
- Entgeltabrechnung 10/2013: Steuer-ID: korrekt, diese sollte Ihnen bereits zeitnah schon im Oktober vorgelegen haben. Bitte ergänzen Sie die Lohnabrechnung im Oktober entsprechend mit der Steuernummer. Ebenso die Sozialversicherungsnummer. Bitte berichtigen Sie zudem die Adresse: Bucherstraße und nicht Buchnerstraße.
- Entgeltabrechnung 11/2013: dto: bei 30 Tagen = Bruttotagesgehalt von 166,666667 €. Gezahlte Arbeitstage: 22 Tage. -> Bruttogehalt von 3.666,66667 €. Sie weisen 3.666,67 € aus. Auf der Basis des Monatsrechnung ist dies korrekt. Auf der Basis der Jahresrechnung von 365 Arbeitstagen/pro Jahr ergäbe sich ein Bruttogehalt von 164,383562 €/Tag 3.616,43836 €/Monat. Bitte begründen Sie Ihr Verfahren und nehmen Sie hierzu unter Nennung der Rechtsquelle Stellung.
- Bahncard: Berichtigung Ihres Schreibens vom 22.11.2013. Die Bahncard 50 ist nie in meinem Besitz gewesen.
Das wäre es soweit.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Tanja Lehner
Solgerstraße 19
D-90429 Nürnberg
Mobil +49 (0) 151 / 44 33 43 81
Festnetz +49 (0) 9723 / 938664
Von: Ralph Ohnemus [mailto:R.Ohnemus@ka-brandresearch.com]
Gesendet: Dienstag, 8. Juli 2014 13:50
An: Tanja Lehner
Cc: Ruth Dömling; Petra Engelhard;
T.Koch@ka-brand-research.com; Frances Keitzl; Ralph Ohnemus; Uwe Lebok
Betreff: Re: Berichtigung der Unterlagen Tanja Lehner: VWLs/ Bahncard etc.
Frau Keitzl kümmert sich nächste Woche darum. Außer ihr weiß keiner Bescheid
Herzliche Grüsse
Ralph Ohnemus
K&A BrandResearch AG
+49 1786935340
Von meinem iPhone gesendet
Am 08.07.2014 um 10:45 schrieb "Tanja Lehner" <info@tanjalehner.de>:
Sehr geehrte Damen und Herren von K+A Brand Research,
nachdem Frau Keitzel in Urlaub ist, wende ich mich zur Erledigung der in meinen geschickten E-mails erwähnten Bedarfen an Sie.
Bitte schicken Sie mir die berichtigten unterlagen zu bzw. die Kopien.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Engelhardt, Herrn Ohnemus, Herrn Dr. Lebok oder Herrn Klaus.
Wegen der Bearbeitung der VWLs wenden Sie sich bitte an Margit Nothdorf, die die Unterlagen abgelegt hat. Ansonsten Lohnbuchhaltung, Personalabteilung.
Bitte kümmern Sie sich um meine verbliebenen Rückfragen zeitnah, so dass ich meine Unterlagen vervollständigen kann.
Für die Bearbeitung durch eine Ansprechpartnerin bzw. Urlaubsvertretung bin ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Tanja Lehner
Solgerstraße 19
D-90429 Nürnberg
Mobil +49 (0) 151 / 44 33 43 81
Festnetz +49 (0) 9723 / 938664
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Dienstag, 8. Juli 2014 10:04
An: 'Frances Keitzl'
Cc: 'Ralph Ohnemus'; 'Uwe Lebok'
Betreff: Kündigung und Krankmeldung K+A Brand Research November 2013
Hallo Frau Keitzel,
bis heute sind die angeforderten Dokumente nicht bei mir eingetroffen (bezugnehmend auf nicht nur Ihre letzte, sondern alle von mir an Sie gerichteten E-mails betreffend).
Bitte kümmern Sie sich zeitnah um die Erledigung.
Es ist hinzuzufügen, dass sie die VWL Nummer, die Frau Ruth Dömling aus der Buchhaltung aufgenommen hat, noch ergänzt werden müssen.
Sie zahlen einen Arbeitgeberanteil, ich habe keine Abbuchung?
Bitte schicken Sie die Kopie entsprechend zu bzw. korrigieren Sie Ihre Unterlagen, schicken eine Rechnung zur Rückbuchung etc. pp.
Die BA ist informiert.
MfG,
Tanja Lehner
Tanja Lehner
Solgerstraße 19
D-90429 Nürnberg
Mobil +49 (0) 151 / 44 33 43 81
Festnetz +49 (0) 9723 / 938664
Von: Frances Keitzl [mailto:F.Keitzl@ka-brandresearch.com]
Gesendet: Dienstag, 17. Juni 2014 13:13
An:
info@tanjalehner.de
Cc: Ralph Ohnemus; Uwe Lebok
Betreff: Kündigung und Krankmeldung K+A Brand Research November 2013
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrte Frau Lehner,
gerade hatte ich Kontakt mit unserer Lohnbuchhaltung.
Sie haben bis einschließlich 22.11.2013 (Kündigungsdatum) eine Lohnfortzahlung erhalten.
Daher wurde keine Krankmeldung an das Arbeitsamt gemeldet.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, kann sich unsere Lohnbuchhaltung gerne mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Frances Keitzl
Frances Keitzl
Company Accountant
K&A BrandResearch AG
Tel +49 (0)911-99 54 211
f.keitzl@ka-brandresearch.com
Am Gewerbepark 4
90552 Röthenbach bei Nürnberg
Tel +49 (0)911-99 54 20
info@ka-brandresearch.com
www.ka-brandresearch.com
Vorstand: Ralph Ohnemus, Dr. Uwe Lebok
Aufsichtsratsvorsitzender: Steffen Girmscheid
Sitz der Gesellschaft: Röthenbach bei Nürnberg,
Deutschland HRB 16998, Amtsgericht Nürnberg
USt-IdNr. DE 133534237
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Erbengemeinschaft Tante Käthe aus 2013
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Montag, 7. Juli 2014 12:57
An: 'info@ludwig-stbkanzlei.de' <info@ludwig-stbkanzlei.de>
Betreff: Erbe Steuererklärung 2013 und 2014
bitte informieren Sie mich doch darüber, was Ihnen noch fehlt, um die Feststellungserklärung ür die Lohnsteuer 2013 abzuschließen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Tanja Lehner
Solgerstraße 19
D-90429 Nürnberg
Mobil +49 (0) 151 / 44 33 43 81
Festnetz +49 (0) 9723 / 938664
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Dienstag, 1. Juli 2014 08:32
An: 'Tanja Lehner'; 'Eibner, Silvia'; 'Dinkelmeier, Hildegard'; 'Lehner, Gotthard'; 'Lehner, Walter'; 'Lehner, Kurt'; 'Lehner, Martin'; 'Markus Lehner'; 'Lehner, Thomas'
Betreff: Erbe Steuererklärung 2013 und 2014
Hallo Herr Ludwig,
anbei die Adressen der Teilhabenden der Erbengemeinschaft zur Erstellung der Feststellungserklärung. Bisher hat keiner dazu seinen/ihren Widerspruch eingelegt.
Bitte schicken Sie nochmalig die genauen sonstigen Auskünfte (Vermögenswert etc.), die Ihnen noch nicht vorliegen und die sie noch brauchen. Die Steuerbescheinigung der VR Bank vom 30.04.2013-31.12.2013 liegt Ihnen ja bereits vor.
Für 2014 gibt es bisher noch keine weiteren Steuerbescheinigungen.
Die Namen und Anschriften der Erbengemeinschaft finden Sie anbei.
Dinkelmeier, Hildergard Käthe, geb. Lehner, Eysölden J27, 91171 Greding
Eibner, Inge Luise, geb. Lehner, Burggriesbach360 Mühlhausen
Lehner, Gotthard, Am Mohnfeld 11, 95326 Kulmbach
Lehner, Kurt Karl, Rosenweg 10, 56472 Hahn
Lehner, Markus, Heinrich-von-Stein-Straße 128, 92342 Freystadt
Lehner, Martin Georg, Espanstraße 36a, 92360 Mühlhausen
Lehner, Tanja Evelyn, Spiesheimer Pfad 10, 97525 Schwebheim
Lehner, Walter Michael, Kissingerstraße 5, 12157 Berlin
Bitte informieren Sie mich zeitnah über Ihr weiteres Vorgehen bzw. wann mit der Feststellungserklärung zu rechnen ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Tanja Lehner
Solgerstraße 19
D-90429 Nürnberg
Mobil +49 (0) 151 / 44 33 43 81
Festnetz +49 (0) 9723 / 938664
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Freitag, 13. Juni 2014 18:03
An: 'Eibner, Silvia'; 'Dinkelmeier, Hildegard'; 'Lehner, Gotthard'; 'Lehner, Walter'; 'Lehner, Kurt'; 'Lehner, Martin'; 'Markus Lehner'; 'Lehner, Thomas'
Betreff: Erbe Steuererklärung 2013 und 2014
Hallo Ihr Alle,
ich war heute beim Lohnsteuerberater Herrn Ludwig, um mich nochmal zu erkundigen, was noch für die Lohnsteuererklärung 2013 und 2014 gebraucht wird.
Es müsste noch eine sogenannte Feststellungserklärung nachgereicht werden, die die Zinserträge aus den Einkünften nachweist.
Hat das von Euch schon jemand gemacht?
Oder habe ich was übersehen?
Beste Grüße,
Tanja
Tanja Lehner
Solgerstraße 19
D-90429 Nürnberg
Mobil +49 (0) 151/ 44 33 43 81
Festnetz +49 (0) 911/ 52 85 68 81
Agentur für "Arbeit" bereits 2014
An die
Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Nürnberg
90300 Nürnberg
Tanja Lehner
Solgerstraße 19
90429 Nürnberg
Nürnberg, der 18.03.2014
Kundennummer: 016-Kd-Nr 747D122158
Betreff: Überprüfungsantrag zum Bescheid der Agentur für Arbeit Würzburg „Eintritt einer Sperrzeit vom 1.10.2012 bis zum 23.12.2012 und vom 24.12.2012 bis zum 30.12.2012 vom 23. Mai 2013 gemäß § 44 SGB X.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bitte überprüfen Sie den Bescheid vom 23.05.2013 der Agentur für Arbeit in Würzburg zum Eintreten einer Sperrzeit von insgesamt 3 Monaten vom 1.10.2012 bis zum 30.12.2012 auf der Basis von § 44 SGB X.
Die Überprüfung der veranlassten Sperrzeit bezieht sich weiterreichend auf den ausgestellten Erlöschensbescheid der Agentur für Arbeit vom 11. Februar 2014 (Sperrzeit von insgesamt 21 Wochen innerhalb von 12 Monaten vor Entstehung, im Zusammenhang mit der Entstehung und nach Entstehung des Anspruchs auf Leistung), gegen den am 28.02.2014 Widerspruch durch die gesetzlich bestellte Betreuung Frau Hilgers eingereicht (016-Kd-Nr 747D122158) wurde.
Das vorangegangene Arbeitsverhältnis wurde auf der Basis einer Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht in Köln zum 30.09.2012 mit einem Vergleich gelöst.
Bitte finden Sie die entsprechenden Unterlagen als Anlage mit der Bitte um Überprüfung angefügt.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Anlagen:
- Kopie Eintritt einer Sperrzeit vom 1.10.2012 bis zum 23.12.2012 und vom 24.12.2012 bis zum 30.12.2012 vom 23.05.2013
- Kopie Erlöschensbescheid der Agentur für Arbeit Nürnberg vom 11.02.2014
- Ergebnis Gütetermin des Arbeitsgerichts in Köln am 24.09.2012: Kündigungsschutzklage mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.09.2012 mit einem Vergleich vom 5.11.2012
- Leistungsnachweis für das Kalenderjahr 2013 vom 7.03.2014 der Agentur für Arbeit in Würzburg
- Kopie des Widerspruchs zum Erlöschensbescheid vom11.02.2014 der Agentur für Arbeit Nürnberg durch Frau Hilgers vom 28.02.2014
Betreuung Hilgers "Tätigkeit" und "Untätigkeit"
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Mittwoch, 19. März 2014 18:42
An: 'Kanzlei-Hilgers@gmx.de' <Kanzlei-Hilgers@gmx.de>
Cc: 'RA P. Nacke' <philipp.nacke@ra-pongratz.com>
Betreff: AZ.: 3011/14 PN06 vom 13.03.2014 Az.: 14/101 Lehner - Meine Antwort
Sehr geehrte Frau Hilgers,
in Beantwortung Ihres Schreibens vom 13.03.2014 nehme ich freundlich Bezug zu denen von Ihnen gestellten Sachfragen.
Stand Krankengeld:
- Nach Rücksprache mit der Techniker Krankenkasse ist bis heute keine Meldung durch die BA zum Erlöschensbescheid erfolgt. Die Mandantin hat die Techniker Krankenkasse über die Erlöschung informiert. Die BA hat zudem zugesagt, den Bescheid an die Techniker Krankenkasse zu übermitteln. Vordringlichst ist es, im Rahmen der Ihnen übertragenen Aufgaben, dafür Sorge zu tragen, dass die Übernahme und Auszahlung des Krankengeldes veranlasst wird. Selbst während eines Widerspruchsverfahrens muss aufgrund der Krankschreibung und der Tatsache des Erlöschungsbescheids die Leistungen des Krankengeldes gewährleistet werden. Sollten sich aufgrund des Widerspruchs veränderte Zuständigkeiten herausstellen, so ist die Rückerstattung sicherlich über die Behörden zu bewerkstelligen. Ich bitte um eine Mitteilung zum Sachstand.
BA/JobCenter:
- In Ihrem Schreiben vom 28.02.2014 teilten Sie mit, dass der Erlöschensbescheid durch die BA an Sie zugestellt wurde. Deswegen waren Sie spätestens seither über den Vorgang unterrichtet und haben die entsprechenden Rechtsmittel des Widerspruchs eingelegt.
- Der BA wurde eine Veränderungsmitteilung zur Krankschreibung ab dem 30.12.2014 übermittelt. In Annahme auf baldige Arbeitsaufnahme auch zur „Wiederaufnahme von Arbeit“ (siehe Anhang).
- Der BA Würzburg/Schweinfurt wurde eine Veränderungsmitteilung zur Arbeitsaufnahme 2013 bereits am 10.09.2013 mitgeteilt (siehe Anhang). Hier ist die Mandantin noch von einer Arbeitsaufnahme am 15.10.2010 ausgegangen. Nach näherer Absprache mit dem Arbeitgeber kam es zu einer Arbeitsaufnahme bereits am 14.10.2013. Das Versäumnis die um einen Tag vorverlegte Arbeitsaufnahme der Agentur für Arbeit mitzuteilen, wurde durch die veranlasste Mahnung und Rückzahlung (Rechnungsanweisung vom 14.03.2014 Lehner-Hilgers) des bewilligten ALG I bereinigt.
- Begründung des Widerspruchs bis zum 21.03.2014: alle notwendigen Unterlagen zum Einlegen des Widerspruchs gegen den Erlöschensbescheid vom 11.02.2014 wurden Ihnen bereits am 14.03.2014 per e-mail mitgeteilt und alle Dokumente zur Verfügung gestellt. Damit steht der Begründung des Widerspruchs bis zum 21.03.2014 nichts im Wege.
- Begründung des Widerspruchs: Vorangegangene Bescheide aus 2013: Die Mandantin hat am 18.03.2014 einen Antrag auf Überprüfung des Eintritts der Sperrzeit auf der Basis von §44 SGB X bei der Agentur für Arbeit in Nürnberg erhoben (Schreiben beigefügt). Dieser bezieht sich auf die Verhängung der Sperrzeit vom 1.10.2013 bis zum 31.12.2013 durch die Agentur für Arbeit Würzburg/Schweinfurt. Das Arbeitsverhältnis wurde zum 30.09.2012 durch einen Vergleich gelöst. Alle Dokumente, die zur Begründung notwendig sind, liegen Frau Hilgers seit dem 14.03.2014 per E-mail bereits vor. Ich nehme an, Sie werden aufgrund der Ihnen übertragenen Aufgaben, den Widerspruch Ihrerseits fristgerecht bis zum 21.03.2014 untermauern.
- Detaillierte Schilderung zur Geschäftsreise bei K+A Brand Research am 18.11.2014: Die Mandantin hat ohne Angabe von Gründen von der gesetzlichen Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit Gebrauch gemacht. Aus diesem Grund gibt es zu genannter Geschäftsreise nichts Weiteres hinzuzufügen.
- Begründung der Verhängung der Sperrfrist durch die BA: Die Arbeitsaufnahme wurde angezeigt (siehe Anhang). Aus diesem Grund kann es zu keiner Verhängung der Sperrfrist kommen. Das Eintreten der Sperrzeit wurde auch nicht mit einem angeblichen Nicht-Anzeigen der Arbeitsaufnahme begründet, sondern mit dem Eintreten einer zweiten Sperrzeit auf der Basis der Kündigung vom 22.11.2013. Besagter Bußgeldbescheid in Höhe von 59,53€ mit dem Kassenzeichen 6301013633969 liegt Frau Hilgers bereits seit dem 6.03.204 zur Begleichung der Rechnung vor (siehe Anhang). Eine Rückmeldung hierzu hat die Mandantin bis zum heutigen Datum nicht erhalten.
Unterlagen SGBII:
- Die vollständigen Unterlagen wurden laut Auskunft des Jobcenters am 17.03.2014 auf dem Postweg verschickt, so dass diese in den nächsten Tagen bei Frau Hilgers eintreffen sollten. Insbesondere die Angaben zum von Frau Hilgers aufgeführten Konto bei der VR-Bank, welches angeblich bestehen soll müsste nachgewiesen werden. Hierzu liegen der Mandantin keine genauen Angaben vor. Angeblich befinden sich auf dem Konto 1.795,20€. Sie werden gebeten, die Ihnen vorliegenden Unterlagen transparent zu machen (Schreiben vom 28.02.1014), da sich diese dem Kenntnisstand der Mandantin entziehen. Zu Ergänzen ist hier ein Konto bei der VR-Bank Schweinfurt mit der Kontonummer: 2502151, welches am 5.12.2013 einen Stand von 466,38€ aufweist. Dieses Konto wurde dem Jobcenter angegeben. Eine Lebensversicherung, wie von Frau Hilgers angenommen, besteht nicht. Die Vermögenswerte bei der Zürich Deutscher Herold (Riester-Rente) betragen zum 31.12.2012 insgesamt 8.381,67€ und wurden dem Jobcenter so mitgeteilt. Damit sollten die Vermögenswerte den Freibetrag übersteigen. Desweiteren wurde um die detaillierte Aufstellung der Vermögenswerte gebeten (Erbschein Nachlassgericht/Bank etc.). Die Werte, die noch nicht zuteilungsreif sind, sollen in einem gesonderten Brief gelistet werden. Für etwaige Rückfragen hierzu stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Nach Angaben des Bruders wurden Ihnen diese Angaben bereits gemacht.
- Frau Hilgers nahm am Termin am 13.03.2014 um 10.00Uhr nicht teil. Dem Amt liegt noch kein Betreuungsnachweis durch Frau Hilgers vor. Es ist nachvollziehbar, dass Frau Hilgers vor dem Leisten einer Unterschrift, die vollständigen Unterlagen einsehen möchte. Hierzu ist die Ansprechpartnerin Frau Krech (0911/4007100) genannt worden. Die E-Mail Adresse ist: jobcenter-Nuernberg-Stadt@jobcenter-ge.de. Die Mandantin machte bei besagtem Termin alle erforderlichen Angaben. Ohne anzunehmen, der Antrag würde durch das Jobcenter bewilligt werden, ist für die Beantragung von Wohngeld, der bearbeitete Antrag auf SGBII eine Voraussetzung. In Wahrnehmung der an Sie übertragenen Aufgaben, sollten alle weiteren Angaben, die möglicherweise noch zu ergänzen sind, gemacht werden. Alle Angaben zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen wurden Ihnen durch den Bruder Thomas Lehner laut dessen Auskunft mitgeteilt bzw. durch den Nachweis der letzten Verdienstabrechnungen vorgelegt (siehe e-mail vom 13.03.2014).
- Liquidität: Das Deka-Depot wurde bereits Anfang Januar aufgelöst. Desweiteren stehen Finanzmittel in Form der Riester –Rente zur Verfügung, die gegebenenfalls aufgelöst werden können. Des weiteren gibt es an Vermögenswerten 27 Goldmünzen (mit 1.200€ bewertet), Verkaufswert zum 11.03.2014 948,50€. Diese sind zur Gewährleistung der Liquidität vorrangig einzusetzen. Die Geldmittel liegen beim Bruder, mit dem Frau Hilgers in Korrespondenz steht. Dieser Vermögenswert ist für die Deckung der laufenden Kosten heranzuziehen. Eine gerichtliche Inanspruchnahme auf Auskunft und Zahlung ist als zweiter Schritt in Erwägung zu ziehen, sollte der Bruder die Bekanntgabe der Vermögenswerte verweigert haben. Hierzu bedarf es notwendigerweise des Nachweises durch Sie bzw. die Beweisführung durch den Bruder.
- Sollte der Anspruch auf ALG II erloschen sein, wird es notwendig sein, einen Rentenantrag zu stellen. Zuerst sind hierzu natürlich alle Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation auszuschöpfen, wozu auch das Übergangsgeld zählt. Der Antrag bei der deutschen Rentenversicherung für die Rehabilitationsmaßnahme muss noch um das Formular G 120 ergänzt werden, welches Frau Hilgers laut Auskunft der Krankenkasse übermittelt wurde.
- Die Übermittlung der Anträge der Krankenkasse per Post wird erwartet. Dies entweder über die Kanzlei Pongratz & Kollegen oder an mich persönlich. Da besagtes Formular G120 bereits ausgefüllt an Sie übermittelt sein sollte, bitte ich um Auskunft zur Sachlage.
Beantragung Wohngeld:
- Die Mandantin beabsichtigt einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, sobald dies erforderlich sein könnte. Vordringlich ist es, wie bereits mehrmalig erwähnt den Anspruch auf Krankengeld mit der zuständigen Krankenkasse zu klären. Hierzu hat die Mandantin bis heute keine hinreichenden Informationen erhalten. Wie bereits mehrfach ausgeführt, ist hierzu die Meldung durch das Arbeitsamt an die Krankenkasse notwendig.
Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme, Übergangsgeld und berufliche Wiedereingliederung:
- Der Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme wurde gestellt. Aufgrund der Art der attestierten Erkrankung ist bisher kein Widerspruch zwischen einer geringfügigen Erwerbsfähigkeit und einer Rehabilitationsmaßnahme zu erkennen, da durch die ärztlichen Atteste eine Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde. Die Atteste wurden seitens des Wissens der Mandantin an Frau Hilgers übermittelt, da diese in vorangegangenen Schreiben darauf Bezug nimmt und diese aus dem Schriftverkehr zwischen der Kanzlei Pongratz & Kollegen und der Kanzlei Hilgers hervorgehen.
- Die Bewilligung oder Ablehnung obliegt dem Rentenversicherungsträger. Ärztlich festgestellt wurde eine Erwerbsunfähigkeit. Die Selbsteinschätzung einer geminderten Erwerbsfähigkeit könnte somit hinfällig werden. Die fehlenden Unterlagen zur Vervollständigung des Reha-Antrages wurden bereits an Sie durch die Techniker Krankenkasse versandt. Diese sollten schnellst möglichst an mich oder aber direkt an den Rentenversicherungsträger verschickt werden. Bitte
- Behandelnde Ärzte:
- Herr Dr. Schmidt, Heideweg 7b, Heideweg 7b, 97525 Schwebheim, Tel.: 09723/ 931911
- Frau Dr. med. Petra Gassong, Hessestraße 5, 90443 Nürnberg, Tel.: 0911/ 286-489
- Dr. med. Ursula Vogt, Fachärztin für Neurologie, Wielandstrasse 6, 90419 Nürnberg, Tel.: 0911/3746114 (Termin vereinbart)
- Dr. med. Wolfgang Sprügel, Arzt, Neurologe, Arzt für Nervenheilkunde, Rollnerstraße 28, 90408 Nürnberg
- Klinikum Nord, Institutsambulanz (wird angefragt)
- Herr Dr. med. Ludwig Breitinger, Psychotherapie, Westtorgraben 3, 90429 Nürnberg, Tel.: 0911 263303 (Termin vereinbart)
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Lehner
Tanja Lehner
Solgerstraße 19
D-90429 Nürnberg
Mobil +49 (0) 151/ 44 33 43 81
Solidarität von den Sozis ?
Kannst Du lange darauf warten.
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Von: Tanja Lehner [mailto:info@tanjalehner.de]
Gesendet: Montag, 17. Februar 2014 18:08
An: 'Anna Haupt' <AHaupt@governance-school.de>
Betreff: Projektskizze und Statusbericht Tanja Lehner
Liebe Anna,
mache ich. Ich werde morgen mal durchklingeln. Ob ich es zur kommenden Pr�senz schaffe, wei� ich noch nicht genau. Im Moment habe ich sehr viel zu erledigen. Vor allem noch Stress aus und in der Familie.
Viele Gr��e erst einmal.
Tanja Lehner
Solgerstra�e 19
D-90429 N�rnberg
Mobil +49 (0) 151/ 44 33 43 81
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Von: Anna Haupt [mailto:AHaupt@governance-school.de]
Gesendet: Freitag, 14. Februar 2014 22:22
An: Tanja Lehner; agnieszka.slota@humboldt-viadrina.org; jonathan.buhl@humboldt-viadrina.org
Betreff: AW: Projektskizze und Statusbericht Tanja Lehner
Liebe Tanja,
Aga hat mir berichtet, dass Du entlassen worden bist. Wenn Du magst, ruf mich doch mal die kommenden Tage an und hinterlasse eine Nummer zum R�ckruf. Ich denke, dass es jetzt einfacher sein wird zu kommunizieren als in der Klinik.
danke und liebe Gr��e
Anna
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Von: Tanja Lehner [info@tanjalehner.de]
Gesendet: Montag, 10. Februar 2014 15:04
An: agnieszka.slota@humboldt-viadrina.org; Anna Haupt; jonathan.buhl@humboldt-viadrina.org
Cc: Tanja Lehner
Betreff: Projektskizze und Statusbericht Tanja Lehner
Hallo Anna,
hallo Agnieszka,
hallo Jonathan,
da ich mich leider noch immer per gesetzlichem Beschlu� in der geschlossenen Bteilung des Bezirkskrankenhauses Werneck befinde, m�chte ich mit dieser E-mail ein paar Dinge kl�ren, so da� Ihr �ber meinen Verbleib informiert seid.
1.) Projektskizze
Ich denke, ich werde das Projekt vorerst so fortsetzen. Die Einrichtung eines Dialogb�ros w�re wichtig, denke ich, so das ich mich entspchend beraten kann. Gerne h�tte ich dazubauch das offizielle "go", da� das Projekt so auch erst einmal durch die HVSG angenommen ist.
Den Titel der geplanten Tagung k�nnte so auch auf die Webseite eingepflegt werden. Das Bild, das bereits von mir vorliegt, k�nnt Ihr gerne verwenden.
2.) Das Beschwerdeverfahren wurde durch den Richter Fischer des Landgerichtes in Schweinfurt abgewiesen, so dass ich weiterhin gesetzlich untergebracht bin und mich momentan um eine neue gesetzliche Betreuung k�mmern mu�.
Das Verfahren plus Anwalt kostet mich bisher bereits um die 4.500�. Zus�tzlich habe ich kein Einkommen (noch kein Bescheid durch die Agentur f�r Arbeit in N�rnberg). Der Anwalt sieht zudem keine ausreichende Begr�ndung das Verfahren fortzusetzen, so da� ich m�glicherweise den Anwalt wechseln mu�. Hierzu brauche ich zudem erst ein gesetzliches Gutachten, bzw. ein zus�tzliches �rztliches Gegengutachten. Vom Prinzip br�uchte ich einen Anwalt, der den Fall vielleicht auch pro bono vertreten w�rde. Wenn ihr da einen Tip habt, w�re ich dankbar.
Der n�chste Schritt ist es, in Revision zum Oberlandesgericht in M�nchen zu gehen und entsprechend auch einen Staatsanwalt (Untersuchungsrichter) einschalten.
Da ich nun sowohl keinerlei Zugang zu Arbeitsmitteln (nur IPad) habe und mich trotz anwaltschaftlicher Beschwerde weiterhin in einem meines Erachtens willk�rlich gef�hrtem Verfahren befinde, m�chte ich zum Einen nochmalig einen Stipendiumsantrag stellen.
Zudem bitte ich, meinen Fall mit dem zust�ndigem Gremium und Jonathan Buhl als studentischen Vertreter zu besprechen, da ich weiterhin studieren m�chte, aber im Moment t�glich mit der Regelung des Anwaltes und Richtigstellungen etc. besch�ftigt bin. Dies ist auch schon als Teil meines Projektes anzusehen.
Das hei�t aber auch, da� ich kaum zus�tzliche Studienleistungen erbringen kann. Ich bem�he mich, aber beides gleichzeitig ist momentan kaum zu bew�ltigen. Ich denke, ich k�nnte unter eine H�rtefallregelung fallen.
Ich kann aller Voraussicht nach auch nicht an der n�chsten Pr�senz teilnehmen, da ich weiterhin durch gerichtlichen Beschlu� untergebracht bin. Vielleicht habe ich bis dahin einen Router mit einer schnellen W-Lan Verbindung (Hermes hat bisher zwar zugestellt, aber meine Daten meines Personalausweises und des Reisepasses versehentlich mehrmals falsch eingegeben), so dass ich vielleicht durch Videostreaming an der Pr�senz teilnehmen k�nnte.
Zur Sichtung des Falls schicke ich entsprechend meine pers�nlichen Stellungnahmen und Richtigstellungen in einer gesonderten e-mail zu. Die erste Richtigstellung zu den Ausf�hrungen des Krankenhauses in Werneck liegt zur Beratung noch bei einem Arzt, den ich konsultierend hinzuziehen und wird noch �berarbeitet.
Beste Gr��e,
Tanja
Tanja Lehner
Solgerstra�e 19
90429 N�rnberg